Die 33 Empfehlungen,
der Rentenkommission greifen das Thema Doppelverbeitragung des Arbeitgeberanteil bei bestehenden Betriebsrenten nicht auf.
Zu den gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträgen (GKV) auf die Versorgungsbezüge findet sich in den bisher bekannten Empfehlungen, kein einziger Vorschlag.
Das Thema ist politisch nicht neu
Bereits Kanzler Scholz hatte 2022 versprochen, die Doppelverbeitragung der GKV zu beenden – passiert ist bis heute nichts Grundlegendes, außer der schrittweisen Anhebung des Freibetrags (2026: 197,75 €).
Es bleibt also bei der Doppelverbeitragung für die GKV. Der Vorwurf der fehlenden Arbeitgeberbeteiligung bei Betriebsrenten wird seit 2004 von Sozialverbänden (VdK, SoVD) und dem DGB regelmäßig kritisiert, ohne dass es bislang zu einer echten paritätischen Lösung kam.
Was die Kommission stattdessen macht
Sie will den Zugang zu Betriebsrenten ausbauen (mehr Menschen, besonders in kleinen Unternehmen, sollen überhaupt eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) bekommen. Das betrifft die Zukunft, nicht die aktuelle Beitragslast bestehender Betriebsrentner:innen.
Die neue "gesetzliche Kapitalrente" soll paritätisch (hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern) finanziert werden – aber das ist ein komplett neues Instrument für künftige Rentenjahrgänge, keine Reform der bestehenden Betriebsrenten-Verbeitragung.
Fazit
Unabhängig von der aktuellen Rentenreform, bleibt die Doppelverbeitragung ein offener Streitpunkt. Die Linke und der DGB fordern seit Jahren konkret die Abschaffung der vollen Beitragspflicht bzw. eine hälftige Finanzierung; von CDU/CSU- und Arbeitgeberseite kam bislang wenig Bewegung, u.a. mit Verweis auf die Mehrkosten für die GKV.
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