Mittwoch, 23. Juli 2025
Die größten CO2-Emittenten
Die größten CO2-Emittenten sind China, die USA, Indien und Russland. China ist mit Abstand der größte Verursacher von CO2-Emissionen weltweit und trägt über 30% zu den globalen Emissionen bei. Die USA folgen mit etwa 13%, während Indien und Russland mit 8,1% bzw. 4,81% deutlich dahinter liegen.

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Montag, 21. Juli 2025
Rentnerinnen und Rentner

Speziell Rentnerinnen und Rentner werden aufatmen, wenn der Plan der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) umgesetzt und die Abgabepflicht der Steuererklärung für Rentner*innen abgeschafft wird. Das scheint zwingend notwendig, da für viele Menschen dieses Personenkreises die Bedingungen für die verpflichtende, jährliche Steuererklärung (analog wie digital) schwer überschaubar sind.
Die ältere Generation scheint in der digitalen Welt ohnehin nur noch ein biologisches Problem zu sein und wird teilweise hilflos sich selbst überlassen.

Digitalisierung und Zukunft
Behörden, Finanzinstitute und Unternehmen verlagern immer mehr Dienstleistungen ins Netz. Was unter dem Label „Effizienz“ oder „Modernisierung“ verkauft wird, ist zwar für die Zukunft unabwendbar, hat jedoch aktuell eine Kehrseite:
Wer offline lebt oder nur begrenzt digital kompetent ist, wird abgehängt. Gerade Seniorinnen und Senioren, die in einer analogen Welt aufgewachsen sind, haben oft keinen natürlichen Zugang zu digitalen Verfahren. Statt Unterstützung und Verfahrens­erleichterung erleben sie allzu häufig das Gegenteil - Bürokratiehürden, Frust und Mahnverfahren.

Digital abgehängt
Viele - nicht nur - ältere Menschen, hoffen auf die automatisierte Steuererklärung.  Besonders Rentnerinnen und Rentner könnten davon profitieren.
Für Ältere ist die jährlich wiederkehrende Pflicht zur Steuererklärung eine kaum noch zu bewältigende Herausforderung.
Gerade die Babyboomer-Generation ächzt unter der fortschreitenden Digitalisierung – nicht nur in der Steuerverwaltung und den Behörden- auch der Finanzdienstsektor ist massiv davon betroffen. Manuelle Dienste sowie Beratung vor Ort werden in den (noch vorhandenen) Filialen der Finanzdienstleister immer mehr eingeschränkt.

Unsichtbar gemacht
Die „digitale Inklusion“ scheitert meist in der Praxis. Politik und Verwaltung gehen stillschweigend davon aus, dass im sozialen Umfeld älterer Menschen (Kinder, Enkelkinder, Freunde) genügend digitale Kompetenz vorhanden ist, um zu helfen. Diese Annahme ist bequem – und gefährlich. Denn nicht alle haben Familie, nicht alle haben Unterstützung, nicht alle können oder möchten sich Hilfe holen.
Wer keine Hilfe bekommt, bleibt auf der Strecke. Das führt zur paradoxen Situation, dass in einem Sozialstaat, der auf Teilhabe zielt, ausgerechnet die Schwächeren den Zugang zu öffentlichen Leistungen verlieren. Im Umkehrschluss fördert diese Entwicklung populistische Parteien – wie die AfD – mit ihren Heile-Welt-Versprechen.

Wenn die Gesellschaft dich aus den Augen verliert
Der Eindruck, den viele ältere Menschen zunehmend empfinden: Sie werden vernachlässigt. Ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten spielen bei der Gestaltung bürokratischer (digitaler) Prozesse kaum eine Rolle. Statt aktiver Teilhabe bleibt ihnen oft nur noch die Zuschauerrolle – oder eben das stille Aufgeben.
Die gesellschaftliche Botschaft dahinter ist fatal: Du bist alt – und in der digitalen Welt nur noch ein Hemmschuh.
Das ist nicht nur menschenverachtend, sondern auch demokratieschädlich. Denn wer sich ausgeschlossen fühlt, verliert Vertrauen in Staat und Gesellschaft. Und genau dieses Vertrauen ist das Fundament jeder solidarischen Demokratie.

