Auf EU-Ebene,
ist der AI Act von 2024 - (Einheitliche Regeln für „Künstliche Intelligenz“ in der EU) - bereits in Kraft und verfolgt einen risikobasierten Ansatz:
KI-Systeme, die EU-Grundwerte verletzen oder inakzeptable Risiken bergen, sind größtenteils verboten und Hochrisiko-Anwendungen unterliegen strengen Auflagen.
Die Handhabung und Anwendung dieser Auflagen sind aktuell brisant, da die EU-Kommission im November 2025 vorgeschlagen hat, dass Digital-Omnibus-Paket einzuführen, das AI Act und DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) vereinfachen soll.
Menschenrechtsorganisationen, wie das Deutsche Institut für Menschenrechte, warnen hier vor einer schleichenden Aufweichung der Schutzstandards zugunsten von Wettbewerbsfähigkeit – die Verhandlungen dazu laufen noch.
Auf UN-Ebene
Die UN hat 2026 eine globale KI-Governance-Initiative gestartet. Annalena Baerbock betonte als Präsidentin der UN-Generalversammlung dabei Sicherheitsstandards, Entwickler-Rechenschaftspflicht und Menschenrechtsschutz als Prioritäten.
Konkret in Arbeit: ein “AI Child Safety Pledge“, (Verpflichtung zur Sicherheit von Kindern im Bereich KI), das Unternehmen zu nachweisbarer Kindersicherheit verpflichten soll.
Außerdem, eine erneuerte Forderung nach einem völkerrechtlichen Verbot autonomer Waffensysteme.
Der UN-Kinderrechtsausschuss gab im Januar 2026 eine gemeinsame Erklärung zu KI und Kinderrechten ab.
Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats
Die EU hat mit dem AI Act und dem Digital Services Act bereits Regelwerke geschaffen, die genau in diese Richtung zielen – Transparenzpflichten, Risikoklassifizierung von KI-Systemen, Durchgriffsrechte gegen große Plattformen. Praktiker weisen aber auf ein reales Vollzugsproblem hin: Behörden fehlt oft das technische Know-how und Tempo, um mit der Entwicklungsgeschwindigkeit der Konzerne mitzuhalten. Gesetze zu erlassen ist das eine, sie durchzusetzen etwas anderes.
Zur Bindung an UN-Menschenrechte
Hier gibt es einen Zielkonflikt, den Befürworter wie Kritiker unterschiedlich gewichten. Menschenrechtsbasierte Leitplanken (z. B. Diskriminierungsverbote bei Trainingsdaten, Meinungsfreiheit bei Content-Moderation) sind ein sinnvoller normativer Anker. Kritiker wenden ein, dass die UN-Menschenrechtscharta rechtlich nicht direkt einklagbar ist und nationale/regionale Gesetzgeber sie erst in konkretes, durchsetzbares Recht übersetzen müssen – sonst bleibt es bei Absichtserklärungen. Zudem gibt es die Sorge, dass zu strikte Regulierung vor allem europäische/kleinere Anbieter träfe, während die großen US- und chinesischen Konzerne eigene Wege finden, Vorgaben zu umgehen oder Standorte zu verlagern.
Der Digital Omnibus zur KI-Verordnung ist inzwischen abgeschlossen und in Kraft – folgend der aktuelle Stand:
Zeitlicher Ablauf
* 19. November 2025: Kommissionsvorschlag
* 29. Juni 2026: Formelle Annahme durch den Rat
* 24. Juli 2026: Veröffentlichung im EU-Amtsblatt als Verordnung (EU) 2026/1744
* 27. Juli 2026: Inkrafttreten
* 02. August 2026: Die allgemeine Geltung des AI Act beginnt.
Der ursprüngliche Grundtermin bleibt bestehen, nur einzelne Pflichten wurden verschoben.
Was verschoben wurde
Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III wurden um 16 Monate verschoben, vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027. Für in Produkte eingebettete Hochrisiko-Systeme nach Anhang I gilt sogar erst der 2. August 2028. Die Anforderungen wurden dabei nicht verschärft, sondern in wesentlichen Bereichen deutlich abgeschwächt – gleichzeitig wurde aber die europäische KI-Aufsicht gestärkt.
Was sofort gilt (seit 2. August 2026)
Die Transparenzpflicht bei direkter Interaktion mit KI-Systemen greift unverändert – Chatbots, Voicebots und KI-gestützte Kundendialoge sind unmittelbar betroffen.
