Sonntag, 24. November 2024
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)

Das Erste, was in der GRV passieren muss, ist die Abschaffung der BBG. Der Kabarettist Volker Pispers hat diese einmal einen Schutzzaun für Reiche genannt. Der Kern des Problems wurde treffend auf den Punkt gebracht. Mit der BBG wird der soziale Gedanke vergewaltigt.
Die BBG sorgt dafür, dass Einkommen oberhalb einer bestimmten Schwelle nicht mehr zur Finanzierung der GRV herangezogen werden. Das führt zu mehreren Problemen:

1. Ungleichheit in der Beitragslast
Während mittlere und untere Einkommensschichten ihren gesamten Bruttolohn verbeitragen müssen, wird höheres Einkommen von der solidarischen Finanzierung ausgenommen. Dies widerspricht dem Grundgedanken eines sozialen Ausgleichs.
2. Begrenzte Einnahmen für die GRV
Die Beitragsbemessungsgrenze limitiert die Einnahmen der Rentenkasse künstlich. Ihre Abschaffung würde die Finanzierungsbasis erheblich verbreitern und die langfristige Stabilität der Rentenversicherung stärken.
3. Geringere Rentenansprüche für Spitzenverdiener
Ein oft geäußertes Argument gegen die Abschaffung lautet, dass Spitzenverdiener bei höheren Beiträgen auch höhere Rentenansprüche erhalten würden. Doch in einem solidarischen Rentensystem könnten diese Ansprüche gedeckelt werden, um den sozialen Ausgleich zu gewährleisten – wie es in anderen Ländern bereits praktiziert wird.

Fazit:
Die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze würde somit nicht nur die finanzielle Basis der Rentenversicherung verbessern, sondern auch ein Signal für mehr soziale Gerechtigkeit setzen. Sie wäre ein erster, wichtiger Schritt hin zu einem zukunftsfähigen Rentensystem, das alle Einkommensgruppen solidarisch einbezieht – ähnlich wie in Österreich.

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