Rechtliche Grundlage
für ein Parteiverbot .
Verfassungswidrige Parteien können nach Art. 21 Abs. II des Grundgesetzes nur durch das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat verboten werden. Eine Bewertung durch den Verfassungsschutz zum Beispiel als „gesichert” rechtsextrem ist dafür kein Ersatz, auch wenn viele das meinen.
Hohe Hürden für ein Verbot
Nach dem Willen unserer betont freiheitlichen Verfassung genießen selbst verfassungsfeindliche Parteien das Privileg, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, solange das Bundesverfassungsgericht nicht die Verfassungswidrigkeit festgestellt hat. Verfassungswidrig ist eine Partei gemäß Bundesverfassungsgericht nicht schon dann, wenn sie die Verfassungsprinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ablehnt. Hinzukommen muss eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung, und die Partei muss nachweislich planvoll und konkret darauf ausgehen, das Funktionieren dieser Ordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Und sie muss „staatsfrei” sein, also ohne V-Leute des Verfassungsschutzes in ihren Gremien. Ein Verbotsantrag ließe den Verfassungsschutz also teilweise erblinden.
Parteiverbote als Ultima Ratio
Das Gericht hält Parteiverbote für die Ultima Ratio des demokratischen Rechtsstaats. Sie sollten möglichst nicht verhängt werden, weil dadurch weder die Anhänger und Meinungen der Partei verschwinden noch die Gründe für ihren Erfolg. Vor allem aber spricht gegen Parteiverbote, dass eine Demokratie vom offenen Diskurs verschiedener Meinungen lebt, was extremistische Positionen einbezieht, denn jedes politische Spektrum hat Ränder. Verbote verkleinern das Feld und engen die Meinungsfreiheit und den politischen Diskurs ein.
Ursachen extremistischer Parteien
Extremistische Parteien fallen nicht vom Himmel. Sie sind immer eine Reaktion auf erlebte Politik und damit Anlass zur Überprüfung eigener Positionen. Sie sind Warnsignale, die von den verantwortlichen Parteien ihres Selbsterhalts willen ernst genommen werden müssen.
Verbot als Bankrotterklärung
Das Verbot einer verfassungswidrigen Partei würde diese zwar organisatorisch aus dem Meinungsbildungsprozess des Parlaments entfernen, aber die Demokratie beschränken und langfristig gefährden, weil es bequem macht und am Ende unfähig, Probleme zu erkennen, Lösungen zu finden und sich mit den Ursachen extremer Positionen überzeugend auseinanderzusetzen. Ein Parteiverbot wäre deshalb nach dem Wort von Sigmar Gabriel eine Bankrotterklärung der Politik, die Partei nicht inhaltlich stellen zu können. Das gilt auch für Brandmauern.
Auseinandersetzung statt Ausgrenzung
Parteien sind keine homogenen Blöcke. Ihre Meinungsbildung ist beeinflussbar durch Konfrontation mit realen Problemen, Zwang zu klarer Positionierung und Offenbarung fehlender Lösungskompetenz. Ausgrenzung fördert Radikalisierung. Die „Brandmauer” zur AfD verschafft dieser nur die Macht, Themen ihrer Wahl zu tabuisieren. Statt zuzulassen, dass aus richtigen Positionen falsche werden, weil die AfD sie aufgreift, sollten ihr selbstbewusst Themen weggenommen werden.
Inhaltliche Ursachen angehen
Erfolg bringt nur die aktive Auseinandersetzung mit den Ursachen des allgemeinen Vertrauensverlustes, etwa fehlender Steuerung der Migration, erschüttertem Sicherheitsgefühl, staatlichen Vollzugsdefiziten in Verwaltung und Justiz, Gefährdung von Industrie und Mittelstand als Garanten für Arbeitsplätze und Sozialstaat und fehlender Langfristorientierung über eine Wahlperiode hinaus.
Pauschale Verurteilung als kontraproduktiv
Alle AfD-Wähler reflexhaft als Abgehängte, als Nazis und Faschisten zu beschimpfen, ist bei einem Stimmenanteil von bis zu 40 Prozent – im sächsischen Altenberg sogar 62 Prozent – unterkomplex, oberflächlich und kontraproduktiv, auch weil sich die gemäßigte Mitte dadurch bei pauschalen Demonstrationen gegen die AfD in eine gemischte Gesellschaft begibt – von „Omas gegen Rechts” über gewalttätige Linksextremisten bis zur sogenannten „Antifa”. Deren stalinistischer Faschismusbegriff richtete sich in Weimar auch gegen Sozialdemokraten und heute auch gegen Sozialliberale und Konservative wie in der Demo-Parole „Merz ist mitgemeint”.
Blick für andere Gefährdungen
Die Fixierung „gegen rechts” macht auch blind für andere Gefährdungen wie Linksextremismus, Islamismus, Antisemitismus und alle Gefahren von außen, gerade in einer Zeit, in der nach Robert Kagan das Gesetz des Dschungels zurückkehrt.
Fazit: Toleranz und Vernunft
Nicht reflexhafte Empörung schützt die Demokratie, sondern der kühle Mut, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen und Toleranz aufzubringen. Sie ist das Gegenteil von Sympathie und erfordert die Kraft, sich mit unerträglich erscheinenden Positionen argumentativ auseinanderzusetzen statt sie zu verbieten.
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