Sonntag, 2. April 2023
Klimageld

Die Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag die Einführung eines Klimagelds geplant. Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, sollten von dem 2021 eingeführten CO2-Preis auf Wärme und Verkehr entlastet werden. Bedingt, durch stark gestiegen Energiepreise, sollte eine Rückerstattung, einkommensschwache Haushalte unterstützen und die Ausgaben für Heizung und Benzin sozial erträglich machen.
Das auch im Hinblick, dass die Menschen das Klimageld als solches wahrnehmen und seine soziale Wirkung, im Zusammenhang mit dem CO2-Preis verstehen.
Ob die Bürgerinnen und Bürger, dass so wahrnehmen, ist bei den vielen Nebenkriegsschauplätzen, innerhalb der Ampel, fragwürdig. Zumal das Klimageld auch wieder mit der Gießkanne verteilt wird.
Klimageld und CO2-Preis stehen nicht im Widerspruch. Das Hauptziel des CO2-Preises ist nicht Geld für Investitionen oder den Staatshaushalt einzunehmen. Vielmehr soll er den Energieverbrauch lenken, indem emissionsintensive Güter wie Treibstoff, Heizöl oder Erdgas entsprechend ihres Schadstoffausstoßes teurer werden. Beim aktuellen CO2-Preis von 30 Euro pro Tonne macht das beispielsweise 8 Cent pro Liter des Benzinpreises an der Zapfsäule aus. Dadurch werden CO2-arme Alternativen attraktiver und es entsteht ein Anreiz zu Verhaltens- und Konsumanpassungen. Das zurückgezahlte Klimageld wird zwar auch für CO2-intensive Produkte ausgegeben, Schätzungen zufolge werden dabei aber weniger als 3% der durch den CO2-Preis eingesparten Emissionen wieder freigesetzt.

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