Ab diesem Datum kann die EU-Kommission bzw. das AI Office ihre Durchsetzungsbefugnisse vollständig ausüben – Auskunftsverlangen, Modellzugang für Evaluierungen, Anordnungen.
Ein Punkt, der passt: Der Digital-Omnibus-Paket untersagt gleichzeitig ausdrücklich bestimmte KI-Praktiken – insbesondere die Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer oder sexueller Inhalte (sog. “Nudifier-Apps”) sowie Material zu sexuellem Kindesmissbrauch. Das ist tatsächlich eine konkrete gesetzliche Grenze für Tech-Konzerne mit direktem Menschenrechtsbezug.
Fazit
Kritiker sehen im Gesamtpaket eine Aufweichung mühsam erkämpfter Schutzstandards zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit.
Befürworter argumentieren, der ursprüngliche Zeitplan sei für Unternehmen und Aufsichtsbehörden praktisch nicht umsetzbar gewesen – die zusätzliche Zeit diene der Verbesserung der Qualität, nicht ihrer Verwässerung.
... link (0 Kommentare) ... comment
Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH)
Aktuellen Umfragen zufolge kommt die Alternative für Deutschland (AfD) bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt (Wahltrend vom 30.07.2026) auf 41 Prozent der Wählerstimmen.
Würde die SPD an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, könnte sich die in Sachsen-Anhalt gesichert rechtsextremistische AfD sogar die parlamentarische Mehrheit sichern.
Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) hat sich das Wahlprogramm der Partei angesehen – und hält die Versprechungen der AfD für nicht finanzierbar.
Im Haushalt einer möglichen AfD‑Alleinregierung in Sachsen-Anhalt fehlten mindestens 2,2 Milliarden Euro, so das Fazit der IWH-Analyse.
Das Wahlprogramm der AfD,
ist ein Luftschloss, kommentierte Reint E. Gropp, der Präsident des IWH, gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Es handle sich lediglich um Wahlgeschenke für eine bestimmte Klientel, so der Experte.
Laut der IWH-Analyse lassen sich mit Einsparungen nur rund 243 Millionen der Kosten stemmen. „Selbst in Teilen ist das Wahlprogramm der AfD auch mittelfristig nicht finanzierbar“, kommentierte IWH-Präsident Reint Gropp.
Fehlende Gegenfinanzierung
Zwar legen auch andere Parteien regelmäßig Wahlprogramme vor, die keine ausreichende Gegenfinanzierung der geplanten Maßnahmen enthalten.
Die Größe der AfD-Finanzierungslücke sei aber außergewöhnlich, meint Gropp gegenüber FAZ. Nur ein Zehntel des gesamten Finanzierungsbedarfs sei durch geplante Einsparmaßnahmen gedeckt. „Sie wollen ganz viele Geschenke machen, aber nirgendwo wirklich sparen. Es ist überhaupt nicht klar, wie man mit diesen Vorstellungen vorankommen will, weil sie extrem viel Geld kosten und wahrscheinlich extrem wirtschaftsschädlich sind“, urteilt der Ökonom gegenüber dem MDR.
Fazit
Neben der Haushaltslücke könnte eine AfD-Regierung Sachsen-Anhalts Wirtschaft auch schaden, weil ausländische Fachkräfte ausbleiben oder das Land verlassen könnten. Eine aggressive Politik gegen Zuwanderer hätte wahrscheinlich starke negative Folgen für die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt. Diese lassen sich jedoch im Vorfeld nur schwer beziffern“, so die Analyse von IWH-Präsident Gropp weiter. Zudem sei es unrealistisch, die Fachkräftelücke nur mit zurückgekehrten deutschen Auswanderern füllen zu wollen. Das seien nur wenige Menschen, betont Gropp im Gespräch mit dem MDR.
... link (0 Kommentare) ... comment
Die Klimakrise
Die vollständige Verhinderung des Klimawandels ist nicht mehr möglich. Das zeigt sich trotz langjähriger Warnungen der Klimawissenschaft immer eindringlicher.
Deutlicher als je zuvor wird uns das auch, an der aktuellen, weltweiten Klimasituation - im Juli 2026 - vor Augen geführt.
Die Erde und Meere haben sich trotz aller Warnungen bereits zu deutlich erwärmt - das Polareis schmilzt und der Meeresspiegel steigt. Dürren, Flutkatastrophen und orkanähnliche Stürme (mit Unmengen Regen und Hagel) werden immer ausgeprägter.
