Was könnte der Bund gegen eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt tun? Schon seit einigen Jahren versucht die Republik, sich gegen diesen politischen Supergau zu wappnen. Szenarien werden diskutiert und Institutionen sturmfest gemacht für den Fall, dass eintritt, was bisher mit ungewöhnlichen Koalitionen verhindert werden konnte.
Nun aber wird die Sache konkret: Wie könnte die Bundesregierung intervenieren, falls nach der Landtagswahl am 6. September eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt an die Macht kommt und ihre angekündigten Pläne tatsächlich umsetzt – etwa bei Migration, Einbürgerung, Schule.
Kürzlich machte ein verführerischer Gedanke die Runde: Wenn eine Landesregierung rechtsstaatliche Prinzipien verletzt, könnte man ihr möglicherweise den Geldhahn zudrehen.
Die Idee stammt vom baden-württembergischen Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne). Er brachte den Länderfinanzausgleich als möglichen Hebel gegen eine AfD-Regierung ins Gespräch.
Gelder kürzen
Sachsen-Anhalt ist mit rund 25 Milliarden Euro stark verschuldet und dringend auf finanzielle Mittel angewiesen. Besonders problematisch könnte es werden, wenn die AfD ihre angekündigten Steuergeschenke tatsächlich umsetzt. Nach Berechnungen des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle würde dadurch eine weitere jährliche Finanzlücke von rund 2,2 Milliarden Euro entstehen.
Allein aus dem horizontalen Länderfinanzausgleich flossen im vergangenen Jahr mehr als 19 Milliarden Euro nach Sachsen-Anhalt. Weitere Zuweisungen sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.
Doch so einfach lässt sich dieses Geld nicht streichen. Der Länderfinanzausgleich soll bundesweit für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen und funktioniert nach genau festgelegten, teilweise äußerst komplizierten Regeln.
Dass er gezielt zur Verteidigung von Rechtsstaat und Demokratie eingesetzt werden könnte, ist derzeit gesetzlich nicht vorgesehen.
Allerdings könnte sich das möglicherweise ändern. Gegen den derzeitigen Finanzausgleich ist beim Bundesverfassungsgericht eine Klage Bayerns anhängig. Sollte der Mechanismus nach einem Urteil aus Karlsruhe politisch neu verhandelt werden müssen, könnte dabei auch die Frage eine Rolle spielen, ob Bund und Länder bereit sind, ein AfD-geführtes Sachsen-Anhalt bei der Umsetzung einer nationalistischen, rassistischen oder völkischen Politik zu unterstützen. Das jedenfalls schreibt die Politikwissenschaftlerin Petra Dobner im Portal Verfassungsblog.
EU-Gelder und Unterstützung für die Zivilgesellschaft
Finanziell gegensteuern könnte der Bund aber schon jetzt, zumindest in bestimmten Bereichen.
EU-Mittel, die beispielsweise für den Klimaschutz vorgesehen sind, sind zweckgebunden. Über diese Gelder könnte ein Land, das den Klimawandel leugnet oder entsprechende Maßnahmen zurückfährt, nicht einfach frei verfügen.
Auch eine direkte Bundesförderung für die Zivilgesellschaft in Sachsen-Anhalt wäre denkbar. Jannik Jaschinski von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hält beispielsweise eine Unterstützung von Beratungs- und Antidiskriminierungsstellen für möglich, sollten diese durch eine neue Landesregierung aufgelöst werden.
Bundesaufsicht über die Länder
Der Bund regiert allerdings nicht nur mit Geld. Da er einen großen Teil der Gesetze erlässt, kann er auch deren Ausführung durch die Länder überwachen. Grundlage dafür ist unter anderem Artikel 84, des Grundgesetzes.
Die Bundesregierung könnte beispielsweise einen Beauftragten nach Sachsen-Anhalt schicken, der die Umsetzung von Bundesgesetzen überprüft – notfalls auch gegen den Willen der Landesregierung.
Der Bundesrat könnte anschließend feststellen, an welchen Stellen das Land gegen Bundesrecht verstößt. Kommt es darüber zum Streit, müsste letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Ein solches Verfahren könnte beispielsweise beim Thema Einbürgerung zum Einsatz kommen.
Die AfD will laut ihrem Wahlprogramm, dass die Behörden den ihnen zustehenden Ermessensspielraum bei Einbürgerungen „maximal restriktiv“ nutzen.
Sollte daraus eine gesetzeswidrige und systematische Blockade von Einbürgerungen werden, könnte der Bund dagegen vorgehen.
