Beispielhaft die Landesgerichte von:
✅ Hamburg:
https://justiz.hamburg.de/gerichte/landgericht-hamburg/
✅ Schleswig-Holstein:
https://www.schleswig-holstein.de/justiz
✅ Thüringen:
https://justiz.thueringen.de
✅ Sachsen-Anhalt:
https://justiz.sachsen-anhalt.de/
Hinweis: Grenzen und rechtliche Einordnung
Die genannten Internetadressen ersetzen keine Rechtsberatung und enthalten nicht zwingend sämtliche Gerichte oder Fachgerichte. Einzelne Gerichte können eigene Internetauftritte haben; deren Adressen können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte sind ausschließlich die jeweils zuständigen Gerichte und offiziellen Justizbehörden maßgeblich.
Die Internetadressen und Justizportale dienen ausschließlich der Information über Gerichte und Rechtsprechung.
Sie stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit Artikel 28 Absatz 3 des Grundgesetzes. Diese Vorschrift verpflichtet den Bund, die verfassungsmäßige Ordnung der Länder zu gewährleisten. Sie betrifft daher das Verhältnis zwischen Bund und Ländern und regelt weder den Zugang zu Gerichten noch deren Internetauftritte.
Die offiziellen Internetauftritte der Gerichte und Justizbehörden bieten unter anderem Informationen zu Gerichtsverfahren, Zuständigkeiten, veröffentlichten Entscheidungen, Formularen, Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten.
Die Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet. Dazu gehören insbesondere:
✅ die ordentliche Gerichtsbarkeit,
✅ die Verwaltungsgerichtsbarkeit,
✅ die Finanzgerichtsbarkeit,
✅ die Arbeitsgerichtsbarkeit und
✅ die Sozialgerichtsbarkeit.
Darüber hinaus gibt es je nach Anliegen weitere spezialisierte Justizeinrichtungen und Behörden.
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Die auf dieser Seite zusammengestellten Informationen und Internetadressen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung.
Sie stellen keine Rechtsberatung, keine Rechtsdienstleistung und keine verbindliche rechtliche Auskunft für einen konkreten Einzelfall dar.
Insbesondere kann aus der Bereitstellung eines Links oder der Nennung eines Gerichts nicht geschlossen werden, dass dieses Gericht für einen bestimmten Einzelfall tatsächlich zuständig ist. Die konkrete Zuständigkeit kann von verschiedenen Faktoren abhängen und sollte im Zweifel unmittelbar bei der zuständigen Stelle geklärt werden.
Bei einem konkreten rechtlichen Anliegen empfiehlt es sich daher, das zuständige Gericht, die zuständige Justizbehörde oder eine qualifizierte Rechtsberatung zu kontaktieren. Auch die offiziellen Justizportale des Bundes und der Länder können bei der Suche nach zuständigen Gerichten und weiterführenden Informationen hilfreich sein.
Stand der Informationen: [25. August 2026]
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