Freitag, 28. August 2020
Berliner Gericht kippt Demo-Verbot

Update: 29.08.2020, 13:30 Uhr
Gerade lief über den News-Nachrichten, dass die Polizei die Demo für beendet erklärt hat, da die Abstandregeln nicht eingehalten wurden.

28.08.2020
Es gibt Situationen, die es erfordern abzuwägen, was wichtiger ist. Die Grundrechte Art. 8 (Versammlungsfreiheit) oder Art. 2 (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit).

Nimmt man das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, kommt man zum Schluss, die Gesundheit der Allgemeinheit spielt keine Rolle. Das Hygienekonzept der Veranstalter und deren Vorkehrungen rechtfertigen - aus Sicht des Gerichts - die Demo, der Corona-Ignoranten.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, die Demo darf stattfinden. Es stellte fest: Für ein Verbot lägen keine Voraussetzungen vor. Unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe nicht.

Hier stellt sich die Frage, wer trägt die Verantwortung, wenn diese Demo zum Covid19-Hotspot mutiert und wie blauäugig muss man sein zu glauben, dass Konzept der Veranstalter geht auf. Abgesehen davon, dass viele Demo-Teilnehmer von Haus aus ohne Maske kommen, werden die Ordner nicht in der Lage sein, mehrere zehntausend Teilnehmer auf Abstand zu halten. Konflikte sind vorprogrammiert, da die Polizei eingreifen muss, wenn die Hygieneregeln nicht eingehalten werden.

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