Das wäre zwar ein mühsames Verfahren, aber ein rechtsstaatlich sauberes. Vor allem müsste dafür kein Sonderrecht gegen die AfD geschaffen werden.
Der Bund hat die Aufsicht, wenn es um Bundesgesetze geht, erläutert Jannik Jaschinski von der GFF.
Das gilt beispielsweise auch für das Waffengesetz. Die AfD lehnt dort eine „politische Gesinnungsprüfung“ ab. Auch in diesem Bereich könnte eine konsequente Bundesaufsicht eine wichtige Rolle spielen.
Der große Knüppel: Bundeszwang
Wenn all diese Möglichkeiten nicht ausreichen, hält das Grundgesetz ein weitaus schärferes Instrument bereit: den sogenannten Bundeszwang nach Artikel 37 des Grundgesetzes.
Danach kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die „notwendigen Maßnahmen“ treffen, wenn ein Bundesland seinen Bundespflichten nicht mehr nachkommt.
Nimmt man zusätzlich Artikel 28 Absatz 3 des Grundgesetzes hinzu, könnte man beinahe meinen, die Verfassungsmütter und -väter hätten bereits vor mehr als 75 Jahren überlegt, welche Möglichkeiten der Bund im Fall eines schwerwiegenden Konflikts mit einem Land benötigen könnte.
Dort heißt es sinngemäß, dass der Bund gewährleistet, dass die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten sowie den Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat entspricht.
Was das in der Praxis genau bedeutet, ist allerdings weitgehend ungeklärt. Denn Artikel 37 wurde bisher noch nie angewendet. Eines ist jedenfalls klar: Gemeint ist damit nicht, dass die Bundesregierung im Konfliktfall einfach die Bundeswehr nach Sachsen-Anhalt schicken könnte.
Vielmehr geht es beispielsweise um das, was Juristen als Ersatzvornahme bezeichnen. Sollte ein Bundesland sich beispielsweise weigern, seinen gesetzlichen Verpflichtungen bei der Unterbringung von Asylbewerbern nachzukommen, könnte ein vom Bund eingesetzter Bundeskommissar bestimmte Entscheidungen anstelle des Landes treffen und deren Umsetzung durchsetzen.
Auch finanzielle Maßnahmen könnten unter bestimmten Voraussetzungen dazugehören.
Der Bund darf ein Land nicht pauschal bestrafen
Wichtig ist dabei: Die Maßnahmen müssten gezielt dort ansetzen, wo das Land tatsächlich seine Pflichten verletzt. Eine pauschale Bestrafung des gesamten Bundeslandes wäre nicht zulässig.
Der Bundeszwang wäre somit ein äußerst weitreichendes und bislang unerprobtes Instrument. Entsprechend dürfte Artikel 37 wohl kaum die erste Wahl einer Bundesregierung sein. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Dort, wo die Länder selbst zuständig sind, kann der Bund nur sehr begrenzt eingreifen. Das zeigt sich besonders deutlich beim Thema Schule und Bildung.
Streit um den Heimunterricht
Die AfD hat in Sachsen-Anhalt mit der Forderung für Aufmerksamkeit gesorgt, Eltern künftig Homeschooling zu ermöglichen – also Unterricht zu Hause, fern von Lehrkräften und deren angeblich fragwürdigen Lebensansichten.
Doch was können der Bund und die anderen Bundesländer tun, wenn Sachsen-Anhalt bei der Bildung tatsächlich einen eigenen Weg einschlägt?
Zunächst stellt sich die grundsätzliche Frage, ob ein solcher Hausunterricht überhaupt mit der geltenden Rechtsordnung vereinbar wäre.
Auch in Sachsen-Anhalt gilt die Schulpflicht. Die AfD argumentiert allerdings, dass darunter nicht zwingend eine Anwesenheitspflicht in einem Schulgebäude verstanden werden müsse.
Fazit
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in einem Beschluss aus dem Jahr 2003 eine gewisse Bedeutung des Präsenzunterrichts hervorgehoben. Schule diene demnach nicht allein der Wissensvermittlung, sondern auch der „Heranbildung verantwortlicher Staatsbürger“.
Sollte Sachsen-Anhalt tatsächlich einen weitreichenden Hausunterricht einführen, könnten auch die anderen Bundesländer ins Spiel kommen.
Die Kultusministerkonferenz müsste dann prüfen, ob Schulabschlüsse aus Sachsen-Anhalt, die unter völlig anderen Bedingungen erworben wurden, weiterhin bundesweit anerkannt werden können.
Denn die Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen könnte infrage stehen.
Für Schülerinnen und Schüler wäre das ein Worst-Case-Szenario. Sie könnten in eine Art sachsen-anhaltische Bildungsisolation geraten.
