Montag, 5. April 2021
Brücken-Lockdown

Statt klare, übersichtliche, bundeseinheitliche Voraussetzungen für Lockdown und die Eingrenzung des Virus zu schaffen, setzt jede/r Landesfürst*in auf seine eigenen, egoistischen Lösungswege. Hintergrund für Maßnahmen, wie Lockerungen, Öffnungen und Lockdown, sind immer die nächsten Wahlen und die Stimmung in der Bevölkerung. Man hat Angst vor den Wähler*innen. Das unbekannte Wesen - der/die Wähler*in - schlägt an der Wahlurne zurück. Wenn wir jetzt alle einsperren und bevormunden, so die Gedankengänge der Politiker*innen, strafen sie uns bei der Wahl ab.

Allmählich haben aber auch die Politiker*innen festgestellt, dass die Mehrheit der Bevölkerung überzeugt ist, es hilft nur ein harter Lockdown, da der Virus, mitsamt Mutanten, nicht vor Grenzen und organisatorischen Chaos haltmacht. Die Menschen haben die Nase voll, von diesem Taktieren. Bis alle geimpft sind, wird immer deutlicher, nur ein konsequenter Lockdown hilft uns aus der Pandemie. Hört endlich auf die Wissenschaft. Macht nicht den gleichen Fehler, wie in der Klimapolitik!

Herr Laschet, möchte doch mit der neuen Wortkonstruktion "Brücken-Lockdown", seine Versäumnisse überspielen und hängt jetzt seine Fahne in Wind, in dem er fordert, was die Wissenschaft schon immer gepredigt, einen harten Lockdown. Mehr politische (sorry) Verarschung der Bürger*innen, ist nicht möglich.

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Sonntag, 4. April 2021
Infektionsschutzgesetz und Covid-19

Am 11. März 2021 wurde die COVID-19-Pandemie ein Jahr alt. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG), soll in Pandemiezeiten dafür sorgen, dass die Menschen der Bundesrepublik Deutschland vor solchen Auswirkungen, wie zurzeit durch das Covid 19-Virus verursacht, geschützt werden. Dazu gehören die organisatorischen Voraussetzungen, Herstellung, Beschaffung, Verteilung und Verabreichung sämtlicher Ressourcen, die zur Pandemiebekämpfung notwendig sind.

Die politischen sowie alle organisatorischen Möglichkeiten werden durch § 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite, des IfSG deutlich aufgeführt und sollten als Leitfaden dienen. Hier, insbesondere die Artikel 4-6.

Mit dem IfSG, wird den verantwortlichen Politiker*innen, speziell der Bundesregierung, mit dem von Jens Spahn geführten Bundesministerium für Gesundheit - ein temporäres Werkzeug (ausschließlich für die Zeit der Pandemie) zur Verfügung gestellt, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen. Das betrifft die ungeliebten Maßnahmen, Entscheidungen und schmerzhaften Einschnitte (Lockdown) in das tägliche Leben genauso, wie vorausschauendes Denken und Planen. Dazu gehört (immer noch), ein bundeseinheitliches Konzept, das aufzeigt, wie auf Situation a, b oder c bundesweit zu reagieren ist und wie geht das Zusammenleben mit dem Virus weiter.

Hier liegt das Problem der Bundesregierung und von Frau Merkel - es müssen die vielschichtigen Möglichkeiten des IfSG, auch gegen alle Lobby-Begehrlichkeiten, Länderchefs und Kanzlerkandidaten durchgesetzt werden. In dieser schwierigen Lage vermisst man die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin.

Vor allen Dingen, die Alleingänge der Länderchefs sind schwer nachvollziehbar. Mit ihrer dickköpfigen Vorgehensweise, in Sachen Öffnung, praktizieren sie fahrlässig das Gegenteil von dem, was die Wissenschaft immer wieder predigt - Kontaktminimierung!

Was jetzt passiert, grenzt an vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Statt, wie von den Virologen gefordert, die Pandemie einzugrenzen, wird einer Ausweitung Vorschub geleistet. Bei allen berechtigten, wirtschaftlichen (Lobby-) Zwängen, sollte immer Prämisse sein, die Wirtschaft kann man wiederbeleben, Tote nicht!

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Dienstag, 23. März 2021
Covid-19

Am 11. März 2021 wurde die COVID-19-Pandemie ein Jahr alt. Lässt der Normalbürger diese Zeit Revue passieren, stellen sich viele unbeantwortete Fragen, wie zum Beispiel: "Was hätten die verantwortlichen Politiker*innen und Virolog*innen, bei der Bekämpfung und Eindämmung durch Impfen (analog Pocken) effektiver gestalten können?" Wie geht das Zusammenleben mit dem Virus weiter? Auch durfte man erwarten, dass ein bundeseinheitliches Konzept vorhanden wäre, das aufzeigt, wie auf Situation a, b oder c zu reagieren ist.

