Freitag, 2. Januar 2026
Sozialversicherungsbeiträge

Die große Sozialversicherungs-Schieflage
Warum werden in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) kleine Renten voll verbeitragt und hohe Einkommen gedeckelt?
Ein/e Rentner:inn erhält gesetzliche DRV-Rente und Betriebsrente.
Auf die gesamten Einkünfte zahlen sie Kranken-Pflegeversicherungsbeiträge – und Zusatzbeitrag für die Krankenkasse - je 50% Empfänger:innen und DRV. Auf die Betriebsrente sogar den vollen (100 %) Beitragssatz.
Die Rentner:innen und Geringverdiener:innen zahlen also auf jeden Euro ihres Einkommens Beiträge zur Sozialversicherung.
Während die Beiträge der Spitzenverdiener:innen durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gedeckelt werden. Hohe Einkommen zahlen nur auf einen Teil ihres Einkommens - bis zur BBG - Beiträge.
Beide leben im selben Land. Beide unterliegen denselben Gesetzen, werden aber unterschiedlich behandelt. Das soll gerecht sein?

Definition der BBG
Die BBG 2026 legt fest, bis zu welchem Einkommen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung - für das jeweilige Jahr - zahlen müssen.
Ein Einkommen, oberhalb dieser u.a. Grenze bleibt beitragsfrei.
Wer unter der BBG liegt, zahlt auf sein gesamtes Einkommen. Wer über die BBG liegt, zahlt nur bis zur Grenze.
Die BBG legt für jedes Jahr fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen.
Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt für die jeweilige Versicherung beitragsfrei.

Das Ergebnis ist paradox
Kurz gesagt: Die BBG schützt hohe Einkommen und belastet kleine Renten verhältnismäßig besonders stark.
Je höher das Einkommen, desto niedriger der reale Beitragssatz. Das nennt sich dann „Solidarprinzip“. Ironisch – oder schlicht zynisch?
Die BBG ist keine technische Notwendigkeit, sondern eine politische Entscheidung. Sie legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze werden vollständig geschont.

Fazit
Solidarität endet in Deutschland nicht am Grundgesetz – sie endet in diesem Fall an der Beitragsbemessungsgrenze. Im Umkehrschluss ist es eine Ungleichbehandlung, entsprechend GG Art.3. Das Grundgesetz gibt eindeutig vor: Alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind! Das wird durch die Vorgabe der BBG eindeutig missachtet - da Menschen unterschiedlich klassifiziert werden. Fakt ist: Auch Rentner:innen und Geringverdiener:innen sind Menschen.

Folgend eine Übersicht, wie unsere europäischen Nachbarn abschneiden.

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