Studienmöglichkeiten an Hochschulen in Halle, Wittenberg oder Magdeburg wären möglicherweise nicht das einzige Problem. Entscheidend wäre vielmehr, ob Schulabschlüsse aus Sachsen-Anhalt bundesweit noch ohne Einschränkungen anerkannt würden. Ein politisches Experiment mit weitreichenden Folgen.
Ulrich Siegmund möchte in Sachsen-Anhalt der erste Ministerpräsident der AfD werden.
Sollte es dazu kommen und die AfD ihre im Wahlprogramm angekündigten Vorhaben tatsächlich umsetzen, könnte Sachsen-Anhalt zum politischen Präzedenzfall werden.
Der Bund hätte zwar verschiedene Möglichkeiten, gegenzusteuern – von der Bundesaufsicht über finanzielle Instrumente bis hin zum Bundeszwang.
Doch keines dieser Mittel wäre einfach einzusetzen.
Das Grundgesetz setzt dem Bund ebenso Grenzen, wie es die Länder vor Eingriffen des Bundes schützt.
Gerade deshalb dürfte es im Fall einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt nicht nur um politische Mehrheiten gehen. Es würde auch um die Frage gehen, wie belastbar der deutsche Föderalismus ist, wenn eine Landesregierung bewusst einen politischen Kurs einschlägt, der mit grundlegenden Prinzipien von Demokratie, Rechtsstaat und Gleichbehandlung kollidiert.
Die entscheidende Frage wäre dann nicht nur, was der Bund tun kann, sondern auch, wie weit er gehen darf.
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Sicherheit, Angst und die große Rechnung der AfD
Wir leben jetzt gerade in einem Land, wo sich Bürger nicht sicher fühlen. Mit diesem Satz beschreibt AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund, die aktuelle Situation in Sachsen-Anhalt, aus seiner Sicht.
Er verspricht, Deutschland wieder sicherer zu machen. Doch hier sollte man genauer hinschauen.
Denn zwischen dem berechtigten Wunsch nach Sicherheit und der Behauptung, Deutschland sei grundsätzlich unsicher geworden, liegt ein erheblicher Unterschied.
Siegmund arbeitet politisch mit einem Gefühl, das viele Menschen kennen: Unsicherheit. Und dieses Gefühl ist politisch ausgesprochen wirkungsvoll. Wer Angst hat, sucht nach einfachen Erklärungen – und nach einfachen Lösungen. Die AfD liefert beides.
Da sind die Ausländer, die Migration, die angeblich verschwendeten Milliarden, das Geld für die Ukraine und die Behauptung, Deutschland kümmere sich mehr um andere Länder als um die eigenen Bürger. Siegmund sagt sinngemäß: Wir hätten das Geld, wenn wir es nur nicht woanders ausgeben würden.
Das klingt wunderbar einfach. Ist es aber nicht. Denn auch die AfD muss irgendwann erklären, was ihre rechte Politik tatsächlich kostet. Und genau da wird es interessant.
Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) hat das Wahlprogramm der AfD Sachsen-Anhalt untersucht. Das Ergebnis ist bemerkenswert. Nach Berechnungen des IWH entsteht bei Umsetzung der AfD-Vorhaben eine Finanzierungslücke von rund 2,2 Milliarden Euro jährlich. Das ist eine Zahl, die man sich einmal vor Augen führen sollte. Denn die AfD verspricht gleichzeitig geringere Steuern, niedrigere Belastungen, weniger Staat, weniger Ausgaben, keine Schulden und mehr Leistungen für die Bürger*innen.
Nur: Irgendjemand muss diese Rechnung bezahlen. Und genau deshalb sollte man sich im Wahlkampf nicht nur anhören, was gestrichen werden soll. Man sollte auch fragen, was woher kommt. Wo wird gespart?
Wie können wir in unserer Demokratie, folgende, lebensnotwendige Investitionen finanzieren und sichern:
✅ Polizei und Justiz
✅ Kommunen
✅ Schulen
✅ Krankenhäuser
✅ soziale Einrichtungen
✅ Sozialleistungen
✅ Mietwohnungen
✅ nötige Investitionen
✅ Infrastruktur
Die Reihenfolge ist keine Rangliste.
Man darf gespannt sein, ob die AfD in der Lage ist, einen Landeshaushalt - ohne Schulden - entsprechend ihrer im Wahlprogramm veröffentlichen Maßnahmen zu erstellen.
Sicherheit ist eine staatliche Aufgabe
Sicherheit entsteht nicht dadurch, dass man möglichst viel Angst vor dem Fremden erzeugt.