Automatisierung als Chance
Die von der DSTG geforderte automatisierte Steuererklärung könnte ein wichtiger Schritt in die richtigen Richtung sein, ist aber kein Allheilmittel. Sie verspricht Entlastung und mehr Gerechtigkeit – gerade für jene, die sich nicht (mehr) selbst durch den digitalen Dschungel kämpfen können, ist Automatisierung allein, löst nicht das Grundproblem.
Es braucht endlich ein digitales Denken, das Inklusion ernst nimmt:
> barrierefreie Systeme
> echte Alternativen zum digitalen Weg
> niedrigschwellige Unterstützung vor Ort
> Schulungen und Begleitung statt Zwangsdigitalisierung

Fazit
Digitale Teilhabe ist ein Menschenrecht. Digitalisierung darf ebenso kein Ausschlusskriterium sein, wie finanzielle Sicherheit.
Wer ein solidarisches Gemeinwesen will, muss alle mitnehmen – gerade die, die sich nicht lautstark bemerkbar machen (können).
Die Politik muss begreifen: Es geht um Teilhabe und um die Würde von Millionen älterer Menschen. Diese beiden Menschenrechte, werden durch die „genialen Ideen“ unserer Sozialwissenschaftler, mit dem sogenannten “Boomer-Soli" und der Aktivrente widerlegt.

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Sonntag, 13. Juli 2025
Wahl Verfassungsrichter*innen

Es war vorauszusehen, dass es in der Koalition zwischen den Unionsparteien (CDU/CSU) und der SPD zu einem Getriebeschaden kommt.
Nach dem Stopp zur Wahl neuer Verfassungsrichter*innen durch den Bundestag ist die Aufregung bei den Sozialdemokraten groß. Ihr Koalitionspartner, die Union, versucht zu beschwichtigen. Aber zu unterschiedlich sind die Vorstellungen der Koalitionspartner über die politische Ausrichtung der vorgeschlagenen Verfassungsrichter*innen.
Begonnen hatte der Eklat um die Richterwahl mit Einwänden der Union gegen die von der SPD aufgestellte Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, die eher dem linken Flügel zuzurechnen ist. Es begann ein der Demokratie unwürdiger Streit der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD über die Wahl von Frau Brosius-Gersdorf als Richterin für das Bundesverfassungsgericht.
Der Bundestag konnte sich vor der Sommerpause nicht auf die Kandidatin einigen. Die SPD-Fraktion besteht auf ihren Vorschlag zur Wahl von Frau Brosius-Gersdorf, der nicht im Sinne der Union ist.
Nicht ganz ungelegen scheint der Union dieses Thema, als Ablenkung vom Maskendilemma des CDU-Fraktionschefs Spahn.
Die Wahl der Verfassungsrichter*innen erfolgt zu zwei Dritteln durch den Bundestag und Bundesrat. Sie müssen parteiübergreifend unterstützt werden – das macht den Konsens so wichtig.
Ein solcher Eklat ist daher ungewöhnlich und gefährlich für das Ansehen und die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts die politische Stabilität und den Koalitionszusammenhalt.
Die CDU/CSU könnte der SPD-Kandidatin nicht zustimmen.
Möglicherweise spielt hier auch ein parteipolitisches Kalkül eine Rolle, um sich nach außen als „Hüter konservativer Rechtsstaatlichkeit“ zu positionieren.
Die SPD wiederum sieht darin eine Strategie zur politischen Einflussnahme auf das höchste deutsche Gericht.
Eine Neuwahl der Richter*innen ist erst nach der Sommerpause möglich – sofern ein Kompromiss gefunden wird.

Fazit
Die Wahrscheinlichkeit eines Koalitionsbruchs ist gegeben, sollten SPD und Union sich nicht einigen.
Die Debatte wird öffentlich weitergeführt werden – auch vor dem Hintergrund das die AfD davon profitiert inkl. populistischer Angriffe auf unsere demokratische Verfassung.

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Freitag, 4. Juli 2025
AfD-Führungskräfte, monatliches Einkommen

Die führenden AfD-Politiker*innen leben auf großem Fuß. Das hindert sie nicht zu verbreiten, Bürgergeldempfänger*innen als arbeitsscheu zu bezeichnen, während die AfD-Spitzen ihr monatliches Einkommen auf 24.0000 aufstocken. Hinzu kommt noch die steuerfreie monatliche Pauschale von gut 5.300 Euro für Kosten zur Ausübung des Mandats hinzu.
Einmal mehr beweist dass, die AfD-Politiker*innen nutzen ihre rechte Politik hauptsächlich als Geschäftsmodell, für ihre persönliche Bereicherung.
Hinzu kommt, für Besserverdienende und Millionär*innen, sollen Steuererleichterungen geschaffen werden - dass bei gleichzeitiger Ankündigung zur Abschaffung vieler sozialen Leistungen. Herr Trump lässt grüßen.
Fakt ist, die AfD-Klientel besteht überwiegend aus Wähler*innen, die am meisten unter der von Ihnen gewählten AfD-Politik leiden werden und müssen.
Folgend eine Grafik, die aufzeigt, mit welchen Versprechungen die AfD ihre Wähler*innen betrügt.

