Mittwoch, 1. Mai 2024
Versammlungsfreiheit

Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht! Eines der höchsten Güter und ein Grundpfeiler der Demokratie. Das Recht auf friedfertige Versammlungen, kann nur verboten werden, wenn im Vorfeld Hinweise auf Straftaten wie Volksverhetzung, Bedrohung bestimmter Bevölkerungsgruppen und Gewalt vorliegen.
Dieses Grundrecht darf und soll nicht missbraucht werden, um das friedliche Zusammenleben unserer Gesellschaft infrage zu stellen. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass während einer Demo gegen Personen, mit Handlungen, Bannern und Parolen, die eindeutig unserem Grundgesetz widersprechen, vorgegangen werden kann und soll.
Aktuell stehen die pro islamischen Demos in Hamburg zur Debatte. Bewusst unterdrückten die Veranstalter, bei dieser erneuten Demo, die Forderung nach einem Kalifat.
Kalifat und die Scharia, das islamische Recht, sehen unterschiedliche Regelungen für Männer und Frauen vor. Die Scharia, erlaubt die Vielehe, regelt u.a. das Familienrecht, die Eheschließung, die Scheidung und die Vormundschaft für Kinder, prinzipiell zugunsten des Mannes.
Forderungen zur Schaffung eines Kalifats in der Bundesrepublik Deutschland, verbunden mit dessen Rechtsordnung Scharia, widersprechen unserem Grundgesetz und der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Warum?
Kalifat und Scharia stehen im direkten Konflikt mit den Grundrechten des Grundgesetzes. Art. 3, Abs. 1 und 2 (Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und Männer und Frauen sind gleichberechtigt)
Allerdings gewährt das Grundgesetz, Art. 3, Abs. 3 (Religionsfreiheit) und Art. 4, Abs. 1 und 2 (Freiheit des Glaubens und ungestörte Religionsausübung) einen großen, rechtlichen Interpretationsspielraum. Hier gilt es, Rechtssicherheit zu schaffen.
Demokratie heißt aber auch, wer seine Religion leben möchte, dem steht es frei, sich da niederzulassen, wo er seinen Glauben, ohne demokratische Restriktionen, ungestört ausüben kann und möchte.

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