Sicherheit entsteht durch gut ausgestattete Polizei, funktionierende Justiz, Prävention, soziale Stabilität und einen Staat, der seine Aufgaben ernst nimmt.
Wer dagegen ständig den Eindruck vermittelt, Deutschland sei praktisch nicht mehr sicher, trägt selbst dazu bei, dass Menschen sich unsicher fühlen. Angst ist nämlich nicht dasselbe wie Gefahr.
Und genau deshalb sollten wir im Wahlkampf sehr genau hinhören. Wenn jemand sagt: „Die Menschen fühlen sich nicht sicher“, dann ist die nächste Frage nicht: „Was können wir alles dafür streichen?“
Die nächste Frage lautet: „Was sind die Fakten – und wie sieht die Lösung konkret aus?“
Ulrich Siegmund verspricht ein sichereres Deutschland und einen Staat, der sein Geld wieder für die eigenen Bürger ausgibt. Das klingt gut. Jetzt muss die AfD nur noch erklären, wie sie ihre eigenen Wahlversprechen finanziert. Denn eines gilt auch in der Politik:
Wer große Versprechen macht, sollte irgendwann die Rechnung vorlegen.
Fazit
Aus der staatlichen Finanzierung der Partei hat sich ein Widerspruch entwickelt. Einerseits gibt der Staat viel Geld im Kampf gegen den Rechtsextremismus aus. Gleichzeitig wird aber eine rechtsorientierte Partei (AfD) wesentlich aus Steuergeldern finanziert.
Parteien und Personen, die von unserem demokratischen System profitieren und finanziert werden, es aber gleichzeitig zerstören wollen, müssen mit allen zur Verfügung stehenden, rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden. Nur so ist es möglich, dass braunes Gedankengut sich nicht noch mehr in der Mitte der Gesellschaft ausbreitet.
Je passiver der Staat und die Politik reagieren, desto mehr sind demokratische Bürger*innen gefordert, sich gegen den braunen Mob zu positionieren. Die entscheidende Frage ist: Was will die AfD und welche Auswirkungen hat eine AfD-Wahl auf unsere demokratische Gesellschaft.
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Wahl in Sachsen-Anhalt am 06.09.2026
Die AfD erhält immer dann Zulauf, wenn gesellschaftliche oder politische Probleme von vielen demokratischen Politiker*innen unterschätzt oder verdrängt werden - so wie aktuell die Klimapolitik der Bundesregierung.
Der Gedanke, dass die AfD, nach der Wahl im September 2026 die Landesregierung von Sachsen-Anhalt übernehmen kann, erzeugt bei jedem aufrechten Demokraten ungute Gefühle und Erinnerung an schlimme, historische Zeiten.
Hätte die AfD doch als Regierungspartei dann direkten Einfluss auf die Landespolitik - und Gestaltungsmöglichkeiten in ihrem Sinne für:
✅ Bildungs- und Schulpolitik (Lehrpläne, Schulformen)
✅ Polizeigesetze und Personalpolitik im Landesverfassungsschutz
✅ Kommunalaufsicht und Kulturförderung
✅ Besetzung von Spitzenposten in der Landesverwaltung
Die aktuelle Umfragelage (Stand Sommer 2026), sah die AfD in Sachsen-Anhalt zuletzt bei über 42 Prozent – dem bisher höchsten für die Partei in Sachsen Anhalt gemessenen Wert, deutlich vor CDU, Linke, BSW, und SPD.
Das würde die aktuelle Mehrheitslage und Bildung demokratisch gesinnter Koalitionen weiter verschärfen. Ein kleiner Hoffnungsschimmer: Wahlumfragen sind Momentaufnahmen und keine Vorhersage eines Wahlergebnisses.
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Die Diskussion,
über ein mögliches AfD-Verbot beschäftigt viele demokratisch gesinnte Menschen.
Nicht, dass man diese Frage schnell mit einem „Ja“ oder „Nein“ beantworten kann. Im Gegenteil. Je länger man darüber nachdenkt, desto mehr kommt man zu dem Schluss, dass wir uns mit einer der schwierigsten Fragen unserer Demokratie beschäftigen:
Wie weit darf eine Demokratie gehen, um sich selbst zu schützen?
Und noch wichtiger! Ab wann gefährdet sie sich selbst, wenn sie nur zuschaut oder dabei zu weit geht? Das Parteiverbot ist kein politisches Radiergummi.
