Auch zukünftig wird es keine Zwangsuntersuchung für ältere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in Deutschland geben. Die Entscheidung liegt bei den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, ob sie verpflichtende regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen von Autofahrern einführen wollen. Darauf hat sich das EU-Parlament geeinigt.
Deutschland wird keine Zwangsuntersuchung durchführen, so die Aussage von Herrn Wissing (Minister für Digitales und Verkehr). So sehen es aber nicht alle EU-Staaten. Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Vorschriften, die in den jeweiligen EU-Ländern erfüllt werden müssen.
Die Reform der EU-Führerscheinvorschriften sieht weiter, einige Neuerungen vor, um die Sicherheit im Verkehr zu erhöhen.
Die Abgeordneten stimmten beispielsweise dafür, dass Führerscheine für Motorräder und Pkw mindestens 15 Jahre und für Lkw und Busse fünf Jahre gültig sein sollten. Zudem sollen Fahrerinnen und Fahrer besser auf reale Fahrsituationen vorbereitet werden, indem Fahren bei Schnee und Glätte zum Teil der Führerscheinprüfung wird.
Außerdem soll es künftig einen digitalen Führerschein geben, der auf dem Mobiltelefon verfügbar ist. Eine Probezeit von zwei Jahren, wie es sie in Deutschland bereits gibt, sowie das begleitete Fahren ab 17 Jahren soll EU-weit eingeführt werden. 17-Jährige sollen einen Lkw-Führerschein machen können, wenn sie von einem erfahrenen Fahrzeugführer begleitet werden, heißt es in dem Entwurf.
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