Es ist nicht so, dass die Pandemie überraschend und schlagartig ausbrach. Es gab, im Vorfeld, mehrere seriöse Hinweise, dass sich das COVID-19 Virus zu einer Pandemie ausbreitet. Spätestens seit dieser Erkenntnis, durften die Bürger*innen erwarten, dass die verantwortlichen Politiker*innen, alles den Vorgaben des Infektionsschutzgesetz unterordnen, um seine Bevölkerung zu schützen. Dazu gehörte, zeitnah, die ausreichende Bereitstellung von Schutzmasken- und Kleidung...Fehlanzeige. Über den Flop, Corona-App sollte man besser Schweigen.

Jetzt rächt sich die Halbherzigkeit bei der Beschaffung von Impfstoff. Es folgte, das Chaos bei der Terminvergabe zum Impfen. Die Hotline ist überlastet und die Server brechen zusammen. Dabei handelt es sich hier um IT-Grundlagen (Kapazitäten von Mensch und Hardware), die im Vorfeld, rechnerisch berücksichtigt werden konnten. Das Schicksal nimmt seinen Lauf, in Form der versprochenen Schnelltests. Die Geschichte wiederholt sich.

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Sonntag, 14. Februar 2021
Zusammenfassung COVID-19

Am 11. März 2021 wurde die COVID-19-Pandemie ein Jahr alt. Lässt der Normalbürger diese Zeit Revue passieren, stellen sich viele unbeantwortete Fragen.

Dazu gehört besonders, was hätten und können die verantwortlichen Politiker*innen und Virolog*innen, bei der Bekämpfung, Eindämmung und angestrebter Ausrottung durch Impfen (analog Pocken) effektiver gestalten. Wie geht das Zusammenleben mit dem Virus weiter. Auch durfte man erwarten, dass ein bundeseinheitliches Konzept vorhanden wäre, das aufzeigt, wie auf Situation a, b oder c zu reagieren ist.

Es ist ja nicht so, dass die Pandemie überraschend und schlagartig ausbrach. Es gab, im Vorfeld, mehrere seriöse Hinweise, dass sich das COVID-19 Virus zu einer Pandemie ausbreitet. Spätestens seit dieser Erkenntnis, durften die Bürger*innen erwarten, dass die verantwortlichen Politiker*innen, alles den Vorgaben des Infektionsschutzgesetz unterordnen, um seine Bevölkerung zu schützen. Dazu gehörte, zeitnah, die ausreichende Bereitstellung von Schutzmasken- und Kleidung...Fehlanzeige. Über den Flopp, Corona-App sollte man besser Schweigen. Jetzt rächt sich die Halbherzigkeit bei der Beschaffung von Impfstoff. Es folgte, das Chaos bei der Terminvergabe zum Impfen. Die Hotline ist überlastet und die Server brechen zusammen. Dabei handelt es sich hier um IT-Grundlagen (Kapazitäten von Mensch und Hardware), die im Vorfeld, rechnerisch berücksichtigt werden konnten. Das Schicksal nimmt seinen Lauf, in Form der versprochenen Schnelltests. Die Geschichte wiederholt sich.

Februar 2021 - Wer wird wann geimpft?
Dezember 2020 - Coronatote
Dezember 2020 - Judikative und Corona
November 2020 - Corona-Demo in Leipzig
August 2020 - Berliner Gericht kippt Demo-Verbot
August 2020 - Verschwörungstheorien
August 2020 - Corona-Demos
Juli 2020 - Maskenpflicht
Juli 2020 - Corona App
April 2020 - Coronakrise-Maskenpflicht
März 2020 - Zusammenleben mit dem Corona-Virus

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Freitag, 5. Februar 2021
Weltweite Covid-19 Impfung

Es kann und darf aber nicht nur darum gehen, dass die reichen Staaten der Weltgemeinschaft, die Impfstoffe aufkaufen. Vor Augen halten sollten sich alle diese privilegierten Länder und deren Menschen, das Virus und seine Mutationen machen nicht an Grenzen halt. Das Problem ist global und kann nur solidarisch bewältigt werden.
Niemand ist z.Z. In der Lage vorherzusehen, welche COVID-19-Mutationen sich in den Ländern entwickeln, die nicht die Mittel haben, ihre Bevölkerung durchzuimpfen.
Mit Egoismus, ist dieser Pandemie nicht beizukommen. Allen Staaten, mit einem funktionierenden Gesundheitswesen, sollte daran gelegen sein - schon aus Eigennutz - ärmeren Staaten, die Mittel und Möglichkeiten bereitzustellen, auch ihre Bevölkerung zu impfen und das möglichst zeitnah.

