Systemrelevante Aufgaben sind solche, die für ein möglichst reibungsloses Leben einer Gesellschaft und ihren grundlegenden Demokratiestrukturen – durch den Staat – sichergestellt werden müssen.
Dazu gehören Aufrechterhaltung und Sicherung der öffentlichen Ordnung, die Regulierung der Wirtschaft, Gewährleistung der sozialen Sicherheit, Bereitstellung von Arbeit, Bildung, Gesundheitsvorsorge, KiTas, Infrastruktur (öffentlicher Nahverkehr, Schienennetz, Straßen zu Land- und Wasser). Die Landesverteidigung und das Sicherstellen der Meinungsfreiheit für die öffentlich-rechtlichen Medien und die Presse sind entscheidende Fixpunkte zur Bewahrung der Demokratie.
Für Planung, Finanzierung, Durchführung und Überprüfung der Wirksamkeit, verbunden mit notwendigen organisatorischen und finanziellen Anpassungen dieser elementaren Aufgaben, kann nur der Staat zuständig sein. Das gilt auch für die an private Unternehmen ausgelagerten, staatlichen Aufgaben, die ohne Zweifel sinnvoll und notwendig für die private Wirtschaft sind.
Sich vollkommen auf die Kräfte des Marktes, also die freie Wirtschaft (Privatisierung) zu verlassen, das zeigt uns immer wieder die Realität, ist grob fahrlässig. Der Staat ist gefordert und den Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gegenüber verpflichtet, seine verfassungsrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um wirtschaftliche und soziale Verwerfungen zu unterbinden. Dazu gehört ein gerechter Umgang mit dem Streikrecht. Allen, die im Moment das Streikrecht beschneiden möchten, sei gesagt, ohne Streik wären die meisten heute selbstverständlichen sozialen Standards noch Zukunft. Dass Kundinnen und Kunden vom Streik betroffen sind, ist schwer zu ändern, aber Streiks sind nur so wirksam.
Ganz entscheidend ist es dafür zu sorgen, wie der Hauptpfeiler unserer Demokratie, das Bundesverfassungsgericht, vor allen Angriffen autokratischer Parteien und deren Politikerinnen und Politiker geschützt werden kann.
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