Es handelt sich bei dem folgenden Thema um einen Bericht (Bergedorfer Zeitung, 27. Juni 2026) von Christian Unger:
Kann die AfD, durch ein Gesetz von 1879 die Justiz beeinflussen?
Hier kommt die Angst, vor dem Missbrauch der Demokratie, ins Spiel.
Beamte sind gegenüber ihren Vorgesetzten weisungsgebunden und könnten im schlimmsten Fall, für bestimmte, politische Vorhaben, instrumentalisiert werden.
Worum geht’s?
1879, kurz nach der Reichsgründung, hat Deutschland seine Justiz vereinheitlicht. Dabei wurde auch festgelegt: Staatsanwaltschaften sind “weisungsgebunden”.
Das heißt im Klartext, auf die heutige Situation bezogen, ein(e) Justizminister*inn - z.B. von der AfD - kann Staatsanwälten*innen Anweisungen geben, Ermittlungen stoppen, beschleunigen und in eine bestimmte Richtung zu lenken.
Das Gesetz ist über 140 Jahre alt und und kann bis heute fast unverändert angewendet werden.
In der Praxis passiert das so gut wie nie. Kein Minister will sich die Finger verbrennen, indem er offensichtlich in ein Verfahren eingreift. Aber die Möglichkeit besteht. Das macht gerade aktuell - vielen Demokraten - Angst und Sorgen.
Trotz aller Bemühungen habe es keinerlei Fortschritt gegeben. Nach wie vor habe der Bundesjustizminister ein unbegrenztes Weisungsrecht gegenüber dem Generalbundesanwalt.
Die Staatsanwaltschaften in den Ländern seien an Weisungen der jeweiligen Landesjustizministerien gebunden. Eine Reform sei wichtiger denn je, auch angesichts des Abbaus von Rechtsstaatlichkeit in anderen EU-Staaten.
Warum jetzt die Aufregung?
Ein kurzer Blick auf den Kalender: Im September wird in Sachsen-Anhalt gewählt, und die AfD hat reelle Chancen auf eine Regierungsbeteiligung, vielleicht sogar auf eine Alleinregierung. Und damit auch auf den Posten der Justizminister*inn, mit Weisungsbefugnis gegenüber der Staatsanwaltschaft.
Der Deutsche Richterbund schlägt deshalb Alarm. Geschäftsführer Sven Rebehn warnt sinngemäß: Wenn rechtspopulistische Parteien an Einfluss gewinnen, dürfe es keine offenen Türen für politischen Missbrauch der Strafverfolgung geben. Seine Forderung: Das Weisungsrecht sollte abgeschafft werden - und zwar bevor es zu spät ist.
Pikant dabei ist,
der Blick ins Ausland macht es nicht entspannter.
Wer vor Machtmissbrauch in der Justiz warnt, zeigt gerne auf andere Länder:
* Polen, wo die frühere, rechtsgerichtete Regierung mit neuen Gesetzen, unliebsame Richter unter Druck gesetzt hat
* Ungarn, wo Viktor Orbán die Justiz durch Verfassungsänderungen stärker an die Regierung gebunden hat.
* USA, wo Donald Trump sich offene Machtkämpfe mit Gerichten liefert.
Ist Deutschlands Justiz schon betroffen?
Nicht in dem Ausmaß wie in den genannten Ländern — aber ganz frei von politischer Einflussnahme ist die Justiz auch nicht. Hinter den Kulissen erzählen Staatsanwälte und Polizeibeamte von Fällen, in denen wichtige Posten nach Parteifarbe besetzt wurden, oder Ermittlungen auf politischen Druck hin beschleunigt wurden.
Noch deutlicher wird’s beim Europäischen Gerichtshof: Der hat Deutschland für genau dieses Weisungsrecht gerügt. Die Konsequenz ist konkret spürbar — deutsche Staatsanwälte dürfen wegen mangelnder Unabhängigkeit keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen. Das übernehmen jetzt die Gerichte.
Und was macht die Politik?
Hier wird’s typisch deutsch-kompliziert. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) plädiert für ein “Weisungsrecht light”: Staatsanwälte sollen mehr Autonomie bekommen, aber der Minister behält im Notfall noch einen letzten Hebel.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ist zurückhaltender. Sie sieht verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine komplette Abschaffung und setzt eher auf mehr Transparenz — zum Beispiel, dass Weisungen schriftlich dokumentiert werden müssen.
Ihr Vorgänger Marco Buschmann hatte schon einen Reformentwurf in der Schublade. Der kam aber nie durch, weil die Ampelkoalition vorher zerbrach. Die jetzige Merz-Regierung hat dazu nichts Verbindliches im Koalitionsvertrag stehen — man “schaue sich den Entwurf nochmal an”, heißt es vage aus dem Ministerium.
Fazit
Es ist eine dieser Situationen, in denen ein Gesetz aus dem Kaiserreich plötzlich hochaktuell wird, weil sich die politische Landschaft verändert. Die Frage ist nicht, ob das Weisungsrecht heute missbraucht wird - sondern ob es das Werkzeug dafür liefern könnte, falls sich die Machtverhältnisse verschieben. Und solange das offen bleibt, wird die Debatte nicht verschwinden.
Das Muster ist immer ähnlich: Wenn die Gewaltenteilung zwischen Regierung und Justiz aufweicht, wächst der politische Zugriff auf Ermittlungen und Urteile.
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