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Donnerstag, 26. Juni 2025
Rentner:innen subventionieren Bundeshaushalt

In der Diskussion um die Kosten für die Rente wird von der Politik immer nur suggeriert, durch zusätzliche Steuergelder aus der Bundeskasse wird die Rentenversicherung aufgestockt und subventioniert.
Es wird vermittelt, dass der Staat Milliardenbeträge an Steuergeldern als Bundeszuschuss in die Finanzierung und Sanierung der gesetzlichen Rentenversicherung investieren muss.
Betrachtet man den Umgang mit den Versicherungsfremden Leistungen, kann man nur über eine Verschleierung der wahren, realen Kosten durch den Bund diskutieren.
Auch nur am Rande tauchen die Milliarden an Einkommensteuerzahlungen auf, die Rentner:innen auf ihre Rente an den Bund zahlen müssen.

Fazit
Fakt ist, nicht oder nur teilweise werden die jährlichen Steuerzahlungen der Rentner:innen berücksichtigt.
Summiert man diese Ausgaben mit den versicherungsfremden Leistungen, die vom Bund aus den Rentenbeiträgen der Versicherten vereinnahmt werden, wird der Bundeshaushalt durch die Beitragszahlungen der gesetzlich versicherten Rentner:innen subventioniert und nicht belastet.
Ein gerechtes Rentensystem braucht Ehrlichkeit. Es braucht eine saubere Trennung zwischen:
1. Beitragsbezogenen Rentenleistungen,
2. gesellschaftspolitisch gewollten Leistungen,
3. und Steuereinnahmen aus Rentenbesteuerung.
Nur dann kann man seriös über „Kosten“ und „Belastungen“ sprechen.
Solange der Staat sich über versicherungsfremde Leistungen bei der Rentenkasse bedient – und gleichzeitig Milliarden an Steuern von Rentner:innen kassiert – hat er kein Recht, sich als Retter der Rente zu inszenieren.

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Samstag, 21. Juni 2025
Medialer Umgang mit der AfD

Quelle: Nichtregierungsorganisation (NGO) Volksverpetzer. Diese hat 14 Tipps über den Umgang der Medien mit der AfD erstellt.
Das Thema ist nicht neu. Schon in 2024 wurde in Talkshows von ARD und ZDF deutlich, dass die Kommentator*innen selten in der Lage waren, Lügen, Narrative und hohle Phrasen der AfD-Gäste zu entlarven. Das Gleiche gilt für die Interviews in den analogen Medien. Der Volksverpetzer zeigt auf, wie Kommentatoren und Reporter gegenhalten können und müssen.

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Samstag, 7. Juni 2025
Versicherungsfremde Leistungen

Was sind versicherungsfremde Leistungen?
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), die keine direkte Gegenleistung in Form von Beitragszahlungen voraussetzen und politisch oder gesellschaftlich motiviert sind.
Wie der Staat das Rentensystem zweckentfremdet

Beispiele:
> Mütterrente
> Renten für Spätaussiedler und DDR-Zuwanderer
> Zuschüsse zur Krankenversicherung der Rentner> Ausgleichsleistungen für Kriegsopfer
> Anrechnungszeiten bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Erziehungsphasen

Warum das problematisch ist
> Bruch mit dem Versicherungsprinzip:
Wer Beiträge zahlt, erwartet eine Gegenleistung. Wird diese Logik unterwandert, entsteht Misstrauen.
> Intransparente Finanzierung
Statt aus Steuern werden gesellschaftliche Aufgaben stillschweigend über Beiträge finanziert – das ist intransparent und ungerecht.

Überlastung der Rentenkasse :
Versicherungsfremde Leistungen kosten Milliarden. Wenn der Bundeszuschuss nicht reicht, muss die Rentenkasse die Differenz tragen – zu Lasten der Beitragszahler.

Wer zahlt drauf?
> Arbeitnehmerinnen und hArbeitgeberinnen über Beiträge
> Junge Generationen, die in ein System einzahlen, das ihnen langfristig immer weniger zurückgibt
> Geringverdiener*innen, deren Beiträge einen überproportionalen Anteil an politisch motivierten Leistungen finanzieren

Politischer Verschleierung statt ehrlicher Steuerpolitik
Die Finanzierung über Beiträge erlaubt es der Politik, sich teure Wahlgeschenke (z. B. Rente mit 63, Mütterrente) zu leisten, ohne offiziell den Haushalt zu belasten. Das ist beliebig, unsystematisch und generationenungerecht.

