In der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz (GG) der Kompass für die gesamte deutsche Rechtsprechung. Der Artikel 3 des GG sagt aus: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.
Im Sozialgesetzbuch § 6 SGB VI Befreiung von der Versicherungspflicht werden die Menschen (Rentner und Arbeitnehmer) nach unterschiedlichen Merkmalen klassifiziert.
Einfach ausgedrückt wird das Sozialgesetzbuch über das GG gestellt. Warum? Durch die gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuch zahlen Rentner mit einer zusätzlichen Betriebsrente teilweise höhere Beitragssätze zur Krankenversicherung als Angestellte, deren Gehälter weit über die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) (2024 = 4.987,50 €) liegt.
Das widerspricht: Artikel 3 GG. Der Gleichheitssatz, Artikel 3 Absatz 1: „Alle Menschen“ sind vor dem Gesetz gleich, wird ausgehebelt. Gutverdienende, Arbeitnehmer und Rentner gehören zur Spezies Mensch und müssen entsprechend GG gleich behandelt werden.
• Arbeitnehmer zahlen Krankenversicherungsbeiträge auf ihr Einkommen bis zur BBG (2024 = 4.987,50 €). Verdienen oder erwirtschaften sie mehr, bleibt das zusätzliche Einkommen beitragsfrei. Außerdem teilen sie sich die Beiträge mit dem Arbeitgeber.
• Rentner hingegen zahlen auf ihre gesetzliche Rente, wie Arbeitnehmer, den halben Beitragssatz. Auf Betriebsrenten und andere Alterseinkünfte müssen sie jedoch den vollen Beitragssatz entrichten.
Dadurch erhöht sich der Krankenkassenbeitrag für Rentner in vielen Fällen, über den Betrag, den ein Arbeitnehmer mit einen Verdienst von 10.00€/Monat verdient.
Praktisches Beispiel:
Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von 10.000 € zahlt nur auf 4.987,50 € (BBG 2024) Krankenversicherungsbeiträge. Ein Rentner mit einer monatlichen Rente + Betriebsrente zahlt hingegen auf die Betriebsrente den gesamten Beitrag ohne eine Grenze.
Dies führt dazu, dass Rentner mit einer Betriebsrente in der Praxis häufig eine höhere Beitragsbelastung haben als Arbeitnehmer mit höheren oder sehr hohen (nach oben keine Grenze) Einkommen.
1. Die BBG führt dazu, dass Spitzenverdiener von einer geringeren Belastung profitieren. Das widerspricht dem Solidarprinzip.
2. Rentner mit Betriebsrenten, die während ihres Berufslebens eigenständig vorsorgen mussten, werden stärker belastet als Arbeitnehmer mit hohem Einkommen.
3. Die Einstufung in „Arbeitnehmer“ und „Rentner“ basiert auf einem rechtlichen Konstrukt, nicht auf der universellen Gleichheit des Menschen, wie Artikel 3 GG sie fordert.
Die Praxis zeigt eine soziale Ungleichheit, die mit Artikel 3 GG schwer vereinbar scheint, wenn Rentner gegenüber Arbeitnehmern benachteiligt werden.
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