Zurzeit tobt die Diskussion darum, wie der Gesetzgeber, die Autofahrerinnen und Autofahrern, gegen die Aktionen der Klimakleber schützen und verteidigen kann.
Die Aktivistinnen und Aktivistinnen berufen sich, in ihrer Vorgehensweise, auf den Notwehrparagraf 32, der Folgendes aussagt:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Klimaschützerinnen und Klimaschützer sehen ihre Aktionen, als reine Notwehrmaßnahme, gegen den mangelnden, politischen und wirtschaftlichen Einsatz, die Pariser Klimaziele zu erreichen, an. Die Vernachlässigung dieser Ziele zerstört und gefährdet Leben. So urteilte - sinngemäß - am 24. März 2022, auch das Bundesverfassungsgerichts (BVG). Auf Basis dieses Urteils wurde eine Klage, zur Einführung eines allgemeinen Tempolimits, auf Bundesautobahnen) beim BVG eingereicht.
Es ist spannend zu verfolgen, wie eindeutige Urteile und Vorgaben des BVG, im Sinne der aktuellen Politik vergewaltigt, instrumentalisiert und umgedeutet werden. Nur, um die Aktivistinnen und Aktivisten zu kriminalisieren und von den Zielen, des Pariser Klimaabkommen abzulenken. Das zeigt in diesem Zusammenhang, die Begründung des neusten Urteils, vom 17. Januar 2023, des BVG zum Tempolimit und der damit verbundenen CO2-Reduzierung in Deutschland.
Tote und Verletzte, im Straßenverkehr, spielten bei der Urteilsfindung anscheinend, eine ebenso untergeordnete Rolle, wie ein reduzierter CO2-Ausstoß. Hier werden ohne Rücksicht auf Menschenleben, Interessen, um nicht zu sagen Lobbyismus, durchgesetzt. Es stellt sich die Frage, wie die Richter des BVG, zum Thema Klima, innerhalb kurzer Zeit, zu zwei solchen gegensätzlichen Urteilen kommen konnten.
Tempolimit ist nur in Deutschland ein Thema, in anderen Ländern ist es schon lange Standard. Die Frage ist, warum ist ein Tempolimit in Deutschland so ein heikles Thema?
So könnten Forderungen, wie die der Letzten Generation, schnell als radikal abgestempelt und damit aus dem Fokus geschoben werden.
Die meisten Länder in Europa sehen in einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf ihren Verkehrswegen, keinen Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte ihrer Bewohnerinnen und Bewohner.
Dafür wird die Diskussion, um die CO2-Einsparung, durch ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen, von Verkehrsminister Wissing und seinem FDP-Chef Linder, mit einem Zynismus geführt, der seinesgleichen sucht.
Da werden zur Geschwindigkeitsbegrenzung immer wieder Werte, zur CO2-Einsparung genannt, die laut FDP, dem Klima angeblich nichts bringen. Mit anderen Worten – ein weiter so. Kein Wort über, Tote und Verletzte, durch zu hohe Geschwindigkeiten.
Auch die FDP kann nicht leugnen, dass seit Jahrzehnten, in etlichen Studien, zu Toten und Verletzten auf den deutschen Autobahnen, deutlich gemacht wurde, dass viel Leid und Schaden, hätte verhindert werden können, wenn eine Geschwindigkeitsgrenze eingeführt worden wäre.
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Das Thema sozialer Wohnungsbau und bezahlbare Mietwohnungen, steht auf der Agenda der Bundesregierung, ganz oben.
Durch die Pandemie und den von Russland begonnenen Ukraine-Krieg wurden Rohstoffe und Energie ein kostbares Gut. Die Preise, nicht nur für den Wohnungsbau, wurden dadurch in die Höhe getrieben. Zielgrößen, konnten nicht mehr eingehalten werden. Der Mangel an Handwerkern ist das i-Tüpfelchen.
Unabhängig von diesen Fakten, wird dem letzten neoliberalen Politiker gerade vor Augen geführt, dass bedingt durch diese Umstände, der Markt nicht in der Lage ist, alles zu regeln.
Das wurde rund um den Energiesektor besonders deutlich. Ohne politische Hilfe, wären ganze Wirtschaftszweige zusammengebrochen. Das zu den Lieblingsbegriffen der: FDP „Der Markt regelt alles und Eigenverantwortung“. Wie in den o.a. und durch Milliarden an Steuergeldern unterstützten Wirtschaftszweigen, wird auch so gut wie kein Immobilieninvestor, ohne politische, finanzielle Unterstützung die Hände rühren. Schaut man sich die Zahlen der geplanten Neubauten an, mit der Bund und Länder jedes Jahr an die Öffentlichkeit gehen, muss man ganz nüchtern feststellen - Ziel verfehlt. Trotz aller positiven Kommentare. Sie bleiben und blieben schon vor der Krise, weit hinter dem Soll zurück. Das wurde stillschweigend hingenommen. Ganz besonders unter dem Aspekt, dass viele gering verdienende Menschen, bezahlbaren Wohnraum benötigen, ist das sozial verwerflich.
Plötzlich fällt den politischen Verantwortlichen schlagartig ein, dass der Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen, soziale Unruhen nach sich ziehen kann. Jetzt rächt sich die Privatisierung des Wohnraums. Der Bund und die Gemeinden, müssen sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung endlich bewusst werden. Nur so ist der soziale Frieden, mittel- und langfrisitig zu sichern.
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