Dienstag, 4. Juli 2023
Mieterschutz

Seit etlichen Monaten liegt der Ampelkoalition (SPD, Grüne, FDP) ein Gesetzentwurf, für besseren Mieterschutz, vor. Hier aktiv zu werden, interessiert der Mitregierungspartei FDP überhaupt nicht.
Zusätzlich verschärft ein negatives Urteil, zum kommunalen Vorkaufsrecht, die Lage der Mieter. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat die bewährte Praxis, zum Vorkaufsrechts 2021 gekippt.
Das ursprüngliche Gesetz erlaubte es, den Städten und Gemeinden, ein Vorkaufsrecht von Immobilien in Anspruch zu nehmen. Immer dann, wenn zu befürchten war, dass die Altmieter, beim Ankauf der Immobilien, durch private Investoren und/oder Immobiliengesellschaften, mit überhöhten Mieten, verdrängt werden sollen. Diese Praxis, kann und wird, mit dem o.a. Urteil des BVG, von Investoren und Immobilienzockern ausgehebelt werden. Urbaner Wohnraum, wird überwiegend zum Luxusgut gewandelt.
Das Dilemma, ums Vorkaufsrecht, ist aber nur Teil eines allgemeinen Stillstands beim Mieterschutz. Die Koalition hatte schärfere Regelungen für Mieterhöhungen vereinbart, doch Justizminister Marco Buschmann (FDP) verweigert sich und legt einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse einfach nicht vor. Für eine Koalition, die angetreten ist, das Wohnen wieder bezahlbar zu machen, ist das eine Verar…… der Wählerinnen und Wähler. Es wird Zeit, dass Olaf Scholz, von seiner Richtlinienkompetenz gebraucht macht.

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