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Donnerstag, 31. Dezember 2020
Coronatote

Mit über 1000 Coronatoten pro Tag, zum Jahreswechsel 2020/21, rächt sich jetzt, die Vorgehensweise von verschiedenen Ministerpräsidenten der Länder und deren Abwägung, Gesundheit oder sogar Tod, gegen Ökonomie, auszuspielen.
Von den verantwortlichen Politiker*innen der Bundespolitik wurde und wird immer noch erwartet, ein schlüssiges, nachhaltiges System zur Bekämpfung der Pandemie zu entwickeln...Fehlanzeige. Stattdessen, Diskussionen über Lockdown ja oder nein, Veranstaltungen in Sport und Kultur mit und ohne Zuschauer, Altenheime, Kita und Schulen öffnen ja oder nein, wenn ja, welche Auflagen. Diese Unfähigkeit, eine gemeinsame Linie zu finden, hält bis zum heutigen Tag (Stand: 09.02.2021) an.
Lässt man die Pandemiezeit Revue passieren fällt auf, dass in vielen Bundesländern, die wirtschaftlichen Aspekte über die Gesundheit oder sogar das Leben gestellt wurde. Jedes Bundesland, verwies auf die Hoheit des föderalen Systems der Bundesrepublik und suchte den Königsweg. Dieser erwies sich leider, außer für das COVID-19-Virus, als Sackgasse.
Masken und Schutzkleidung für Ärzte und Gesundheitsinstitionen waren Mangelware und mussten umständlich und für Millionenbeträge, von wo auch immer, besorgt werden. Unser Gesundheitsminister stellte sich vor jede Kamera und publizierte...alles im Griff.
Die geballten Expertenmeinungen der Virologen prallten, in Talkshows und Podcast, aufeinander. Eine konzertierte Aktion, mit einem abgestimmten Ergebnis von Politik und Virologen, über die weitere Vorgehensweise zur Bekämpfung der Pandemie...Fehlanzeige.
Länderchefs sahen und sehen in ihrem Egoismus nur bis zur nächsten Landtagswahl, ganz abgesehen von den sogenannten Kanzlerkandidaten, die in hektische Aktivitäten verfielen.
Der Lichtblick, dass ein zugelassener Impfstoff, in kürzester Zeit, zur Verfügung steht, wird durch das Wirrwarr, der Bundesländer zunichtegemacht, wer wird wann, in welchen Bundesland geimpft und wie werden die Bürger*innen über die Termine unterrichtet, ein heilloses Durcheinander.

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Dienstag, 15. Dezember 2020
Judikative und Corona

Unser Grundgesetz, mit seinen Grundrechten Art. 1-19, ist der Kompass für die Rechtsprechung in Deutschland. In Zeiten, der Coronapandemie, wo pausenlos, von Virologen und Politikern, auf die Menschen eingewirkt wird, Schutzmasken zu tragen, Abstand zu halten, sowie private und familiäre Begegnungen zu reduzieren, stellt sich die Frage, welche Grundrechte sind höher zu bewerten, Art. 8, die Versammlungsfreiheit oder Art. 2, Abs, 2, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Das gegeneinander Ausspielen, siehe Leipzig, dieser beiden elementaren Grundrechte, durch Veranstalter, Gerichte und Politiker ist unerträglich. Gleich, ob es sich um die Versammlungsfreiheit oder einen Lockdown handelt. Der entscheidene Fakt, bei der Abwägung sollte immer sein, Tote kann man nicht mehr zurückholen.
Um eine Festschreibung, von bestimmten, in der Coronakrise benötigten gesetzgeberischen Maßnahmen zu verhindern, dürfen alle, in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen, nur temporär vollzogen werden und müssen nach der Pandemie - parlamentarisch -wieder außer Kraft gesetzt werden.
Die Gesetzgebung kann nur Grundlage für ein Zusammenleben in Coronazeiten schaffen. Nur mit Eigenverantwortung, Respekt und Einhaltung der Regeln, gegenüber seinen Mitmenschen, ist eine Eindämmung der Pandemie möglich. Jeder Einzelne, muss seinen Teil beitragen.

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Dienstag, 4. August 2020
Corona-Demos

Die Berliner Demonstranten, haben mit ihrem Egoismus, ignorieren der wissenschaftlichen Erkenntnisse und Eigennutz, dafür gesorgt, dass eine zweite Welle der Corona-Pandemie, ein Stück näher gerückt ist. Sie tragen eine Mitschuld, an den nächsten Lockdown.

