Donnerstag, 30. Mai 2024
Verbot AfD

Ein Verbot der AfD über den juristischen Weg verändert die rechte Denkweise der AfD-Sympathisantinnen/Sympathisanten nicht.
Sinnvoll wäre es, Politikerinnen/Politiker der AfD, wie das Grundgesetz bei Verbreitung von Volksverhetzung vorsieht, entsprechend dem vorgesehenen Artikel 1 in Verbindung mit dem Strafgesetzbuch § 130 StGB (Volksverhetzung) zu bestrafen. Das wäre wirkungsvoller als ein kollektives Verbot der Partei, da viele der AfD-Kandidatinnen und Kandidaten sich selbst aus dem Verkehr ziehen würden. Das bedeutet nicht, das die Partei unbeschadet ihre Rechten Parolen veröffentlichten darf.
Parallel dazu sollten Wählerinnen/Wähler, die bereit sind der AfD ihre Stimme zu geben, über die Auswirkungen ihrer Wahl informiert und zum Nachdenken ermuntert werden. Schon das Umdenken von dem Einen oder der Anderen wäre ein Erfolg. Kurz formuliert - es bedarf einer aufklärenden, mitnehmenden Politik!
Dazu gehört, das Aufzeigen, welche Politik eine AfD in Regierungsverantwortung, umsetzen möchte.
Umso wichtiger ist, eine unter den demokratisch orientierten Parteien abgestimmte Politik, die elementare Interessen der Menschen mehr in den Blick nimmt und sich um die Probleme wie Bildungswesen, Bodenspekulation, bezahlbare Mieten, Inflation, Gesundheitsversorgung, mangelnde Kita-Plätze und baufällige, marode Schulen kümmert. Das sind nur einige Aufgaben von vielen, der gewählten Politikerinnen/Politiker.

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