Die jahrzehntelangen Warnungen der Klimawissenschaftler zeigen, dass viele Entwicklungen, vor denen die Forschenden seit Langem gewarnt haben, politisch vernachlässigt wurden und bereits Realität sind.
Die Klimawende noch vollständig zu verhindern, ist Wunschdenken. Das zeigen uns gerade die verheerenden Flächenbrände in Deutschland und Südeuropa.
Was jedoch weiterhin möglich ist
Die schlimmsten Klimaauswirkungen zu begrenzen und Gesellschaften besser an die unvermeidbaren Veränderungen anzupassen, dafür sieht die Klimawissenschaft mehrere zentrale Handlungsfelder der Politik:
Die Energieerzeugung aus Kohle, Öl und Erdgas, schrittweise - durch Wind-, Solar- , Erdwärme und Wasserkraft ersetzen.
* Grüne Oasen in den Innenstädten pflanzen.
* Gebäudedächer, Fassaden und Balkone begrünen.
* Wo möglich, entsiegeln und begrünen betonierter Flächen.
* Gebäude besser dämmen und ohne Öl, Gas und Kohle beheizen.
* Industrie - durch alternative Energie - klimafreundlicher gestalten.
* Öffentlicher Nahverkehr - finanzielle Nutzungsanreize schaffen.
* Fahrradverkehr fördern.
* Elektrofahrzeuge für Individualverkehr fördern.
* Mehr Güterverkehr auf die Schiene verlagern.
* Deiche gegen Hochwasser aufstocken.
Mensch und Natur
* Krankenhäuser, Altenheime, öffentliche Gebäude durch bessere Dämmung und effektive Klimaanlagen schützen.
* Artenvielfalt erhalten: Vielfältige Ökosysteme schaffen.
* Wälder erhalten und aufforsten.
* Moore vernässen, da sie große Mengen CO₂ speichern.
* Meere und Küste schützen.
Die Reihenfolge ist kein Ranking!
Warum wurde so wenig umgesetzt?
Viele dieser Maßnahmen sind seit Jahren bekannt. Dennoch wurden sie in zahlreichen Ländern nur zögerlich oder unzureichend umgesetzt.
Häufig wurde die Klimakrise politisch (z. B. durch die USA, Russland, China) ignoriert und verleugnet. In Deutschland werden die Auswirkungen auf das veränderte Klima und damit auf unsere Umwelt – von vielen Politikern – ebenso verharmlost.
Die notwendigen Kosten und die politische Bürokratie, verhindern und verhinderten ein - schnelles und effizientes - Handeln.
In den meisten Fällen konnte sich die Energielobby - mit ihren Vorstellungen - durchsetzen.
Parallel dazu häuften sich die Folgen der Erderwärmung: Starkregen mit Überschwemmungen, längere Dürreperioden, Waldbrände, Hitzewellen und schwere Stürme verursachten menschliches Leid und wirtschaftliche Schäden - wie zB: Arbeitsausfall und durch Hitze verzogene Gleise der Bahn.
Leider ignorieren die Verantwortlichen – unter dem Motto: „Nach mir die Sintflut“ – diese kostentreibenden Fakten.
Durch diese Vernachlässigung der Situation, entstehen Umweltzerstörung und Schäden.
Hinzu kommen Arbeitsausfall durch Hitze. Vom menschlichen Leid, ganz zu schweigen.
So entstand bei vielen Menschen der Eindruck, als würden Teile der Politik diese klimabedingten Naturkatastrophen eher als unvermeidbare Ereignisse hinnehmen, statt ihre Ursachen entschlossen zu bekämpfen. Beschlossene Klimaschutzmaßnahmen, wurden jedoch langsamer umgesetzt, als wissenschaftliche Empfehlungen nahelegen.
Fazit
Die Nutzung fossiler Energieträger wurde vielerorts über Jahrzehnte fortgesetzt, obwohl längst bekannt war, dass sie den größten Anteil an den menschengemachten CO₂-Emissionen hat. Gleichzeitig verlief der Ausbau erneuerbarer Energien – insbesondere von Windkraft, Solarenergie und in geeigneten Regionen auch der Geothermie (Erdwärme) – häufig langsamer, als es aus Sicht vieler Fachleute notwendig gewesen wäre.
Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht mehr, ob wir handeln müssen, sondern warum wir so lange gezögert haben. Denn jeder weitere Aufschub erhöht die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Kosten – und schränkt den Handlungsspielraum kommender Generationen weiter ein.
