Eckpunkte zur Rentenkommission, die am 23. Juni 2026 ihre Empfehlungen vorlegt:
Die Kommission hat nach fünfeinhalb Monaten Beratungszeit und rund 150 Stunden Sitzungen ihren Bericht fertig. Sie soll Vorschläge für alle drei Säulen der Altersvorsorge liefern: gesetzliche Rente sowie betriebliche und private Vorsorge. Insgesamt handelt es sich um ein Gesamtpaket mit 30 Empfehlungen.
Bei einzelnen Punkten gab es Gegenstimmen oder Enthaltungen. Vorschläge mit nur knapper Mehrheit wurden nicht aufgenommen.
Nach wie vor wird aber - die vermeintlich effektivste Lösung - die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nicht berücksichtigt. Warum werden kleine Renten voll verbeitragt und hohe Einkommen gedeckelt?
Rentner:innen erhalten gesetzliche DRV-Rente und ggf. Betriebsrente.
Auf die gesamten Einkünfte zahlen sie Krankenkassenbeiträge, Pflegeversicherungsbeiträge – und den Zusatzbeitrag für die Krankenkasse - je zu 50% die Rentner:innen und die DRV.
Auf Betriebsrenten sogar den vollen (100 %) Beitragssatz.
Die Rentner:innen zahlen also auf jeden Euro ihres Einkommens Beiträge zur Sozialversicherung.
Durch die 100%-Verbeitragung der Betriebsrenten kann der Gesamtbetrag der Rentner:Inn höher ausfallen wie der Beitrag der Spitzenverdiener:innen, die über die BBG verdienen.
Diese sind durch die BBG gedeckelt. Spitzenverdiener zahlen also nur auf einen Teil ihres Einkommens - Beiträge - bis zur BBG.
Die zentralen Inhalte der Rentenkommision
Renteneintrittsalter:
Ab 2032 soll das Renteneintrittsalter an die erwartete Steigerung der Lebenserwartung gekoppelt werden – steigt diese um ein Jahr, müsste acht Monate länger gearbeitet werden. Ab 2042 stiege das Eintrittsalter alle zehn Jahre um ein halbes Jahr, sodass die Rente mit 70 erst in den 2090er-Jahren erreicht würde.
Kapitalgedeckte Säule:
Nach schwedischem Modell soll ein Teil der Beiträge am Aktienmarkt angelegt werden – beginnend bei 0,5 Prozent vom Bruttolohn, aufwachsend auf 2 Prozent, je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Davon sollen vor allem Beschäftigte profitieren, die ab 2040 in Rente gehen.
Mehr Einzahler:
Auch Abgeordnete aus Bundestag und Landtagen, Selbstständige und Vorstandsvorsitzende von Aktiengesellschaften sollen künftig in die Rentenkasse einzahlen; Beamte bleiben vorläufig außen vor. Zudem soll die Minijob-Befreiung von Rentenbeiträgen abgeschafft werden – nur noch Schüler dürfen bis 603 Euro monatlich beitragsfrei verdienen.
Fazit
Die Kommission kann nur Vorschläge unterbreiten, keine Gesetze beschließen. CDU, CSU und SPD müssen sich danach auf konkrete Eckpunkte verständigen, bevor Gesetzentwürfe und Kabinettsbeschlüsse folgen. Sozialministerin Bas hatte eine direkte Übernahme von einem einstimmigen Kommissionsbeschluss abhängig gemacht – da das nicht überall der Fall war, könnten innerhalb der Koalition neue Verhandlungen nötig werden.
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