Zahlen und Fakten (Stand: 2024)
> Ausgaben der GRV: ca. 370 Mrd. Euro
> Bundeszuschuss: ca. 110 Mrd. Eur 
> Geschätzter Anteil versicherungsfremder Leistungen: 30 % oder mehr
> Finanzlücke: laut Bundesrechnungshof nicht gedeckt

Was wäre die Lösung?
> Klare Trennung zwischen beitrags- und steuerfinanzierten Leistungen
> Vollständige Übernahme versicherungsfremder Kosten durch den Staat
> Mehr Transparenz in der Sozialpolitik
> Debatte über die Nachhaltigkeit des Sozialstaats statt symbolischer Maßnahmen

Warum das Thema wichtig bleibt?
> Versicherungsfremde Leistungen betreffen nicht nur Rentnerinnen, sondern uns alle – als Beitragszahlerinnen, Steuerzahlerinnen, Wählerinnen. Wenn wir nicht offen über diese schleichende Verschiebung reden, riskieren wir ein weiteres Aushöhlen des Sozialstaats – und überlassen das Feld denen, die ihn ganz abschaffen wollen.

Schlagworte:
 > Was hat die Rente mit Politikgeschenken zu tun?
 > Die Rentenversicherung zahlt für Dinge, die der Staat eigentlich übernehmen müsste.
> Wer die Rentenkasse plündert, verspielt die Solidarität der Generationen.

Versicherungsfremde Leistungen
> Wenn der Staat sich bei den Falschen bedient
Ein kritischer Blick auf das deutsche Rentensystem
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist eigentlich eine Solidargemeinschaft: Wer einzahlt, soll später eine Leistung erhalten. Doch in der Realität ist sie längst auch ein Finanzierungsinstrument für gesamtgesellschaftliche Aufgaben geworden – durch sogenannte versicherungsfremde Leistungen.
Klingt technisch, ist aber hochpolitisch. Denn was hier passiert, ist im Kern nichts anderes als eine verdeckte Umverteilung zulasten der Beitragszahler*innen.

Was sind versicherungsfremde Leistungen
Versicherungsfremde Leistungen sind Zahlungen oder Rentenansprüche, die nicht aus dem eigentlichen Zweck der Rentenversicherung hervorgehen. Es geht dabei nicht um klassische Renten nach langen Erwerbsbiografien mit Beitragszahlungen, sondern um Leistungen, die politisch gewollt sind – aber nicht durch Beiträge gedeckt sind.

Ein paar Beispiele
   •   Mütterrente: Für Kindererziehungszeiten werden Rentenpunkte gutgeschrieben – auch ohne Beitragszahlung.
   •   Renten für Spätaussiedler oder DDR-Zuwanderer: Diese Menschen haben oft nie oder nur wenig in die westdeutsche Rentenkasse eingezahlt.
   •   Zahlungen für Kriegsversehrte, politische Häftlinge oder nach dem Lastenausgleichsgesetz
   •   Mindestentgeltpunkte für Niedriglöhner oder Anrechnungszeiten bei Arbeitslosigkeit
   •   Zuschüsse zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Diese Leistungen mögen gerechtfertigt oder politisch sinnvoll sein – doch sie haben mit dem Versicherungsprinzip wenig zu tun. Denn:
Sie belasten die Rentenkasse, ohne dass entsprechende Beiträge geleistet wurden.

Wer zahlt das alles
Formal soll der Bundeszuschuss an die Rentenversicherung genau diese Lasten ausgleichen. Rund 110 Milliarden Euro fließen jährlich aus dem Bundeshaushalt in die GRV. Doch laut zahlreichen Studien – etwa vom Bundesrechnungshof oder von Sozialverbänden – reicht dieser Zuschuss nicht aus, um alle versicherungsfremden Leistungen zu decken.

Das bedeutet
Die Lücke zahlen am Ende die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler – also Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber.
In einem System, das auf Vertrauen basiert, ist das gefährlich. Wenn Beschäftigte sehen, dass ihre Beiträge nicht in die eigene Absicherung fließen, sondern für politische Zwecke verwendet werden, leidet das Vertrauen – und das ohnehin fragile Gleichgewicht der Rentenkasse.