Auf einem einfachen Nenner gebracht: Die Natur wehrt sich gegen die Misshandlung durch die Menschen.
Überlastete Notaufnahmen, rationiertes Trinkwasser, aufgesprengte Straßen: Deutschland kollabiert unter der Hitzewelle.
Doch statt den Folgen der Klimakrise etwas entgegenzusetzen, beschließt Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) den Einbau von neuen fossilen Gasheizungen – und nimmt damit den Bruch der deutschen Klimaziele und somit der Gesellschaft in Kauf.
Wer die Interessen der Gas- und Öllobby, über den Schutz von Mensch und Umwelt stellt, sabotiert die Zukunft - unsere Gesundheit und die der uns folgenden Generationen.
... link (0 Kommentare) ... comment
Diese Frage, werden sich viele Menschen, speziell nach der Landtagswahl in - Sachsen-Anhalt - am 6. September 2026 fragen.
Das Gleiche gilt für die Wahl in - Mecklenburg-Vorpommern - am 20. September 2026!
Das die AfD stärkste Kraft wird, ist höchstwahrscheinlich. Warum? Menschen wählen Parteien nicht ausschließlich nach ihren eigenen sozialen Vorstellungen und wirtschaftlichen Situationen. Häufig tragen Gefühle, Wahrnehmungen, gesellschaftliche Stimmungen und die vorgegebene Richtung durch die sozialen Medien eine größere Rolle zur Wahlentscheidung bei, wie nachvollziehbare Fakten.
Genau darin könnte sich ein Teil der Erklärung - für den voraussichtlichen Erfolg der AfD - widerspiegeln.
Folgend einige zentrale Faktoren, die für eine AfD-Wahl maßgebend sein könnten:
* emotionale Themen wie Migration, nationale Identität
* Angst vor Arbeitsplatzverlust
* Angst vor sozialem Abstieg
* Frust über etablierte Parteien
* Gefühl, nicht mehr gehört zu werden
* Protestwahlverhalten
* Vereinfachte Botschaften durch soziale Medien
Die AfD versteht es,
ihre Narrative, über die sozialen Medien, den ihr gesonnenen, analogen Zeitschriften und Magazinen, an ihre (potenzielle) Wählerschaft zu vermitteln. Die, von der Partei angesprochenen und überzeugten Menschen unterstützen mit ihrer Wahl dann eine Politik, die ihre eigene, soziale Absicherung gefährden kann.
Absehbare Folgen und Auswirkungen (auch persönliche) auf den Sozialstaat und die Demokratie werden – mit der AfD-Wahl – zum größten Teil vernachlässigt.
Nicht zu vernachlässigen ist, dass ein Teil der Zustimmung, auf konkrete, nachvollziehbare Anliegen dieser Menschen beruht. Dazu gehören ohne Zweifel: Finanzielle Situation, Migration, Versorgung im ländlichen Raum und Verwaltungsversagen.
Gleichzeitig wäre es aber zu einfach zu sagen, alle AfD-Wählerinnen und Wähler handelten irrational oder gegen ihre Interessen. Viele verbinden ihre Wahl die o. a. zentralen Faktoren.
Dabei entsteht oft ein Widerspruch zwischen politischen Vorstellungen, Forderungen und den tatsächlichen Auswirkungen auf den eigenen Alltag. Emotionale und kulturelle Fragen überlagern häufig materielle und soziale Interessen.
Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Punkt: Wenn Menschen über Jahre das Gefühl entwickeln, wirtschaftlich oder gesellschaftlich abgehängt zu sein, werden einfache Antworten attraktiver – selbst dann, wenn die vorgeschlagenen Lösungen komplexe Probleme nicht wirklich lösen oder neue Probleme schaffen.
Die aktuelle Stärke,
der AfD ist deshalb weniger mit einem einzigen Thema erklärbar als mit einer Mischung aus:
* wirtschaftlicher Unsicherheit,
* Vertrauensverlust in Institutionen,
* gesellschaftlicher Polarisierung,
* medialer Zuspitzung,
* und Fehlern anderer Parteien.
Fazit
Viele Menschen empfinden den Aufstieg der AfD als schwer nachvollziehbar – insbesondere vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte und der Erfahrungen mit Nationalismus, Ausgrenzung und demokratiefeindlichen Entwicklungen. Deshalb wird die Debatte besonders emotional und mit großer gesellschaftlicher Bedeutung geführt.
