Kontroverse Rentendebatte
Im Jahr 2025 steigen die Steuerabgaben für die Rentner:innen auf 62,7 Milliarden €.
Auf Basis des Grundfreibetrags bleiben viele Rentner:innen, durch eine niedrige Rente zwar steuerfrei – doch der Staat nimmt dennoch jedes Jahr hohe, zweistellige Milliardenbeträge durch die Rentenbesteuerung ein, da die Renteneinkünfte vieler Rentner:innen über den Grundfreibetrag liegen.
Trotz dieser in die Steuerkasse zurückfließenden Milliardensummen heißt es, die gesetzliche Rentenversicherung müsse durch zusätzliche Steuermittel aus der Bundeskasse „gerettet und aufgestockt“ werden.
Es wird in der Politik und in den Medien ein Eindruck verfestigt, als wäre die Rente ein Fass ohne Boden, das den Bundeshaushalt massiv belastet.
Verschleierung
Doch das greift zu kurz und verschleiert bewusst die Realität. Denn der Bund belastet die Rentenkasse seit Jahren mit den Versicherungsfremden Leistungen (VFL) - sogenannte nicht beitragsgedeckte Leistungen. Das sind Rentenzahlungen, die nicht durch eigene Beiträge der Empfänger:innen finanziert wurden.
Dazu gehören beispielsweise:
> Die Mütterrente, die Kindererziehungszeiten anerkennt
> Der Grundrentenzuschlag für langjährige Geringverdiener
> Renten für Zeiten, in denen Menschen aus gesellschaftlichen oder politischen Gründen nicht arbeiten konnten (z. B. DDR-Rentenansprüche)
Also Aufgaben, die eigentlich aus Steuermitteln zu finanzieren wären, da sie mit der Rente im engeren Sinne gar nichts zu tun haben.
Tatsächlich werden diese Gelder für die VFL aus den Rentenbeiträgen aller gesetzlich Versicherten entnommen und gleichzeitig als „staatliche Zuschüsse“ dargestellt – eine buchhalterische Nebelkerze.
Auch tauchen die Milliardenbeträge, die Rentner:innen über ihre Einkommensteuerzahlungen für die Renten und Betriebsrenten, die über den Grundfreibetrag liegen an den Bund zurückzahlen müssen, in keiner Gesamtbewertung für die DRV auf.
Für eine ehrliche Bewertung der Belastungslage müssen die Steuereinnahmen durch die Rentenbesteuerung 62,7 Milliarden €, in eine Gesamtbilanz einfließen, ebenso die Versicherungsfremden Leistungen (75,4 Milliarden €), die der Bund aus Beiträgen der gesetzlich Versicherten Rentner:innen zweckentfremdet.
Für das Jahr 2025 beträgt der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung rund 121 Milliarden €. Das klingt zunächst nach einer gewaltigen Entlastung – tatsächlich aber ist es eine Milchmädchenrechnung. Warum?
Fazit
Die Rentenempfänger:innen selbst tragen - neben Beitragszahlungen - über verschiedene Wege deutlich zur Finanzierung der Renten bei.
> Die Einkommensteuer der Rentner:innen: rund 62,7 Milliarden €.
> Zweckentfremdete Entnahme von Versicherungsbeiträgen - durch den Bund, das sind die VFL: rund 75,4 Milliarden €.
Das ergibt zusammen 138,1 (62,7 + 75,4) Milliarden €, die der Bund aus Steuern und Rentenbeiträgen der Rentner:innen entnimmt, um nicht zu sagen veruntreut. Diese Summe gehört den Rentner:innen der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Dem gegenüber steht der Bundeszuschuss von 121 Milliarden €. Dieser Betrag wird politisch und von einschlägigen Medien so dargestellt, dass der Staat damit - ausschließlich aus Steuergeldern - die DRV saniert.
Eine Einnahmen-Ausgaberechnung zeigt das Gegenteil auf:
im Umkehrschluss, subventionieren die Rentner:innen den Bundeshaushalt 2025 - mit etwa 17, 1 Milliarden (138,1-121 €), durch die VFL und Steuerzahlungen.
Mit anderen Worten: Der Bund gibt sich als Retter der Rentenversicherung, bedient sich aber gleichzeitig großzügig aus deren Kasse – und das auf Kosten der Rentner:innen.
Wer behauptet, die Rente „belaste“ den Bundeshaushalt, verdreht Ursache und Wirkung. Man könnte es auch Plünderung der Rentenkasse, durch die Bundesregierung, bezeichnen.
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