Warum redet niemand darüber
Das Thema ist sperrig, bürokratisch, wenig medientauglich. Es gibt keinen einfachen Slogan wie „Rente mit 63“ oder „Respekt-Rente“. Und doch betrifft es alle Generationen:
   •   Die heutige Erwerbsbevölkerung, die faktisch höhere Beiträge zahlt
   •   Die künftigen Rentner*innen, denen weniger Mittel zur Verfügung stehen
   •   Und auch die jungen Menschen, die in ein System einzahlen, dessen Regeln immer wieder politisch verbogen werden
Es ist ein schleichender Vertrauensverlust, der sich hier vollzieht – und der in Wahlkämpfen selten eine Rolle spielt, weil niemand sich mit der komplexen Wahrheit belasten will:
Unser Rentensystem wird für Dinge zweckentfremdet, für die eigentlich der Staat – also alle Steuerzahler – aufkommen müsste.

Was wäre gerecht
   •   Eine klare Trennung zwischen beitragsfinanzierten Leistungen und steuerfinanzierten Transfers
   •   Eine vollständige Gegenfinanzierung versicherungsfremder Leistungen aus dem Bundeshaushalt
   •   Mehr Transparenz, was mit Beiträgen passiert – und was mit Steuergeldern
   •   Eine ehrliche Debatte über die Finanzierungsgrundlagen des Sozialstaats

Fazit
Versicherungsfremde Leistungen sind kein Randthema. Sie zeigen exemplarisch, wie politische Versprechen zu Lasten von Sozialversicherungen realisiert werden – oft ohne öffentliche Debatte.
Wer den Sozialstaat stärken will, muss nicht nur über Renteneintrittsalter und Beitragsquote reden, sondern auch über Gerechtigkeit im System selbst. Denn Vertrauen entsteht nicht durch Symbolpolitik, sondern durch fairen und ehrlichen Umgang mit Beiträgen.

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Dienstag, 27. Mai 2025
Grundgesetz (GG) und AfD-Politik

Die Alternative für Deutschland (AfD) ist eine rechtspopulistische Partei, die in Teilen offen nationalistisch und antidemokratisch agiert. Es gibt innerhalb der Partei Strömungen und Personen, die immer wieder durch Aussagen oder politische Forderungen auffallen, die entsprechend GG Art. 21 demokratiefeindlich interpretiert und sanktioniert werden könnten. Folgend eine Übersicht prominenter AfD-Politikerinnen und -Politiker, die durch solche Positionen aufgefallen sind, inklusive ihrer Argumentationsmuster:

Björn Höcke, (Landesvorsitzender in Thüringen) und Führungsfigur des formal aufgelösten Flügels - von Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
> Forderte eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad.
> Nannte das Holocaust-Mahnmal ein „Denkmal der Schande.
> Setzt sich für eine organische Demokratie (staatlich kontrollierte Wirtschafts- und Berufsstände) ein, was für eine autoritäre Führerdemokratie interpretiert werden kann.
> Hat das GG als abstraktes Machwerk infrage gestellt.
> Abschaffung oder Aushöhlung der liberalen Demokratie zugunsten einer ethnonationalistischen Volksgemeinschaft.

Andreas Kalbitz (ehemals Mitglied des AfD-Bundesvorstands), inzwischen ausgeschlossen, aber weiterhin ideologisch einflussreich.
> Enge Kontakte zu Neonazis und zu Organisationen wie der Heimattreuen Deutschen Jugend (verboten).
> Deutliche Nähe zu autoritären, völkischen Idealen; Kritik an der Parteiendemokratie.
> Anschluss an extrem rechte Diskurse zur Überfremdung und Umvolkung, was eine Grundlage für antidemokratische Maßnahmen schaffen soll.

Christina Baum (AfD-Bundestagsabgeordnete)
> Forderte Einschränkungen für öffentlich-rechtliche Medien, sprach von Staatspropaganda.
> Hat Verschwörungsmythen über eine Corona-Diktatur verbreitet.
> Diskreditierung demokratischer Institutionen als Teil einer Systemkritik, die autoritäre Alternativen legitimieren soll.

Alice Weidel (Bundessprecherin der AfD)
> Oft gemäßigter im Ton, aber unterstützt die Strategie der Delegitimierung des Staates.
> Sprach mehrfach davon, Deutschland werde von einer Diktatur regiert.
> Fordert Einschränkungen der Gewaltenteilung, Entmachtung der Altparteien und Beschneidung des Bundesverfassungsgerichts.
> Stellt Institutionen der liberalen Demokratie als Feind des Volkes dar, um radikale Veränderungen zu legitimieren.

