Verträge sind aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Abgeschlossene Verträge, sollen Käufer und Verkäufer gleichermaßen Rechtssicherheit bieten.
Ob es sich um Zeitungsabo, Internet, Fitnisstudio, Mobilfunktarife oder - noch schlimmer - um einen telefonisch aufgeschwätzten Vertrag handelt, der nicht einmal eine rechtsgültige Unterschrift erfordert, muss sich der Verbraucher, mit ellenlangen, nur schwer zu entschlüsselten Kleingedrucktem auseinandersetzen.
In vielen Fällen ist er überfordert. Gleich, ob es sich um kurzfristige oder längere Vertragslaufzeiten über mehrere Jahre handelt. Jedes mal muss überprüft werden, wann der Kündigungstermin ist. Nicht wenige Kunden verpassen deswegen die Kündigungsfristen und bleiben, ob sie wollen oder nicht, ein Jahr oder mehr, gebunden. Man hat das Gefühl, das ist gewollt und hat System.
Aus Verbrauchersicht ist das ein typisches Geschäftsmodell, zur Übervorteilung, obwohl sich eine einfache, übersichtliche, verbraucherfreundliche Lösung anbietet. Man schließt einen Vertrag über einen bestimmten Zeitraum ab und fertig.
Der Vertrag endet automatisch, nach Ablauf der festgelegten Zeit. Dem Unternehmen steht es dann frei, sich rechtzeitig in Position zu bringen und den Kunden für einen weiteren, festen Zeitraum an sich zu binden oder der Kunde verlängert von sich aus.
Da das anscheinend politisch nicht gewollt wird, wäre ein Lösungsansatz, nach Abschluss eines Vertrages, die 14tägige Widerrufsfrist abwarten. Anschließend umgehend, zum nächstmöglichen Termin kündigen - und eine Bestätigung der Kündigung anfordern.
Wenn der Gesetzgeber nicht auf die Einflüsterung der Lobbyisten hört, sondern, mit politischen Willen und einem entsprechenden Gesetz, den Verbraucher schützt, wäre das echter Verbraucherschutz.
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