In der politischen Diskussion über die Zukunft der Rente ist eine Botschaft inzwischen zum politischen Mantra geworden:
„Die Rentenversicherung ist auf finanzielle, staatliche Unterstützung durch Steuergelder angewiesen.“
Jahr für Jahr überweist der Bund hohe Milliardenbeträge als sogenannten Bundeszuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung. Allein im Jahr 2023 waren es über 112 Milliarden Euro, so die politisch Verantwortlichen.
Diese Beträge werden regelmäßig als Beweis dafür angeführt, dass die gesetzliche Rente aus den Beiträgen der Versicherten nicht mehr finanzierbar sei und zunehmend durch Zuschüsse aus Steuermittel angewiesen sei.
Doch was auf den ersten Blick wie eine großzügige Subvention aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als eine massive Schieflage in der Darstellung - wer bezahlt für wem?
Was sind versicherungsfremde Leistungen?
Versicherungsfremde Leistungen sind Ausgaben der Rentenver-sicherung, für die keine Beiträge bezahlt wurden und nichts mit dem eigentlichen Versicherungsprinzip zu tun haben. Sie umfassen beispielsweise:
> Mütterrente (für vor 1992 geborene Kinder)
> Rentenansprüche für Spätaussiedler oder Geflüchtete
> Anrechnungszeiten für Schul- und Ausbildungszeiten
> Leistungen im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung (z. B. DDR-Rentenüberleitung)
> Rehabilitationsleistungen
> Entschädigungsrenten für politische Verfolgung oder Kriegsfolgen
Diese versicherungsfremden Leistungen sind gesellschaftlich sinnvoll – aber sie müssten, wenn man das Versicherungsprinzip ernst nimmt, aus dem Bundeshaushalt finanziert werden und nicht aus den Beiträgen der Versicherten.
Rentner*innen zahlen Steuern – aber niemand redet darüber
Ein weiterer Aspekt, der in der Debatte um „staatliche Zuschüsse zur Rente“ regelmäßig untergeht: Rentnerinnen und Rentner zahlen Steuern auf ihre Rente. Und das nicht zu knapp. Die schrittweise Einführung der Rentenbesteuerung (nachgelagerte Besteuerung) führt dazu, dass heute viele Rentner*innen einen beträchtlichen Teil ihrer Rente wieder an den Staat zurückzahlen – allein 2023 flossen über 45 Milliarden Euro durch Rentenbesteuerung zurück an die Staatskasse.
Diese Einnahmen des Staates werden in der Diskussion um „Bundeszuschüsse zur Rente“ so gut wie nie erwähnt. Es entsteht der Eindruck, der Staat sei nur der zahlende Retter – dabei profitiert er massiv von der Rentenbesteuerung.
Die oft behauptete „staatliche Last durch die Bundeszuschüsse zur Rente“ sind in Wahrheit ein politisch konstruierter Mythos.
Die Rentenversicherung subventioniert den Bundeshaushalt – nicht umgekehrt. Der Bundeszuschusses ist nicht mehr, als ein Teilbertrag für den Rücktransfer von staatlich verursachte Leistungen.
Warum diese Verzerrung?
Weil die offizielle Darstellung den politischen Spielraum für Rentenkürzungen, privatisierte Vorsorgemodelle und eine stärkere Belastung der Jüngeren erhöhen soll.
Wenn der Eindruck entsteht, die Rente sei ein Fass ohne Boden, dann wird es leichter, Leistungskürzungen oder private Zusatzvorsorge zu rechtfertigen – auf Kosten derjenigen, die jahrzehntelang eingezahlt haben.
Fazit
Fakt ist, die jährlichen Einnahmen durch Steuerzahlungen der Rentner*innen werden nicht als Einnahmen der Rentenversicherung verbucht.
Summiert man diese Ausgaben mit den versicherungsfremden Leistungen, die vom Bund aus den Rentenbeiträgen der Versicherten entnommen werden, wird der Bundeshaushalt durch die Beitragszahlungen der gesetzlich versicherten Rentner*innen subventioniert und nicht belastet.
Solange der Staat sich für die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen über die Beiträge der Versicherten bedient – und gleichzeitig Milliarden an Steuern von Rentner*innen kassiert – hat er kein Recht, sich als Retter der Rente zu inszenieren. Das zeigt auch der folgende Artikel auf, der die finanzielle Realität der Rentenkasse aufzeigt.
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