Mattias Hess (stellvertretender innenpolitischer Sprecher der AfD im Bundestag)
> Fordert weitreichende Maßnahmen gegen Linksextremismus – oft als Vorwand, um bürgerrechtliche Freiheiten einzuschränken.
> Stellt Grundrechte wie Versammlungsfreiheit in bestimmten Kontexten infrage.
> Nutzt die Sicherheitspolitik als Hebel, um autoritäre Überwachung und Kontrolle auszubauen.
> Behauptung, Deutschland sei keine echte Demokratie mehr (Altparteien-Kartell, Merkel-Diktatur).
> Verächtlichmachung des Parlaments und der Justiz: z. B. als Volksverräter, Systemhuren oder Handlanger der Globalisten.
> Schaffung eines Feindbildes: Migranten, Linke, Medien, NGOs (Non Government Organisation = Nichtregierungsorganisation) – als angebliche Zerstörer des deutschen Volkes.
> Rechtfertigung autoritärer Maßnahmen: Notwendigkeit einer nationalen Wiedergeburt oder einer starken Hand zur Lösung von Krisen.
> Kriegsvokabular (Umvolkung, Bevölkerungsaustausch, Endkampf gegen das System).

Fazit
Viele AfD-Politiker agieren in einer strategischen Mehrdeutigkeit. Doch die programmatische und rhetorische Linie zielt häufig auf eine Transformation Deutschlands in ein autoritäres, völkisch-nationales Regime. Ein direkter, offener Aufruf zur Abschaffung der Demokratie ist selten, aber es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass bestimmte Akteure innerhalb der AfD ein autoritäres, völkisch-nationales System bevorzugen würden – was im klaren Widerspruch zum GG steht.

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Samstag, 24. Mai 2025
Neue Grundsicherung Statt Bürgergeld

Alle nachweislich Bedürftigen können zukünftig die Neue Grundsicherung, statt Bürgergeld beantragen – unabhängig von Herkunft oder Staatsangehörigkeit.
Die Neue Grundsicherung wie auch das Bürgergeld, sind staatliche Sozialleistungen in Deutschland. Damit werden Menschen unterstützt, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Seit Januar 2023 ersetzt das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II und richtet sich an erwerbsfähige Personen sowie deren Angehörige in sogenannten Bedarfsgemeinschaften.
Die Zahlen der Betroffenen zeigen, dass Menschen mit Migrationshintergrund und ausländischer Staatsangehörigkeit einen signifikanten Anteil der Empfänger stellen. Das ist kein Skandal, sondern eine Folge der realen Bevölkerungs- und Fluchtbewegungen der letzten Jahre, an denen die Industrienationen der westlichen Welt nicht ganz unbeteiligt sind.
Statt pauschaler Urteile über diese Menschen braucht es eine differenzierte Betrachtung: Wer die „Neue Grundsicherung“ bezieht, tut das in der Regel nicht freiwillig, sondern aus Notwendigkeit – oft vor dem Hintergrund schwieriger oder sogar lebensgefährdender Umstände.
Aktuelle Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass Ende 2024 rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld bezogen. Davon hatten etwa 63  % einen Migrationshintergrund.
Bezogen auf die Staatsangehörigkeit waren etwa 52 % der Bürgergeld-Empfänger deutsche Staatsbürger, während rund 48 % eine ausländische Staatsangehörigkeit besaßen. Zu den größten Gruppen unter den ausländischen Empfängern gehörten Personen aus der Ukraine, Syrien, Afghanistan und der Türkei.
Der hohe Anteil von Personen mit Migrationshintergrund unter den Bürgergeld-Empfängern ist unter anderem auf die Zuwanderung der letzten Jahre zurückzuführen. Viele Geflüchtete aus Kriegsregionen, insbesondere aus der Ukraine, Syrien und Afghanistan, haben Anspruch auf Bürgergeld, da sie entweder als anerkannte Flüchtlinge gelten oder unter vorübergehendem Schutz stehen.