Ebenso stellt sich die Frage, ob sich ein Teil der AfD-Wählerschaft mit seiner Wahl langfristig selbst schadet. Kritiker der Partei verweisen darauf, dass einzelne wirtschafts- und sozialpolitische Positionen gerade Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen belasten könnten. Andere Wähler gewichten hingegen Themen wie Migration, Sicherheit oder nationale Identität höher als mögliche wirtschaftliche Nachteile. Genau dieser Zielkonflikt macht die Debatte so a kontrovers.
... link (2 Kommentare) ... comment
Der Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden, ist eine staatliche Leistung wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nur unregelmäßig zahlt. Der Staat springt dann ein, zahlt dann bis zum 18. Geburtstag - versucht aber, sich das Geld vom säumigen Zahler wiederzuholen.
Entsprechend den aktuellen Plänen von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), soll der Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag - statt bis zur Volljährigkeit - gewährt werden.
Nach Angaben des Familienministeriums würden dadurch etwa 110.000 Kinder ihren Anspruch verlieren. Rund 30.000 könnten stattdessen andere Leistungen wie Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Etwa 80.000 Kinder wären von der Kürzung unmittelbar betroffen.
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf lehnt deswegen diese Pläne ab. Er argumentiert, dass der Staat bis zur Volljährigkeit einspringen müsse, wenn ein Elternteil seine gesetzliche Unterhaltspflicht nicht erfülle. Die Höhe des monatlichen Unterhaltsvorschuss richtet sich nach dem Alter.
Besonders Alleinerziehende – überwiegend Frauen mit einem erhöhten Armutsrisiko – dürften nicht zusätzlich belastet werden.
Fazit
Kein Kind ist verantwortlich dafür, dass sich Eltern trennen. Und genau deshalb muss hier auf den Staat Verlass sein.
Durch die Kürzung des Unterhalts, leiden am meisten die, die am wenigsten verantwortlich für ihre finanzielle Situation sind. Die Kinder! – Das erübrigt jede weitere Diskussion.
... link (0 Kommentare) ... comment
Es spricht: Bundeskanzler Friedrich Merz
„Der Sozialstaat, wie wir ihn heute haben, ist nicht mehr finanzierbar.“
Ein Satz, der weitreichende Folgen hat. Er klingt wie eine nüchterne Feststellung, ist aber politische Hilflosigkeit, Lobbypolitik und letztendlich der Versuch einer Rechtfertigung der Merz-Politik!
Schaut man auf das Privatvermögen und die Verteilung in Deutschland, stellt sich die Frage: Warum bei so einer komfortablen, finanziellen Situation, es politisch nicht möglich ist: Bildungswesen, überlastete Krankenhäuser, Pflegenotstand, Altersarmut, fehlende Kitaplätze und den Bau von günstigen Mietwohnungen entsprechend zu finanzieren.
Das Gleiche gilt für die verbesserungswürdige Verkehrs-Infrastruktur und noch mehr, für das aus dem Ruder laufende Klima.
Geld wäre durch die Einführung der Vermögensteuer vorhanden, wenn alle Steuerpflichtigen (Rentner*innen wie Milliardär*innen) den gleichen Prozentsatz für Steuern auf ihr Privatvermögen zahlen müssen. Das nennt man Solidarsystem.
Ob ein demokratischer Staat - wie Deutschland - sich als Sozialstaat bezeichnen kann, hängt nicht ausschließlich von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Maßgebend sind die politischen Voraussetzungen, die von der jeweiligen Regierung priorisiert werden und wurden.
Wenn Herr Merz, gleichzeitig mit seiner Aussage: „Der Sozialstaat sei nicht finanzierbar“ - hohe Summen für die Verteidigung und sogenannte Kriegsertüchtigung bereitstellt, Milliardäre vor Steuerabgaben - durch die Verhinderung, der Wiedereinführung der Vermögensteuer schützt, ist es legitim – ja, sogar verpflichtend – zu hinterfragen, warum nicht auch ausreichende Mittel in die Bereiche Klima, Bildung, Pflege, Krankenhäuser, Infrastruktur und Familien investiert werden können.
Das gegeneinander Ausspielen der Kosten für soziale Leistungen gegenüber den Mitteln für Rüstungsanstrengungen sowie der politische Schutz privater Milliardenvermögen sind dem Status eines Sozialstaates nicht angemessen.
Fazit
Politische Debatten sollten nicht den Eindruck erwecken, bestimmte Ausgaben seien alternativlos, während speziell, soziale und gesellschaftliche Maßnahmen als bloßer Kostenfaktor erscheinen.
