Die Rentendebatte als Lackmustest für Menschenwürde
Kaum ein Politikfeld zeigt so deutlich wie die Rentendebatte, wie weit sich politische Praxis inzwischen von den Grundprinzipien des Grundgesetzes entfernt hat. Offiziell geht es um „Demografie“, „Generationengerechtigkeit“ und „Finanzierbarkeit“. Tatsächlich aber wird eine grundsätzliche Frage verhandelt: Gilt die Menschenwürde und die Aussage „Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich“ auch jenseits ökonomischer Verwertbarkeit?
Artikel 1 und 3 des Grundgesetzes, sind keine wohlklingenden Leitgedanken, sondern die tragenden Säulen der Verfassung.
Rente ist kein Almosen und keine Belohnung für Wohlverhalten. Sie ist der verfassungsrechtlich gebotene Ausdruck sozialer Sicherheit in einer Lebensphase, in der Erwerbsarbeit strukturell nicht mehr möglich ist. Wer Rentenansprüche zunehmend an lückenlose Erwerbsbiografien, hohe Beitragsleistungen oder private Vorsorge koppelt, verschiebt den Maßstab: vom Recht zur Gegenleistung.
Genau hier kollidiert die Rentenlogik mit Artikel 1 und 3 des Grundgesetzes.
Denn das Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen „wertvollen“ und „weniger wertvollen“ Lebensläufen. Es kennt keine Hierarchie zwischen Vollzeit-, Teilzeit-, Pflege-, Sorge- oder Erwerbslosigkeitsphasen. Menschenwürde bemisst sich nicht in Beitragsjahren.
Dennoch folgt die Rentendebatte zunehmend einer Sortierlogik:
Wer „zu wenig eingezahlt“ hat, soll sich mit Grundsicherung begnügen. Wer „nicht ausreichend vorgesorgt“ hat, gilt als individuelles Risiko. Altersarmut erscheint dann nicht mehr als politisches Versagen, sondern als biografische Fehlentscheidung. Diese Erzählung entlastet den Staat – und belastet die Betroffenen.
Damit wird Gleichheit vor dem Gesetz faktisch ausgehöhlt. Zwei Menschen gleichen Alters und gleicher Bedürftigkeit werden unterschiedlich behandelt, nicht aufgrund ihrer Würde, sondern aufgrund ihrer ökonomischen Vergangenheit. Das ist keine neutrale Sozialtechnik, sondern eine politische Wertung von Lebensläufen.
Besonders problematisch ist, dass diese Logik mit dem Argument der „Sachzwänge“ legitimiert wird. Demografie und Haushaltszahlen werden als naturgesetzliche Zwänge präsentiert, denen sich die Politik angeblich beugen müsse. Doch Sachzwänge sind keine Verfassungsnormen. Das Grundgesetz erlaubt keine Relativierung der Menschenwürde aus Kostengründen.
Zieht man den Umkehrschluss, wird deutlich: Die Rentendebatte ist längst keine rein finanzpolitische Diskussion mehr. Sie ist ein Testfall dafür, ob der Sozialstaat weiterhin als Schutzraum verstanden wird – oder nur noch als Verwaltung knapper Mittel.
Wo Rente zur Rechenaufgabe degradiert wird, gerät der Mensch aus dem Blick.
Fazit
Wenn ein Leben lang gesellschaftlich notwendige, aber schlecht bezahlte oder unbezahlte Arbeit im Alter zu Armut führt, dann ist nicht die Demografie das Problem – sondern das Menschenbild hinter der Politik.
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