Dienstag, 22. Oktober 2024
Krankenhausreform

Die Kosten für die anstehende Krankenhausreform sollen hauptsächlich durch Beiträge der gesetzlichen Versicherten finanziert werden.
Diese Regelung verfestigt die Zweiklassengesellschaft und spiegelt die grundlegende Trennung im deutschen Gesundheitssystem wider. Einerseits, die solidarische, gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dem gegenüber steht die private Krankenversicherung (PKV), mit den Gutverdienenden.
Da gesetzlich Versicherte den Großteil der Bevölkerung ausmachen, tragen ihre Beiträge die Hauptlast zur Finanzierung vieler Reformen bei. So auch für die aktuelle Krankenhausreform. Die Hälfte der Summe soll aus Steuergeldern aufgebracht werden, die andere Hälfte sollen ausschließlich die gesetzlich Versicherten bezahlen. Ausgerechnet Privatversicherte mit zumeist höheren Einkommen werden geschont.
Die Last wird unverhältnismäßig nur auf die gesetzlich Versicherten verlagert. Privatversicherte tragen nichts zur Finanzierung des Gesundheitssystems bei und entziehen sich dem Solidarprinzip, profitieren aber davon.

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