Sicherheit und sozialer Zusammenhalt sind keine Gegensätze. Sie ergänzen einander und fördern den Zusammenhalt.
... link (0 Kommentare) ... comment
Die 33 Empfehlungen,
der Rentenkommission greifen das Thema Doppelverbeitragung des Arbeitgeberanteil bei bestehenden Betriebsrenten nicht auf.
Zu den gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträgen (GKV) auf die Versorgungsbezüge findet sich in den bisher bekannten Empfehlungen, kein einziger Vorschlag.
Das Thema ist politisch nicht neu
Bereits Kanzler Scholz hatte 2022 versprochen, die Doppelverbeitragung der GKV zu beenden – passiert ist bis heute nichts Grundlegendes, außer der schrittweisen Anhebung des Freibetrags (2026: 197,75 €).
Es bleibt also bei der Doppelverbeitragung für die GKV. Der Vorwurf der fehlenden Arbeitgeberbeteiligung bei Betriebsrenten wird seit 2004 von Sozialverbänden (VdK, SoVD) und dem DGB regelmäßig kritisiert, ohne dass es bislang zu einer echten paritätischen Lösung kam.
Was die Kommission stattdessen macht
Sie will den Zugang zu Betriebsrenten ausbauen (mehr Menschen, besonders in kleinen Unternehmen, sollen überhaupt eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) bekommen. Das betrifft die Zukunft, nicht die aktuelle Beitragslast bestehender Betriebsrentner:innen.
Die neue "gesetzliche Kapitalrente" soll paritätisch (hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern) finanziert werden – aber das ist ein komplett neues Instrument für künftige Rentenjahrgänge, keine Reform der bestehenden Betriebsrenten-Verbeitragung.
Fazit
Unabhängig von der aktuellen Rentenreform, bleibt die Doppelverbeitragung ein offener Streitpunkt. Die Linke und der DGB fordern seit Jahren konkret die Abschaffung der vollen Beitragspflicht bzw. eine hälftige Finanzierung; von CDU/CSU- und Arbeitgeberseite kam bislang wenig Bewegung, u.a. mit Verweis auf die Mehrkosten für die GKV.
... link (0 Kommentare) ... comment
Der Kerngedanke,
Der entscheidende Punkt: Weder Umlage- noch Kapitaldeckungsverfahren können die grundlegende Realität umgehen, dass Rentner von der aktuellen Produktion der arbeitenden Generation leben. Ein Rentenfonds kann keine heute produzierten Pflegeleistungen, Lebensmittel oder Wohnungen aus der Vergangenheit „lagern“. Er verschafft lediglich Ansprüche auf einen Anteil der zukünftigen Wertschöpfung.
* Der Unterschied liegt in der Verteilung der Risiken.
* Die Umlage hängt unmittelbar von Demografie, Beschäftigung, Produktivität und politischen Entscheidungen im jeweiligen Land ab.
* Die Kapitaldeckung hängt von Kapitalmarktrenditen, Inflation, Finanzkrisen und ebenfalls von politischen Rahmenbedingungen ab.
* Demografisches Risiko: Hier liegt tatsächlich das stärkste Argument für eine ergänzende Kapitaldeckung. Wenn immer weniger Erwerbstätige immer mehr Rentner finanzieren müssen, geraten Beitragssätze oder Rentenniveau unter Druck. Kapitalanlagen können einen Teil dieses Risikos auf andere Länder und Zeiträume verteilen.
* Politisches Risiko: Oft wird übersehen, dass auch Rentenansprüche im Umlagesystem nicht garantiert sind. Renteneintrittsalter, Rentenniveau, Beitragsbemessung oder Steuerzuschüsse können jederzeit durch Mehrheiten verändert werden. Die Geschichte der Rentenreformen zeigt das deutlich.
* Kapitaldeckung ist nicht automatisch Spekulation. Das Gegenargument „Börsen können abstürzen“ trifft vor allem auf Systeme zu, die vollständig auf Kapitalmärkte setzen. Langfristig breit gestreute Anlagen über Jahrzehnte hinweg haben historisch deutlich geringere Risiken als Einzelinvestitionen. Deshalb setzen Länder wie die Schweiz oder Schweden auf Mischsysteme.
Ein möglicher Gegeneinwand wäre allerdings,
internationale Diversifikation hilft nur begrenzt. Wenn die Alterung nahezu alle Industriestaaten gleichzeitig betrifft, können auch Kapitalerträge nicht vollständig von den globalen demografischen Entwicklungen entkoppelt werden. Am Ende müssen auch Aktiengewinne, Dividenden und Zinsen aus der laufenden Wertschöpfung realer Arbeitnehmer stammen.