Fazit
Das deutsche Sozialsystem dient der Sicherung des Existenzminimums und der sozialen Teilhabe. Es bildet zugleich gesellschaftliche Herausforderungen ab, die sich aus ökonomischen Entwicklungen, migrationsbedingter Vielfalt und politischen Rahmenbedingungen ergeben.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Begriff Migrationshintergrund sowohl Personen umfasst, die selbst nach Deutschland eingewandert sind, als auch deren Nachkommen. Daher ist nicht jeder mit Migrationshintergrund ein Ausländer im staatsrechtlichen Sinne.
Während das Bürgergeld grundsätzlich allen Bedürftigen offensteht, zeigen die aktuellen Zahlen, dass Personen mit Migrationshintergrund und ausländischer Staatsangehörigkeit einen signifikanten Anteil der Empfänger ausmachen. Dies spiegelt die demografischen Veränderungen und Migrationsbewegungen der letzten Jahre wider.
Man darf nur hoffen, dass die Koalitionregierung aus CDU/CSU und SPD, nicht die Fehler der Ampelkoalition wiederholt und mit unübersichtlichen Regelungen und Gesetzen Verwirrung - nicht nur - unter den Betroffenen schafft. Man darf gespannt sein, wie lange es gut geht.

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Donnerstag, 22. Mai 2025
Nie wieder Nazis

Seit den Sechzigerjahren habe ich in vielen Diskussionen bei privaten Zusammenkünften, in Sportvereinen und im Beruf feststellen müssen, dass schätzungsweise bei 20 bis 30 % der Menschen rechtes Gedankengut, unabhängig vom Bildungsgrad, vorherrschend ist. Das wurde und wird immer wieder durch rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Aussagen deutlich.
Die AfD hat es verstanden, dieses schlummernde Potenzial zu mobilisieren, indem sie gezielt Ressentiments bedient, Ängste schürt und sich als Sprachrohr einer angeblich „schweigenden Mehrheit“ inszeniert. Damit wird eine Entwicklung sichtbar, die in Wahrheit nie vollständig verschwunden war, sondern nur gesellschaftlich weniger offen artikuliert wurde.
Konservative Politiker haben jahrzehntelang die rechte Ideologie verdrängt und verniedlicht. Es müsste ihnen langsam bewusst geworden sein, dass es sich um schlummerndes, rechtes Gedankengut handelte und handelt, das von der AfD wachgeküsst wurde. Für alle demokratisch eingestellten Parteien, Bürgerinnen und Bürger darf es nur ein Ziel geben: Nie wieder Nazis!

Fazit
Um der Demokratie und den Menschen gerecht zu werden, die hohlen Phrasen, Unwahrheiten und menschenverachtenden Schritte der AfD aufzuzeigen und zu bekämpfen, bedarf es durch die jeweiligen Regierungsparteien einer mutigen, liberalen und sozialen Politik, die überzeugt, nicht entzweit, sondern zusammenführt. Dazu gehören:
> Zweiklassengesellschaft in den Köpfen bekämpfen - Ost und West
> Bildungszugang für alle Bürgerinnen und Bürger
> beschaffen und sichern von Arbeitsplätzen
> Wohnraum, zu bezahlbaren Mieten schaffen
> klare CO₂-Gesetzeslage im Gebäudesektor (Heizungsanlagen)
> Unfallminimierung und CO₂-Reduzierung durch Tempolimit
> Rentenversicherung, analog Österreich und der Schweiz
> Anerkennung der Lebensleistung, durch ausreichende Rente
> Beitragsbemessungsgrenze für Sozialversicherung abschaffen
> ein für für alle Menschen bezahlbares Gesundheitswesen
> fair bezahltes Personal, in Kita, Bildung, Pflege und Gesundheit
> vorhandenen, gesetzl. Rechtsanspruch auf Kita-Platz sicherstellen
> Mindestlohn, für würdevolles Leben vorgeben
> 1,5 Gradziel der Pariser Klimakonferenz einhalten
> menschenwürdiger - entsprechend der internationalen Rechtslage - Umgang mit Migranten
> Müllprobleme, (Mikro)-Plastik auf Land und im Meer bekämpfen
> mangelnde Verkehrs-Infrastruktur (nah+fern) beheben
> weiterhin ein preisgünstiges Deutschlandticket anbieten
> schnelle Internetanschlüsse (auch auf dem Land) installieren
> gerechte Besteuerung aller Bürgerinnen und Bürger
> angemessene Besteuerung von Finanztransaktionen
> angemessene Besteuerung von Multiunternehmen
> offen legen von Lobbyismus
> Bürokratieabbau

Die Reihenfolge ist keine Rangliste.

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Sonntag, 18. Mai 2025
AfD-Gutachten

Ein Gutachten über die gesicherten rechtsextremistischen Machenschaften der AfD wurde vom Verfassungsschutz erstellt und veröffentlicht. Daraus geht deutlich hervor, dass die Partei und führende Mitglieder*innen, dem rechten Gedankengut zugewandt sind. Das ist nicht mit der demokratischen Kultur unseres Landes vereinbar.