Fangen wir mit dem an, was eigentlich klar sein sollte:
Eine Partei kann in Deutschland nicht einfach verboten werden, weil sie einer Regierung nicht gefällt. Nicht, weil sie schlechte Politik macht. Auch nicht, weil sie provoziert. Und schon gar nicht, weil sie viele Menschen wählen.
Es darf nicht heißen,
diese Partei gefällt uns nicht, also schaffen wir sie ab. Denn dann hätten wir ein Problem. Ein ziemlich großes sogar. Aber muss eine Demokratie alles aushalten? Darf sie Parteien und Bewegungen unbegrenzt gewähren lassen, wenn diese selbst die demokratische Ordnung abschaffen wollen? Nein!!!
Und wenn diejenigen, die die Demokratie abschaffen wollen, demokratische Mittel nutzen, um genau dieses Ziel zu erreichen, dann darf man diese Frage nicht einfach ignorieren.
Denn eine Demokratie, die sich rechtsstaatlich nicht gegen ihre Feinde verteidigen kann, ist nicht mehr wehrhaft und unglaubwürdig.
Wenn es ernsthafte Anhaltspunkte dafür gibt,
dass die rechtlichen und antidemokratischen Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt sein könnten, dann sollte es über ein entsprechendes Verfahren des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) geprüft werden und gegebenenfalls ein Verbot ausgesprochen werden. Darüber sollte der Rechtsstaat entscheiden. Und wenn das BVG am Ende sagt: Die Voraussetzungen für ein Verbot sind nicht erfüllt, dann muss auch das akzeptiert werden. So funktioniert Demokratie.
Wir reden sehr viel darüber, ob die AfD eine Gefahr für unsere Demokratie sein könnte. Das ist eine wichtige Frage. Aber vielleicht sollten wir uns gleichzeitig fragen: Wie gehen wir eigentlich selbst mit Demokratie um?
Können wir noch zuhören, wenn jemand anderer Meinung ist? Können wir politische Gegner kritisieren, ohne sie zu entmenschlichen?
Demokratie muss auch dann funktionieren, wenn wir eine Wahl verlieren. Das ist manchmal bitter. Aber das ist Demokratie. Eine Demokratie muss sich verteidigen können. Sie muss ihre Verfassung schützen, muss dort Grenzen setzen, wo die Grundlagen unseres Zusammenlebens tatsächlich angegriffen werden.
Aber sie muss dabei rechtsstaatlich bleiben. Genau darin liegt die Herausforderung.
Wir dürfen nicht aus Angst vor einer Partei unsere eigenen demokratischen Prinzipien aufgeben.
Auch aus falsch verstandener Toleranz dürfen wir diejenigen nicht gewähren lassen, die genau diese Prinzipien abschaffen wollen. Die Grenze ist schwierig. Aber genau deshalb gibt es Gerichte, Verfassungen und rechtsstaatliche Verfahren.
Fazit
Sind die rechtsstaatlichen Voraussetzungen gegeben, muss eine Partei am demokratischen Wettbewerb teilnehmen dürfen.
Die Diskussion zur Sache selbst, kann nur über Argumente und Fakten stattfinden. Denn am Ende geht es ausschließlich um eine Frage, die weit über die AfD hinausgeht: Wie viel Freiheit muss eine Demokratie ihren Gegnern zugestehen – und wann muss sie was unternehmen, um die Demokratie und Menschenrechte zu verteidigen?
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Pläne der Bundesregierung
Als bekannt wurde, dass die Bundesregierung das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) massiv beschneiden will, war der Aufschrei groß.
Wie ein interner Vermerk des Bundesinnenministeriums (BMI) belegt, will Dobrindt laufende Gesetzgebungsverfahren vollständig vom IFG ausnehmen. Im Klartext bedeutet das, der stetig wachsende Lobbyeinfluss auf unsere Gesetze bliebe zukünftig vollständig im Dunkeln. Jetzt zeigt sich: Die Pläne von Innenminister Dobrindt, sind gleichzusetzen mit einer Entmündigung der (auch seiner) Wähler*innen!
Außerdem will Dobrindt die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit abschaffen. Diese Stelle kontrolliert aktuell die Einhaltung des IFG und unterstützt Antragsteller*innen, die sich in ihren Auskunftsrechten verletzt sehen.
Keine Akteneinsicht und kein Zugang
Und Dobrindt will sogar noch weitergehen: Journalist*innen und Abgeordnete*innen soll der Zugang zu amtlichen Informationen und Akteneinsicht nach dem IFG zukünftig vollständig versperrt werden.
Bürger:innen, die zukünftig einen IFG-Antrag stellen, müssen darüber hinaus nicht nur mit hohen Gebühren rechnen – für sie soll auch eine Pflicht zur Identifizierung gelten.