Deshalb lautet die Position vieler Ökonomen nicht „Umlage oder Kapitaldeckung“, sondern:
Ein stabiles Rentensystem kombiniert Umlage, Kapitaldeckung und steuerfinanzierte Elemente, damit nicht ein einziges Risiko (Demografie, Kapitalmarkt oder Politik) allein über die Alterssicherung entscheidet.
... link (0 Kommentare) ... comment
Nicht die folgend aufgeführten Punkte zum Generationenkonflikt zwischen Alt und Jung sind entscheidend, sondern die Diskrepanz zwischen Arm und Reich!
Einige der u.a. Argumente beruhen auf realen Problemen, andere sind umstritten oder stark zugespitzt. Was daran zutrifft, ist: Der demografische Wandel ist ein ernstes Problem, da Deutschland altert.
Immer weniger Erwerbstätige finanzieren immer mehr Rentner. Das belastet:
* Rentenversicherung
* Kranken- und Pflegeversicherung
* öffentliche Haushalte
Diese Entwicklung ist unstrittig, genauso wie einige rentenpolitische Entscheidungen und Maßnahmen teuer sind. Dazu gehören:
* die Mütterrente
* die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte, kosten Milliarden und werden von vielen Ökonomen kritisiert, weil sie zusätzliche Ausgaben verursachen und teilweise Menschen früher aus dem Arbeitsmarkt herausführen.
Junge Generationen werden stärker belastet
und müssen voraussichtlich:
* höhere Beiträge zahlen
* länger arbeiten
* privat vorsorgen
* mit höheren Staatsschulden umgehen
Der Begriff „Generationengerechtigkeit“ ist deshalb ein berechtigtes Thema.
Tyrannei der Alten ?
Das ist eine polemische Zuspitzung. Ältere Menschen bilden keine geschlossene Interessengruppe.
Viele Rentner:
* beziehen niedrige Renten
* unterstützen Kinder und Enkel finanziell
* leisten Pflegearbeit
* engagieren sich ehrenamtlich
Der Gegensatz „Alt gegen Jung“ vereinfacht die Wirklichkeit erheblich.
Der Konflikt zwischen Arm und Reich verschwindet nicht
Die Vermögensverteilung in Deutschland ist sehr ungleich. Ein wohlhabender Rentner und eine Rentnerin mit Grundsicherung haben völlig unterschiedliche Lebenslagen. Ebenso haben:
* ein gutverdienender junger Akademiker
* eine junge Verkäuferin oder Alleinerziehende
nicht dieselben Interessen
Viele Sozialwissenschaftler sehen deshalb den eigentlichen Gegensatz eher zwischen:
* Vermögenden und Nichtvermögenden
* hohen und niedrigen Einkommen
und nicht primär zwischen den Generationen
Die Babyboomer sind nicht alle Gewinner
Zwar profitierten viele vom wirtschaftlichen Aufstieg nach dem Krieg, aber:
* Ostdeutsche
* Geringverdiener
* Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien
gehören keineswegs zur „bestversorgten Rentnergeneration der Geschichte“.
Umstritten ist auch die Steueridee
* Einkommensteuern zu senken
* dafür die Mehrwertsteuer zu erhöhen
Das Problem:
Die Mehrwertsteuer belastet alle Konsumenten. Menschen mit niedrigen Einkommen geben einen größeren Teil ihres Einkommens für den täglichen Bedarf aus und werden deshalb relativ stärker getroffen.
Viele Ökonomen und Sozialverbände betrachten die Mehrwertsteuer deshalb als eher regressiv.
Gibt es tatsächlich einen Generationenkonflikt?
Ja, aber nicht in der Form „Jung gegen Alt“. Eher existiert ein Dreieck aus:
Demografie
* weniger Beitragszahler, mehr Rentner
Verteilungsfragen
* wer trägt welche Lasten?
Ungleicher Vermögensverteilung
* innerhalb jeder Generation
Deshalb argumentieren viele Wissenschaftler, dass der Konflikt eher lautet:
Vermögende gegen Nichtvermögende – innerhalb aller Altersgruppen.
Ein reicher 70-Jähriger und ein reicher 30-Jähriger haben häufig mehr gemeinsame Interessen als ein armer Rentner und ein wohlhabender Rentner.
