Donnerstag, 8. Februar 2018
GroKo und Klima

Man kann über einen Großteil der Ergebnisse, die bei den Verhandlungen zur Großen Koliation (GroKo) erreicht wurden, unterschiedlicher Auffassung sein.
Bei einem elementaren Thema – der Klimapolitik - durfte aber erwartet werden, dass alle lobbyistischen Belange keine Rolle spielen und alle an einem Strang ziehen.
Wann endlich wird es wahrgenommen, dass die Natur nicht verhandelbar ist. Wir brauchen die Natur! Die Natur braucht uns nicht!
Seitdem Herr Trump das Klimaschutzabkommen von Paris aufgekündigt hat, haben deutsche Politiker, Umweltverbände und Öffentlichkeit – zurecht – auf ihn eingeprügelt. Immer wieder wurde auf zeitnahe, große Naturkatastrophen hingewiesen, die durch Ausstoß von Treibhausgasen gefördert werden.
Wenn jetzt von der GroKo das Signal kommt: “Das kurzfristige Ziel für 2020 wird aus heutiger Sicht nicht erreicht werden, dann ist es ein fatales Signal an Herrn Trump, unsere Umwelt und eine Kapitulation, vor den mit der Arbeitsplatzkeule schwingenden, großen Energieunternehmen. Wie anders sollen, die folgenden - nicht bindenden - Absichtserklärungen (Quelle: Sondierungspapier SPD/Union) verstanden werden.

- Wir bekennen uns zu den Klimazielen 2020, 2030 und 2050.

- Die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 wollen wir so schnell wie möglich schließen. Das Minderungsziel 2030 wollen wir auf jeden Fall erreichen. Dies soll unter Beachtung des Zieldreiecks Versorgungssicherheit, Sauberkeit und Wirtschaftlichkeit sowie ohne Strukturbrüche realisiert werden.

- Wir werden eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einsetzen, die bis Ende 2018 ein Aktionsprogramm mit folgenden Elementen erarbeiten soll:

  • Maßnahmen, um die Lücke zur Erreichung des 40 %-Reduktionsziels bis 2020 so weit wie möglich zu reduzieren.

  • Maßnahmen, die das 2030-Ziel für den Energiesektor zuverlässig erreichen, einschließlich einer umfassenden Folgenabschätzung.

  • einen Plan zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung einschließlich eines Abschlussdatums und der notwendigen rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und strukturpolitischen Begleitmaßnahmen und die finanzielle Absicherung für den notwendigen Strukturwandel in den betroffenen Regionen und einen Fonds für Strukturwandel aus Mitteln des Bundes.

  • Ein paralleles Vorgehen soll für den Bau- und Verkehrssektor erfolgen. Auf dieser Grundlage wollen wir ein Gesetz verabschieden, dass die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleistet. Wir werden 2019 eine rechtlich verbindliche Umsetzung verabschieden.

... comment