Widerstand und erste Erfolge
Seitdem der Angriff auf das IFG Anfang Juli erstmals bekannt geworden ist, hat sich großer Widerstand formiert. In kürzester Zeit haben über 600.000 Menschen eine Petition unterschrieben – mehr als 130 zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich in einem Bündnis zusammengeschlossen und sich mit einem von „Abgeordnetenwatch“ verfassten offenen Brief an die Bundesregierung gewandt.
In zahlreichen Gesprächen mit Politiker*innen, wurde sich immer wieder für eine Rettung des IFG ausgesprochen – wie sich nun zeigt, nicht ohne Wirkung. So haben sich mittlerweile auch mehrere prominente SPD-Politiker*innen klar gegen die Pläne aus dem Innenministerium positioniert.
Der beispiellose Angriff auf die Informationsrechte aller Bürger*innen macht fassungslos und zieht immer weitere Kreise. Auch die investigative Recherchearbeit ist gerade in großer Gefahr – zahlreiche Lobbyskandale, die entsprechende Institute aufgedeckt haben, wären ohne das IFG geheim geblieben! Jetzt nicht nachlassen!
Fazit
Die gute Nachricht ist: Als Gesellschaft sind wir nicht hilflos – im Gegenteil - in den vergangenen Tagen distanzieren sich immer größere Teile des Koalitionspartners SPD von diesem Vorhaben. Der öffentliche Druck wirkt. Jetzt – auf keinen Fall nachlassen.
Herr Spahn ist zurückgetreten, zumindest zeigt er noch Haltung.
Trotzdem blicken viele überzeugte Demokrat*innen, mit Sorge auf die bundesweite Entwicklung der AfD.
Sie befürchten, dass die Spahn-Debatte, die politische Polarisierung weiter verschärfen und extremen Kräften zusätzliche Aufmerksamkeit verschaffen könnte.
Welche Auswirkungen es letztlich auf die aktuelle Politik und unser demokratisches System haben wird, wird uns die Realität zeigen.
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Das AfD-Grundsatzprogramm, ist ein Wolf im Schafsfell. Wer nur das Inhaltsverzeichnis liest, könnte tatsächlich glauben, es mit einer modernen, liberalen und freiheitlichen Partei zu tun zu haben. Doch hinter den wohlklingenden Überschriften verbirgt sich eine Politik, die mit diesem Anspruch wenig gemein hat.
Bei genauerem Hinsehen offenbaren sich massive Widersprüche. So will die AfD das individuelle Grundrecht auf Asyl, das in unserer Verfassung einen besonderen Schutz genießt, durch ein einfaches Asylgesetz ersetzen. Damit würde ein zentraler Bestandteil des Grundrechtsschutzes dem politischen Tagesgeschäft und wechselnden Mehrheiten ausgeliefert.
Auch der sogenannte Dexit,
also der Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union, wird in der AfD zumindest als politische Option immer wieder ins Spiel gebracht. Ein solcher Schritt würde nicht nur Deutschlands wirtschaftliche und politische Stellung in Europa und der Welt massiv schwächen, sondern stünde auch im krassen Gegensatz zu einem modernen Verständnis von Freiheit, Offenheit und und speziell europäischer Zusammenarbeit.
Das ist der eigentliche Widerspruch zum AfD-Grundsatzprogramm: Es schmückt sich mit Begriffen wie Freiheit, Demokratie und Liberalismus, während die konkreten politischen Forderungen, zentrale Errungenschaften unserer freiheitlichen und demokratischen Ordnung infrage stellen.
Wer genauer hinsieht, erkennt deshalb: Die AfD ist keine moderne liberale Partei. Sie versucht vielmehr, sich mit liberal klingenden Begriffen ein bürgerliches Mäntelchen umzuhängen, während sie gleichzeitig Grundrechte beschneiden, europäische Zusammenarbeit infrage stellen und gesellschaftliche Abschottung vorantreiben will. Das ist kein Liberalismus – es ist politische Tarnung.
Fazit
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass durch die Politik der AfD sozialer Frieden und Wohlstand infrage gestellt werden. Viele der erreichten, sozialen Sicherungssysteme und europäischen Allianzen stellt die AfD in Frage.
Speziell beim Verhältnis zur EU zeigt sich das Prinzip der sprachlichen AfD-Tarnung: Ein Austritt wird nicht direkt gefordert, sondern nur als Konsequenz formuliert:
„Sollten sich unsere grundlegenden Reformansätze nicht verwirklichen lassen“ – verklausuliert in der Form und Substanz aber eine klare Abkehr von der europäischen Integration.