Fazit
Es handelt sich hier um reales Problem. Die demografische Belastung - und die Frage der Generationengerechtigkeit.
Die Schlussfolgerung, Deutschland leide unter einer „Tyrannei der Alten“, ist jedoch eine bewusst zugespitzte Deutung.
Der Gegensatz „Alt gegen Jung“ erklärt die gesellschaftlichen Spannungen nur teilweise. Viele Ökonomen und Sozialforscher würden eher sagen:
Nicht der Konflikt zwischen den Generationen verdrängt die Realität. Sondern die ungleiche Behandlung, von Arm und Reich. Geringverdiener*innen und Rentner*innen müssen prozentual, teilweise mehr Sozialbeiträge abführen, wie Spitzenverdiener. Das nur, weil eine Beitragsbemessungsgrenze (ein Schutzzaun für Vermögende) die Hochverdiener schützt.
... link (0 Kommentare) ... comment
Eckpunkte zur Rentenkommission, die am 23. Juni 2026 ihre Empfehlungen vorlegt:
Die Kommission hat nach fünfeinhalb Monaten Beratungszeit und rund 150 Stunden Sitzungen ihren Bericht fertig. Sie soll Vorschläge für alle drei Säulen der Altersvorsorge liefern: gesetzliche Rente sowie betriebliche und private Vorsorge. Insgesamt handelt es sich um ein Gesamtpaket mit 30 Empfehlungen.
Bei einzelnen Punkten gab es Gegenstimmen oder Enthaltungen. Vorschläge mit nur knapper Mehrheit wurden nicht aufgenommen.
Nach wie vor wird aber - die vermeintlich effektivste Lösung - die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nicht berücksichtigt. Warum werden kleine Renten voll verbeitragt und hohe Einkommen gedeckelt?
Rentner:innen erhalten gesetzliche DRV-Rente und ggf. Betriebsrente.
Auf die gesamten Einkünfte zahlen sie Krankenkassenbeiträge, Pflegeversicherungsbeiträge – und den Zusatzbeitrag für die Krankenkasse - je zu 50% die Rentner:innen und die DRV.
Auf Betriebsrenten sogar den vollen (100 %) Beitragssatz.
Die Rentner:innen zahlen also auf jeden Euro ihres Einkommens Beiträge zur Sozialversicherung.
Durch die 100%-Verbeitragung der Betriebsrenten kann der Gesamtbetrag der Rentner:Inn höher ausfallen wie der Beitrag der Spitzenverdiener:innen, die über die BBG verdienen.
Diese sind durch die BBG gedeckelt. Spitzenverdiener zahlen also nur auf einen Teil ihres Einkommens - Beiträge - bis zur BBG.
Die zentralen Inhalte der Rentenkommision
Renteneintrittsalter:
Ab 2032 soll das Renteneintrittsalter an die erwartete Steigerung der Lebenserwartung gekoppelt werden – steigt diese um ein Jahr, müsste acht Monate länger gearbeitet werden. Ab 2042 stiege das Eintrittsalter alle zehn Jahre um ein halbes Jahr, sodass die Rente mit 70 erst in den 2090er-Jahren erreicht würde.
Kapitalgedeckte Säule:
Nach schwedischem Modell soll ein Teil der Beiträge am Aktienmarkt angelegt werden – beginnend bei 0,5 Prozent vom Bruttolohn, aufwachsend auf 2 Prozent, je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Davon sollen vor allem Beschäftigte profitieren, die ab 2040 in Rente gehen.
Mehr Einzahler:
Auch Abgeordnete aus Bundestag und Landtagen, Selbstständige und Vorstandsvorsitzende von Aktiengesellschaften sollen künftig in die Rentenkasse einzahlen; Beamte bleiben vorläufig außen vor. Zudem soll die Minijob-Befreiung von Rentenbeiträgen abgeschafft werden – nur noch Schüler dürfen bis 603 Euro monatlich beitragsfrei verdienen.
Fazit
Die Kommission kann nur Vorschläge unterbreiten, keine Gesetze beschließen. CDU, CSU und SPD müssen sich danach auf konkrete Eckpunkte verständigen, bevor Gesetzentwürfe und Kabinettsbeschlüsse folgen. Sozialministerin Bas hatte eine direkte Übernahme von einem einstimmigen Kommissionsbeschluss abhängig gemacht – da das nicht überall der Fall war, könnten innerhalb der Koalition neue Verhandlungen nötig werden.
... link (0 Kommentare) ... comment