Dienstag, 15. Juli 2025
Die Rentenlüge – Wer subventioniert hier eigentlich wen?

In der politischen Diskussion über die Zukunft der Rente ist eine Botschaft inzwischen zum politischen Mantra geworden:
„Die Rentenversicherung ist auf die Unterstützung durch den Staat angewiesen.“
Jahr für Jahr überweist der Bund hohe zweistellige Milliardenbeträge als sogenannten Bundeszuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung. Doch was auf den ersten Blick wie eine großzügige Subvention aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als eine massive Schieflage in der Darstellung. Denn tatsächlich fließt ein erheblicher Teil dieses Geldes nicht in die Finanzierung regulärer Rentenleistungen, sondern in den Ausgleich sogenannter versicherungsfremder Leistungen – also Leistungen, die nicht aus Beiträgen erworben wurden, sondern aus politischen oder gesellschaftlichen Gründen eingeführt wurden.

Versicherungsfremde Leistungen
sind Ausgaben der Rentenversicherung, die nichts mit dem eigentlichen Versicherungsprinzip zu tun haben. Sie umfassen beispielsweise:
> Mütterrente (für vor 1992 geborene Kinder)
> Rentenansprüche für Spätaussiedler oder Geflüchtete
> Anrechnungszeiten für Schul- und Ausbildungszeiten
> Leistungen im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung
> Rehabilitationsleistungen
> Entschädigungsrenten für politische Verfolgung oder Kriegsfolgen.
Das sind Leistungen, die gesellschaftlich sinnvoll und legitim sind - aber sie müssten, wenn man das Versicherungsprinzip ernst nimmt, aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, und nicht aus den Beiträgen der Versicherten.
Dass dies bis heute nur teilweise geschieht, ist eine der großen systemischen Ungerechtigkeiten im deutschen Rentensystem.

Steuern – aber niemand redet darüber
.
Ein weiterer Aspekt, der in der Debatte um „staatliche Zuschüsse zur Rente“ regelmäßig untergeht: Viele Rentnerinnen und Rentner zahlen Steuern auf ihre Rente. Und das nicht zu knapp. Die schrittweise Einführung der Rentenbesteuerung (nachgelagert) führt dazu, dass heute viele Rentner*innen einen beträchtlichen Teil ihrer Rente wieder an den Staat zurückzahlen – allein 2024 flossen 58,6 Milliarden Euro durch Rentenbesteuerung zurück an die Staatskasse.
Diese Einnahmen des Staates werden in der Diskussion um „Steuerzuschüsse zur Rente“ so gut wie nie erwähnt. Es entsteht der Eindruck, der Staat sei nur der zahlende Retter – dabei profitiert er massiv von der Rentenbesteuerung und der Verweigerung, die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen voll zu übernehmen.

Fazit
Die Rechnung sieht anders aus, wenn man die folgenden Punkte berücksichtigt.
> Die nicht oder nur teilweise ausgeglichenen versicherungsfremden Leistungen
> Die Milliarden an Steuern, die Rentner*innen jährlich an den Staat zahlen
Es ergibt sich ein völlig anderes Bild: Die Rentenversicherung subventioniert mit den Beiträgen und Steuern der Rentner*innen den Bundeshaushalt - nicht umgekehrt.
Die oft behauptete „staatliche Last durch die Rente“ ist in Wahrheit ein politisch konstruierter Mythos. Ein Teil des Bundeszuschusses ist nicht mehr als ein Rücktransfer für staatlich verursachte Zusatzkosten, und die Einnahmen aus der Rentenbesteuerung übersteigen in manchen Jahren sogar die tatsächlichen Ausgaben für diese versicherungsfremden Leistungen.

Ein gerechtes Rentensystem braucht eine saubere Trennung zwischen:
1. Beitragsbezogenen Rentenleistungen,
2. gesellschaftspolitisch gewollten Leistungen,
3. Steuereinnahmen aus Rentenbesteuerung.
Solange der Staat sich über versicherungsfremde Leistungen bei der Rentenkasse bedient – und gleichzeitig Milliarden an Steuern von Rentner*innen kassiert – hat er kein Recht, sich als Retter der Rente zu inszenieren.

Hinweis:
Unter den folgenden Voraussetzungen sind Rentner*innen verpflichtet eine Steuererklärung beim örtlichen Finanzamt einzureichen.

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