Gerade diese Formulierung ist bezeichnend: Sie verschiebt die Verantwortung für einen möglichen Austritt scheinbar auf die EU selbst, während das eigentliche Ziel unausgesprochen bleibt.
Auf einem einfachen Nenner gebracht: Viele AfD-Wähler*innen schaden sich selbst.
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Es geht hier um den CDU-Spitzenpolitiker – nicht um den Menschen Jens Spahn.
Man sollte meinen, Politiker denken und handeln bei ihren Planungen vorausschauend. Bei dem Politiker Jens Spahn war das aus Sicht vieler Beobachter – bei der von ihm initiierten Leihmutterschaft – kommunikativ nicht der Fall.
Erschwerend kommt hinzu, dass seine Partei (CDU) die Leihmutterschaft ablehnt, da sie nicht dem deutschen Recht vereinbar ist.
Umso wahrscheinlicher ist es, dass im Umkehrschluss, die AfD versuchen wird, Herrn Spahns Offenlegung zu seiner Leihmutterschaft, politisch für sich zu nutzen und zu instrumentalisieren.
Man darf sich sicher sein, dass für die kommenden Wahlen, das Thema Leihmutterschaft und Jens Spahn, von der AfD dankend aufgriffen wird.
Weitere Stimmengewinne - der AfD - für die bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sind voraussehbar. Das nennt man „vorausschauendes Denken.“
Fazit
Herr Spahn ist zurückgetreten, zumindest zeigt er noch Haltung.
Trotzdem blicken viele überzeugte Demokrat*innen, mit Sorge auf die bundesweite Entwicklung der AfD. Sie befürchten, dass die Spahn-Debatte, die politische Polarisierung weiter verschärfen und extremen Kräften zusätzliche Aufmerksamkeit verschaffen könnte.
Welche Auswirkungen es letztlich auf die aktuelle Politik und unser demokratisches System haben wird, wird uns die Realität zeigen.
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hat sich grundlegend verändert. Der russische Angriff auf die Ukraine hat gezeigt, dass Frieden nicht selbstverständlich ist. Daraus folgt für viele die Überzeugung, dass Deutschland seine Verteidigungsfähigkeit deutlich stärken muss. Ein Staat trägt schließlich auch Verantwortung für die Sicherheit seiner Bürger*innen und seiner Bündnispartner*innen
Dennoch lohnt es sich, genau hinzuhören, wenn Politiker von „Kriegstüchtigkeit“ sprechen. Sprache prägt Denken. Zwischen einer notwendigen Verteidigungsfähigkeit und einer Sprache, die Krieg als Normalität erscheinen lässt, besteht ein Unterschied. Deshalb sollte darüber offen diskutiert werden, welche Begriffe wir verwenden und welche politischen Ziele wir damit verbinden.
Fest steht,
öffentliche Mittel sind begrenzt. Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden. Deshalb stellt sich nicht die Frage, ob Sicherheit oder sozialer Zusammenhalt wichtig sind – beides ist für einen funktionierenden Staat unverzichtbar. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, die richtige Balance zu finden.
Fazit
Wenn hohe Summen für Verteidigung bereitgestellt werden, ist es rechtens zu fragen, ob gleichzeitig ausreichend in Bildung, Pflege, Krankenhäuser, Infrastruktur und Familien investiert wird. Ebenso ist es legitim, darauf hinzuweisen, dass eine glaubwürdige Verteidigung angesichts der aktuellen Bedrohungslage ihren Preis hat.
Gesellschaften verändern sich nicht allein durch Gesetze, sondern auch durch Worte. Deshalb sollten politische Debatten nicht den Eindruck erwecken, bestimmte Ausgaben seien alternativlos, während andere als bloßer Kostenfaktor erscheinen. Sicherheit und sozialer Zusammenhalt sind keine Gegensätze. Sie ergänzen einander.
Vielleicht ist deshalb die entscheidende Frage unserer Zeit nicht, ob wir uns den Sozialstaat leisten können oder ob wir in unsere Verteidigung investieren müssen. Die eigentliche Frage lautet, wie wir beides so gestalten, dass Deutschland auch künftig ein sicheres, wirtschaftlich starkes und zugleich solidarisches Land bleibt.
Denn der Erfolg eines Landes misst sich nicht allein an seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder seiner militärischen Stärke. Er zeigt sich ebenso daran, wie die Menschen leben, die auf Unterstützung angewiesen sind – und daran, ob sie sich zugleich sicher fühlen können
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AfD-Parteitag (4. und 5. Juli 2026) in Erfurt
Alice Weidel wurde als Parteivorsitzende mit deutlicher Mehrheit (81,31 %) wiedergewählt, während Co-Vorsitzender Tino Chrupalla mit etwas mehr als 70 Prozent ein deutlich schwächeres Ergebnis erzielte. Das entscheidende Signal nach außen lautet jedoch: Trotz interner Kontroversen, insbesondere um Björn Höcke, präsentiert sich die Partei geschlossen.
