Sonntag, 12. November 2023
Rente

Alle Jahre wieder wird das Thema Rente auf die politische Agenda gesetzt. Das geht nun seit Jahrzehnten so.
Die jeweilige Bundesregierung schiebt es, mit immer neuen – Arbeitskreisen (Finanzexperten, die keine Rente benötigen), von einer Legislaturperiode zur anderen vor sich her. Als Ergebnis dieser Flickschusterei kommt ausschließlich die Stabilisierung des vorhandenen Zwei-Klassensystems zum Tragen.
Das zeigt sich ganz besonders bei den Beamtenpensionen. Statt für die gesetzliche Rentenversicherung, ein sicheres, zukunftsweisendes, umlagefinanziertes Rentensystem, wie in Österreich, zu installieren, werden, mit unseriösen Daten, die Erhöhung des Renteneintrittsalters und die Zockerei mit Aktien als Alternativen verbreitet.
Was aus der Aktienrente werden kann, zeigte 2008/09 die Weltfinanzkrise, speziell in den USA , überdeutlich auf. Das Verbrennen von Billionen angesparten Rentendollar.
In einem engen Zusammenhang mit der Finanzierung der Renten in Deutschland stehen speziell, die versicherungsfremden Leistungen.
Diese Leistungen werden zum großen Teil durch Beiträge aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung (DRV) finanziert und nicht, wie Gesetzgeber und Medien immer wieder fälschlich propagieren, aus Steuergeldern, sondern aus den Beiträgen, der ausschließlich Pflichtversicherten. Weder Berufsständische Versorgungswerke, noch Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, noch Politikerinnen und Politiker sind von den Zahlungen betroffen.
Dass im deutschen Rentensystem, nicht alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, zeigt uns eindrücklich, der Kabarettist Volker Pispers. Solidarität wird anders gelebt.
Nicht publiziert wird, dass die milliardenschweren Fremdleistungen, die gesetzliche Rentenversicherung belasten. Es gibt keine Zuschüsse des Bundes zur Rentenversicherung! Die sogenannten Bundeszuschüsse gleichen nicht einmal die Ausgaben für diese versicherungsfremden Leistungen aus, die der Staat jährlich der Rentenkasse entzieht.
Im Jahr 2021 wurden, für die versicherungsfremden Leistungen, vom Bund ca. 117,5 Milliarden Euro Beitragsvolumen der DRV entnommen. Zurückgezahlt wurden, über den sogenannten Bundeszuschuss ca. 78,9 Milliarden Euro. Ein irreführender Begriff, da es kein Bundeszuschuss ist, sondern es sich hier nur um die teilweise Rückzahlung, von geliehenen Renten-Beiträgen an die DRV handelt!
Das bedeutet, die Differenz von ca. 38,6 Milliarden Euro, wurde allein im Jahr 2021, aus die für die Rente vorgesehenen, eingezahlten Beiträge, den Rentnern vorenthalten, um nicht zu sagen, staatlich veruntreut. Das wären 38,6 Mrd. oder 13 % höhere Renten, wenn der Bund die versicherungsfremden Leistungen voll finanzieren würde. Von 1957 bis 2022 summiert sich dieser zweckentfremdende Betrag auf ca. 988 Milliarden Euro.
Würde der Staat, wie gesetzlich vorgesehen, die vorgegebenen Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen, vollständig aus Steuermitteln finanzieren und eine Rentenversicherung für alle Beschäftigten, ohne die Beitragsbemessungsgrenze, einführen, gäbe es keine Diskussion um die Sicherheit der Rente und die Generationengerechtigkeit. Das gegeneinander Ausspielen der Generationen (alt gegen jung) durch die Lobbyisten, würde nicht greifen.

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