Freitag, 10. März 2023
Notwehr und Klimakleber

Zurzeit tobt die Diskussion darum, wie der Gesetzgeber, die Autofahrerinnen und Autofahrern, gegen die Aktionen der Klimakleber schützen und verteidigen kann. 
Die Aktivistinnen und Aktivistinnen berufen sich, in ihrer Vorgehensweise, auf den  Notwehrparagraf 32, der Folgendes aussagt:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Klimaschützerinnen und Klimaschützer sehen ihre Aktionen, als reine Notwehrmaßnahme, gegen den mangelnden, politischen und wirtschaftlichen Einsatz, die Pariser Klimaziele zu erreichen, an. Die Vernachlässigung dieser Ziele zerstört und gefährdet Leben. So urteilte - sinngemäß - am 24. März 2022, auch das Bundesverfassungsgerichts (BVG). Auf Basis dieses Urteils wurde eine Klage, zur Einführung eines allgemeinen Tempolimits, auf Bundesautobahnen) beim BVG eingereicht.
Es ist spannend zu verfolgen, wie eindeutige Urteile und Vorgaben des BVG, im Sinne der aktuellen Politik vergewaltigt, instrumentalisiert und umgedeutet werden. Nur, um die Aktivistinnen und Aktivisten zu kriminalisieren und von den Zielen, des Pariser Klimaabkommen abzulenken. Das zeigt in diesem Zusammenhang, die Begründung des neusten Urteils, vom 17. Januar 2023, des BVG zum Tempolimit und der damit verbundenen CO2-Reduzierung in Deutschland.
Tote und Verletzte, im Straßenverkehr, spielten bei der Urteilsfindung anscheinend, eine ebenso untergeordnete Rolle, wie ein reduzierter CO2-Ausstoß. Hier werden ohne Rücksicht auf Menschenleben, Interessen, um nicht zu sagen Lobbyismus, durchgesetzt. Es stellt sich die Frage, wie die Richter des BVG, zum Thema Klima, innerhalb kurzer Zeit, zu zwei solchen gegensätzlichen Urteilen kommen konnten.
Tempolimit ist nur in Deutschland ein Thema, in anderen Ländern ist es schon lange Standard. Die Frage ist, warum ist ein Tempolimit in Deutschland so ein heikles Thema?
So könnten Forderungen, wie die der Letzten Generation, schnell als radikal abgestempelt und damit aus dem Fokus geschoben werden.
Die meisten Länder in Europa sehen in einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf ihren Verkehrswegen, keinen Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte ihrer Bewohnerinnen und Bewohner.
Dafür wird die Diskussion, um die CO2-Einsparung, durch ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen, von Verkehrsminister Wissing und seinem FDP-Chef Linder, mit einem Zynismus geführt, der seinesgleichen sucht.
Da werden zur Geschwindigkeitsbegrenzung immer wieder Werte, zur CO2-Einsparung genannt, die laut FDP, dem Klima angeblich nichts bringen. Mit anderen Worten – ein weiter so. Kein Wort über, Tote und Verletzte, durch zu hohe Geschwindigkeiten.
Auch die FDP kann nicht leugnen, dass seit Jahrzehnten, in etlichen Studien, zu Toten und Verletzten auf den deutschen Autobahnen, deutlich gemacht wurde, dass viel Leid und Schaden, hätte verhindert werden können, wenn eine Geschwindigkeitsgrenze eingeführt worden wäre.

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