Donnerstag, 11. Januar 2024
Volksverhetzung, Strafgesetzbuch und AfD
Update AfD (zum 18. Dezember 2023)

Warum dürfen AfD-Politikerinnen und Politiker aus Land und Bund ihr rechtes Gedankengut weiterhin ungehindert veröffentlichen? Jahrelang wurden Volksverhetzung, rassistische und antisemitische Aussagen, zum Großteil von der Polizei, Teilen der Politik und der Judikative einfach hingenommen.
Das trotz der eindeutigen Rechtslage durch das Grundgesetz, Artikel 1
in Verbindung mit dem Strafgesetzbuch:
§ 130 StGB (Volksverhetzung)
§ 131 StGB (Gewaltdarstellung).
Bei Anwendung der o. a. Gesetze durch die Justiz, hätte sich das Thema AfD bereits erledigt. Ein Verbot der AfD-Partei würde sich erübrigen, da bei konsequenter Einhaltung und Umsetzung der o. a. Paragrafen durch die Judikative, sich AfD-Politikerinnen und Politiker, durch ihre volksverhetzenden Aussagen, selbst aus dem Verkehr ziehen würden.
Jetzt, wo es fast zu spät ist, meldet sich unsere Regierung und droht unser Bundeskanzler Olaf Scholz mit Verfassungsschutz und AfD-Verbot.

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