Sonntag, 2. Januar 2022
Bürokratieabbau

Die neue Bundesregierung hat sich den Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben. Besonders, Genehmigungsverfahren im Baurecht sollen vereinfacht werden. Dass es sich hierbei nur um ein Lippenbekenntnis handelt, ist mehr als deutlich und nachvollziehbar. Warum? Die Einhaltung, einer Vielzahl (auch sinnvoller), bürokratischer Vorschriften, sichert die Arbeitsplätze, für ein Heer von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in Bund, Ländern und Gemeinden.
Man darf davon ausgehen, dass sich die Beamtinnen und Beamten nicht selbst abschaffen möchten. Das würde teilweise der Fall sein, wenn Aufgaben (Bürokratieabbau) entfallen. Der Personalschlüssel wird entsprechend der jeweiligen Arbeitsinhalte und Anzahl der Fälle berechnet. Eine Vereinfachung, Digitalisierung oder sogar Wegfall von Vorschriften, würde bedeuten, dass der Arbeitsplatz, für eine nicht geringe Anzahl, dieser Menschen infrage gestellt wird. Das wäre der Umkehrschluss dieser Aktion. Deswegen die Zweifel!
Um nach einem evtl. Abbau von Vorschriften, den dadurch vorhandenen Personalüberhang abzubauen, kommt erfahrungsgemäß eine Lösung zum Einsatz.
Warten auf altersbedingtes Ausscheiden von Pensionären und Stopp von Neueinstellungen. Das führt zu neuen Verzögerungen, in der Bearbeitung von Genehmigungsabläufen.

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