Ortung statt Ohnmacht?
Warum der Staat sich mit diesem Vorschlag selbst gefährdet.
Der Vorschlag von Hessens Innenminister Roman Poseck klingt auf den ersten Blick pragmatisch: Wenn ausreisepflichtige Menschen für ihre Abschiebung nicht auffindbar sind, soll die Polizei ihre Handys orten dürfen. Schließlich müsse geltendes Recht durchgesetzt werden.
Das Problem ist nur: Der Rechtsstaat verteidigt sich nicht, indem er seine eigenen Grenzen verschiebt.
Ausreisepflicht ist keine Straftat, sie ist ein Verwaltungsakt.
Wer abgeschoben werden soll, hat – so hart die individuelle Situation sein mag – hat keinen Anspruch mehr auf Aufenthalt. Aber er ist deshalb noch kein Krimineller. Genau hier liegt die rote Linie.
Handyortung ist bislang ein Instrument für schwere Straftaten. Sie greift tief in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Dieses Grundrecht wurde vom Bundesverfassungsgericht bewusst stark ausgestaltet – gerade um staatliche Überdehnung zu verhindern.
Wenn man dieses Instrument nun ins Verwaltungsrecht überträgt, verschiebt man die Eingriffsschwelle des Staates. Und solche Verschiebungen sind selten isoliert.
Das Argument, der Durchsetzung des Rechts
Befürworter sagen: Ein Staat, der Abschiebungen nicht durchsetzt, verliert Autorität.
Das ist nicht falsch, aber Autorität entsteht nicht durch maximale Zugriffsmöglichkeiten. Sie entsteht durch Verhältnismäßigkeit und Berechenbarkeit. Wer zur Durchsetzung eines Verwaltungsaktes Überwachungstechniken nutzt, die ursprünglich für Schwerkriminalität gedacht waren, riskiert eine gefährliche Normalisierung.
Heute betrifft es ausreisepflichtige Geflüchtete.
Morgen vielleicht andere Gruppen, bei denen „Vollzugsprobleme“ bestehen. Rechtsstaatlichkeit ist kein Effizienzprojekt.
Der Nutzen ist zweifelhaft
Wer tatsächlich untertaucht, wird kaum ein auf seinen Namen registriertes Handy mitführen.
Technisch ist die Maßnahme aufwendig, personalintensiv und nur begrenzt wirksam.
Was bleibt, ist vor allem Symbolpolitik, mit dem Signal: Der Staat wird härter.
Doch Härte ersetzt keine strukturellen Lösungen – etwa funktionierende Rückübernahmeabkommen, realistische Fristen oder eine ehrliche Migrationspolitik.
Der eigentliche Kern ist eine Sicherheitspolitische Aufladung. Allerdings scheint der Vergleich mit der US-Behörde U.S. Immigration and Customs Enforcement überzogen sein. Deutschland ist nicht die USA.
Aber die Richtung der Debatte ist bemerkenswert:
Migrationsverwaltung wird zunehmend sicherheitspolitisch gerahmt.
Und sobald Verwaltung als Sicherheitsproblem definiert wird, wachsen die Eingriffsbefugnisse fast automatisch.
Das ist kein Zufall, sondern ein politisches Muster.
Fazit
Wer schützt den Rechtsstaat vor gut gemeinten Verschärfungen?
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit immer wieder klargestellt: Grundrechte gelten gerade dann, wenn es unbequem wird.
Der Rechtsstaat zeigt seine Stärke nicht darin, wie konsequent er Schwächere überwacht, sondern darin, wie strikt er sich selbst begrenzt.
Ja, Abschiebungen müssen rechtlich durchsetzbar sein. Aber nicht um den Preis einer schleichenden Ausweitung digitaler Überwachungsbefugnisse.
Der Staat darf nicht aus Frustration über Vollzugsprobleme zum Sicherheitsstaat werden
... comment