Donnerstag, 16. Mai 2024
AfD ist ein Verdachtsfall

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat sein Urteil gesprochen: Die Berufung der AfD wird zurückgewiesen, die Einstufung als extremistischer "Verdachtsfall" war rechtens.
Untrennbar mit diesem Urteil sind die Korruptionvorwürfe von führenden AfD-Offiziellen zu bewerten.
Diese Vorwürfe sind für eine demokratische Gesellschaft nicht tragbar und machen die AfD für viele Menschen unwählbar. Das wurde besonders deutlich durch den Entzug der Immunität der AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron und dem Abgeordneten und Chef der Jungen Alternative, Hannes Gnauck.

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