Am 1. Juni 2019 wurde der CDU-Politiker Walter Lübcke, durch einen Täter der rechten Szene, auf der Veranda vor seinem Wohnhaus, mit einem Kopfschuss ermordet. Als Grund gab der rechtsextreme Täter an, das er Herrn Lübckes liberale Haltung in der Flüchtlingspolitik bestrafen wollte.
Erst ab dieser grauenvollen Tat nahm die deutsche Politik ihre Sehschwäche auf dem rechten Auge zur Kenntnis.
Noch deutlicher wurde der braune Terror durch das Attentat am 9. Oktober 2019, auf die Synagoge in Halle, mit zwei Toten und Schwerverletzten und den Anschlag in Hanau am 19. Februar 2020. Hier wurden neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Anschließend erschoss der rechtsextreme Täter seine Mutter und sich selbst.
Wenn ein Herr Seehofer, (damaliger Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, 2018 bis 2021, CSU), seinerzeit von einer neuen Qualität des rechten Terrors sprach, dann fragt man sich, was für eine Qualität war es, die Rostock-Lichtenhagen, Mölln, Solingen, mit Brandanschlägen und Toten ermöglichte?
Welche Qualität haben dann die vielen Toten durch den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU)?
Welche Qualität hatte der Messerangriff auf die parteilose Kandidatin für die Kölner Oberbürgermeisterwahl, Henriette Reker? Der rechtslastige Täter nannte Frau Rekers liberale Flüchtlingspolitik als Motiv für seinen Mordversuch. Frau Reker überlebte knapp.
Wieso durften Pegida und der rechte Mob in Chemnitz schalten und walten, wie sie wollten? Anschläge, auf Leib und Seele, offenes Zeigen von Nazi-Devotionalien, Übergriffe auf liberal eingestellte Menschen, rechte Hasstiraden in den sozialen Medien, all das wurde und wird immer noch, zum Großteil, von der Polizei und Teilen der Politik und Gerichten, einfach hingenommen.
Warum dürfen Reichsbürger und die Identitären ihre kruden Thesen und Theorien, ungehindert veröffentlichen? Auch hier wird der §130-Volksverhetzung, des Strafgesetzbuchs nicht entsprechend angewendet. Jetzt, wo der Terror von rechts nicht mehr zu verleugnen ist, übertreffen sich alle demokratischen Parteien mit Vorschlägen, wie man der braunen Gefahr Einhalt gebieten kann.
Jahrelang haben allen voran die sogenannten, christlichen, konservativen Wertepolitiker tatenlos zugeschaut, wie der rechte Mob unsere demokratischen Werte zerlegt. Rechtslastigkeit bei Polizei, Bundeswehr und Behörden wurde wider besseres Wissen als Einzelfälle ausgewiesen und nur selten weiter verfolgt oder geahndet.
Es wurde ein Nährboden der Gewalt, gegen alles, was den Anschein hat, liberal und links von der Mitte zu sein, geschaffen.
Hätten Legislative, Exekutive und Judikative den gleichen analytischen, personellen, juristischen und logistischen Aufwand gegen die rechte Szene betrieben, wie es seit Jahrzehnten gegen Links selbstverständlich war, wäre das rechte Problem weniger aktuell. Anschläge auf Leib und Seele, von liberal eingestellten Menschen, wären ein Stückchen unwahrscheinlicher. Man kann nicht mehr rückgängig machen, was Jahrzehnte versäumt wurde.
Dem Staat, der Polizei und Gerichtsbarkeit, stehen mit dem Grundgesetz - Art 1 und Art 2, in Verbindung mit dem § 130 (Volksverhetzung) des Strafgesetzbuchs, alle rechtlichen Mittel zur Verfügung, um rechten Terror, im Vorfeld zu erkennen und potenzielle Täter zu beobachten und bei Bedarf zu bestrafen. Es bedarf keiner neuen Gesetze, man muss die bestehenden nur anwenden.
Umso passiver der Staat reagiert, umso mehr ist jede Demokratin und jeder Demokrat gefordert, sich gegen den braunen Mob zu positionieren.
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