Das Bundesverwaltungsgericht hat das, nicht nur in Berlin übliche Vorkaufsrecht für Gemeinden, von Grundstücken und Immobilien, gekippt. Das Vorkaufsrecht dürfe nicht auf Basis der Annahme ausgeübt werden, dass der andere Käufer die Mieter in der Zukunft mutmaßlich aus dem Gebiet verdrängen könnte, entschied das Gericht in Leipzig.
In der Begründung der Richter wird deutlich, das Urteil beruht genau auf die gleiche Voraussetzung, die als Grundlage für das Urteil herhalten muss, eine Annahme. Die Realität zeigt, dass Urteil spielt überwiegend profitorientierten Investoren und Immobilien-gesellschaften in die Hände.
Ohne die Möglichkeit, das Vorkaufsrecht für seine Gemeinde zu beanspruchen, wird es den verantwortlichen Bürgermeistern und Stadtplanern immer schwerer gemacht, den urbanen Lebensraum ihrer Gemeinden/Städte, auch für sozial Schwache, entsprechend zu gestalten. Speziell den großen Immobilienzockern werden Grundstücke und Immobilien, mit dieser Entscheidung, auf dem goldenen Tablett serviert.
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