Diese demonstrierte Geschlossenheit kann als Teil einer Normalisierungsstrategie verstanden werden – eine Einschätzung, die auch zahlreiche politische Beobachter teilen.
Dem stehen allerdings gewichtige Fakten gegenüber: Fünf AfD-Landesverbände werden vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Zudem wurde Björn Höcke zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole rechtskräftig verurteilt und ist dennoch weiterhin eine prägende Figur der Partei.
Auch die Entscheidung, den Bundesparteitag am 4. und 5. Juli in Erfurt abzuhalten, wurde kontrovers diskutiert. Kritiker weisen darauf hin, dass der Termin mit dem 100. Jahrestag des Weimarer Reichsparteitags der NSDAP zusammenfiel und bewerten dies als bemerkenswert. Ein Beleg dafür, dass diese Terminwahl bewusst so getroffen wurde, liegt jedoch nicht vor.
Zum vollständigen Bild gehört ebenso: Die AfD und ein großer Teil ihrer Wählerschaft weisen Vergleiche mit dem Faschismus entschieden zurück. Sie verweisen darauf, dass die Bundespartei als Ganzes bislang nicht rechtskräftig als gesichert rechtsextrem eingestuft ist. Die entsprechende Einstufung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens.
Diese juristische Auseinandersetzung ändert jedoch nichts an den rechtskräftigen Urteilen gegen Björn Höcke oder an den Einstufungen mehrerer Landesverbände. Ebenso wenig beseitigt sie die zahlreichen dokumentierten Äußerungen führender AfD-Politiker, die immer wieder Anlass zu erheblicher Kritik geben. Die pauschale Gleichsetzung der AfD mit dem „Dritten Reich“ bleibt jedoch juristisch und politikwissenschaftlich umstritten.
Fazit
Wer aus der Geschichte des Nationalsozialismus nichts über die Fragilität demokratischer Institutionen gelernt hat, blendet einen wesentlichen Teil der historischen Erfahrung aus.
Unabhängig davon, wie man die AfD auf Bundes- oder Landesebene politisch einordnet, gilt für mich: AfD bleibt AfD.
Eine umfangreiche Dokumentation rechtsextremer und faschister Aussagen von AfD-Mitgliedern befindet sich hier.
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Aktuelle Sonntags-Umfrage
Schaut man sich die aktuellen Vorhersagen der Umfrageergebnisse der AfD zur nächsten Bundestagswahl an, gruselt es jeden demokratischen orientierten Menschen. Die AfD wird von allen Institutionen als stärkste Kraft geführt. Warum?
Einfache Antworten werden attraktiv – selbst dann, wenn die vorgeschlagenen Lösungen komplexe Probleme nicht wirklich lösen oder neue Probleme schaffen.
Die aktuelle Zustimmung zur AfD ist weniger mit einem einzigen Thema erklärbar, als mit einer Mischung aus:
✅ wirtschaftlicher Unsicherheit
✅ Vertrauensverlust in Institutionen
✅ gesellschaftlicher Polarisierung
✅ medialer Zuspitzung
✅ Fehler der etablierten Parteien
Dass viele Menschen die Entwicklung und Zustimmung zur AfD schwer verständlich finden, ist nachvollziehbar. Gerade weil Deutschland historisch und hautnah erlebt hat, wohin Nationalismus, Ausgrenzung und demokratiefeindliche Entwicklungen führen können.
Fazit
Die Menschen haben anscheinend vergessen oder verdrängt, was Adolf Hitler, die NSDAP und der Faschismus bewirkt haben.
Kritiker der AfD weisen seit Jahren darauf hin, dass Teile des AfD-Programms besonders Menschen mit niedrigen oder mittleren Einkommen treffen könnten.
Es wäre deswegen sinnvoll, wenn die Politik der Mitte und die demokratischen Medien, die folgenden Fakten des AfD-Programms entsprechend thematisieren und gegensteuern:
✅ Kürzungen oder Umbauten des Sozialstaats
✅ Schwächung solidarischer Sicherungssysteme
✅ Marktradikale Wirtschaftspositionen
✅ Steuerpolitische Vorteile für höhere Einkommen
Im Umkehrschluss bestrafen sich viele Wähler*innen der AfD selbst.
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