Alle Demo-Teilnehmer sind verantwortlich. Und sie werden am lautesten jaulen, wenn es wieder zu einem Lockdown kommt. Wer sich mit seiner Teilnahme, gegen den Schutz der Gesellschaft stellt und skrupellos Menschen gefährdet, wird selbst zur Gefahr. Die Vernachlässigung der sozialen Distanz und das Verweigern von Schutzmasken, kann man als Tatbestand der vollendeten Körperverletzung sehen.

Es kann nicht angehen, dass eine legale, genehmigte Demonstration, dazu dient, die gesundheitlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu verniedlichen. Im Umkehrschluss, stellt sich Frage, was ist schützend würdiger, die Versammlungsfreiheit oder die Gesundheit der Bevölkerung?

Um es aber noch einmal zu verdeutlichen. Was die Einschränkung der Grundrechte anbetrifft, kann nur gelten: ?so viel wie nötig, so wenig wie möglich?. Der föderale Rechtsstaat, ist mit allen seinen Stärken gefordert, das richtige Maß zu finden.

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Dienstag, 7. Juli 2020
Maskenpflicht

Jetzt, wo sich Virologen und Bundesminister einig sind, dass eine Maskenpflicht, die beste Lösung ist, um das Virus unter Kontrolle zu halten, fangen verschiedene Lobbyverbände und Kommunalpolitiker an, das Tragen von Masken infrage zu stellen.

Ohne Zweifel geht es bei vielen kleinen Einzelhandelsgeschäften ums Überleben. Die Frage, die sich allerdings stellt, welches Überleben meinen die Gegner der Maskenpflicht? Das Überleben der Geschäfte oder das Überleben der Verkäufer*innen und Kunde*innen, bei denen, durch die leichtfertige Rücknahme der Maskenpflicht, der Virus übertragen wird. Hier werden Gesundheit und sogar das Leben, gegen wirtschaftliche Belange ausgespielt. Es kann nicht sein, dass die wirtschaftlichen Interessen, dass Recht auf Gesundheit aushebeln. Zum Glück gibt es einen gerichtlichen Beschluss (Stand: 07.07.2020) der das Tragen von Masken für rechtmäßig festlegt.

Das die Politik, in der Lage ist, Großkonzerne mit Milliardensummen (Autoindustrie, DB, LH, etc.) zu unterstützen, hat sie ja bewiesen. Im Umkehrschluss ist sie - die Politik - in dieser Pandemie, aber auch für das wirtschaftliche Überleben, des Klein- und Einzelhandels, der Kulturschaffenden und der Soloselbständigen gefordert.

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Dienstag, 16. Juni 2020
Corona-App

Update 02.07.2020

Wenn man die Argumente zur Corona-App und deren Einsatz einmal in Ruhe hinterfragt, dann bekommt man das Gefühl, man hat in der Schule beim Rechnen etwas versäumt.
Warum? Die immer wieder von offizieller Seite genannte Studie, der Uni Oxford, sagt aus, dass der volle Effekt erst bei einer Beteiligung von ca. 60 % der Bevölkerung greift.

Was jetzt folgt, ist ein einfaches Rechenexempel:
Anzahl Personen, die ein Handy besitzen. Davon Anzahl Handybesitzer, die Voraussetzungen für die Corona-App besitzen (IOS 13.5 Iphone und Android 6). Abzüglich geschätzter Anzahl Handybesitzer, die freiwillig nicht mitmachen. Wie viel Prozent der Bevölkerung bleibt da noch übrig?

Es wäre schön zu wissen, ob es von offizieller Seite eine vergleichbare Erhebung gibt, die eben diesen Prozentanteil, der eventuellen App-Teilnehmer - unter den o.a. Voraussetzungen - aufzeigt und wie hoch sich der errechnete Prozentsatz, im Vergleich zu den benötigten 60 %, beläuft.

Um es deutlich zu machen, jede Corona-Infizierung, die durch die App verhindert wird, trägt einen kleinen Teil zu deren Rechtfertigung bei.

Fakt ist aber auch, die sogenannte Risikogruppe - die älteren Jahrgänge (auch der Autor gehört dazu), halten in den meisten Fällen, an ihr gewohntes - älteres, nicht Corona-App kompatibles Handy fest. Somit ist ein großer Teil der relevanten Gruppe außen vor.

Darum muss auch die Frage erlaubt sein, soll der Öffentlichkeit, wieder einmal, die sogenannte - gefühlte Sicherheit - verkauft werden? Unter dem Motto: wir machen ja alles, um Euch zu schützen!

Ich werde allerdings, weiterhin die analoge Variante wählen - Abstand und Maske.

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