Fazit
Es darf nicht sein, dass Demokratiefeinde, die Freiheit der Demokratie nutzen, um diese zu zerstören. Die einzig legitime Lösung ist ein Verbot dieser Partei. Nie wieder Nazis!

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Donnerstag, 15. Mai 2025
Lobbyarbeit von Bundeskanzler Merz

Die Transparenz-Ampel der neuen Bundesregierung steht auf Rot
Auch mit Friedrich Merz, einst Funktionär bei Blackrock und gewählter Bundeskanzler, bleibt die politische Transparenz der Lobbyisten auf der Strecke.
Trotz Wahlkampfspenden in Rekordhöhe und früheren Lobbyskandalen plant die neue Koalition (CDU/CSU/SPD) keine wirksamen Reformen, um den Lobbyismus einzudämmen. Im Koalitionsvertrag spielt das Thema Transparenz eine untergeordnete Rolle. Das, obwohl zwei Minister*innen am Tag ihrer Vereidigung noch im Lobbyregister standen.
In Zeiten wachsender Demokratie-Skepsis und erstarkender rechter Kräfte ist das ein fatales Signal. Diese Regierung verpasst nicht nur im Vorfeld eine Chance – sie gefährdet Vertrauen und Glaubwürdigkeit nachhaltig. Nach wie vor unterstützt Herr Merz die Lobbyarbeit, die ihn bei seiner alten Firma Blackrock groß gemacht hat.
Jetzt kann er nach einem Mitgliederentscheid, Parteibeschlüssen und zwei Kanzlerwahlgängen die Arbeit aufnehmen. Wie diese aussehen soll, hat die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Schaut man sich an, was die neue Bundesregierung in Sachen Transparenz vorhat und vor allem, was sie nicht vorhat, sucht man umsonst - es bleibt alles beim Alten.
Die Transparenz-Ampel steht auf Rot – so viel vorweg: Es sieht nicht gut aus – die Glaubwürdigkeit unserer Demokratie steht auf dem Spiel.
Trotz des Rekordspenden-Wahlkampfes und großer Lobbyskandale in der Vergangenheit plant die Regierung weder Reformen bei Parteispenden noch Nachschärfungen im Bereich Lobbyismus. Und auch beim Thema Transparenz ist es mehr als fraglich, ob etwa die geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes wirklich einen Mehrwert für Bürger*innen darstellen wird oder vielmehr einen Rückschritt. Die neue Koalition will nicht transparent sein. Sie denkt nicht daran, den Druck von unserer Demokratie zu nehmen. Eine verpasste Chance!

Fazit
Mangelnde Ideen und Pläne für mehr Transparenz zur Bekämpfung von unfairem Lobby-Einfluss sind kein gutes Vorzeichen für eine neue Regierung. Doch dieses Kabinett bringt noch ganz andere Probleme mit sich: Eine Recherche zur Lobby-Akte des Kabinetts Merz zeigt die Verstrickungen der neuen Minister:innen mit der Privatwirtschaft auf. Allen voran steht der ehemalige Blackrock-Lobbyist Friedrich Merz.

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Dienstag, 13. Mai 2025
Ungleichbehandlung: Rentner*innen/Arbeitnehmer*innen und das Grundgesetz

Update: 8.Juni 2025
Endlich wird die Ungerechtigkeit entsprechend thematisiert. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz (GG) die Basis für die gesamte Rechtsprechung. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Dieses Grundrecht basiert auf dem Begriff des Menschen – nicht auf seiner sozialen Rolle oder seinem Erwerbsstatus.
Doch in der Praxis der Sozialgesetzgebung wird dieser vom GG vorgegebene Gleichheitsgrundsatz ausgehebelt. Insbesondere zeigt sich dies in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: Rentner*innen mit einer zusätzlichen Betriebsrente zahlen teilweise höhere Beiträge als Arbeitnehmer*innen mit deutlich höherem Einkommen. Das wirft die Frage auf: Wird hier das Sozialgesetzbuch über das Grundgesetz gestellt
Arbeitnehmer*innen zahlen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur auf ihr Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) – 2025 liegt diese bei 5.512,50 Euro pro Monat. Darüber hinausgehendes Einkommen bleibt beitragsfrei. Zudem übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge. Auf diese Weise werden insbesondere Besserverdienende entlastet.
Anders sieht es bei Rentner*innen aus: Sie müssen auf ihre gesetzliche Rente, Beiträge (Rentner*innen und DRV je 50%) zahlen, jedoch wird die volle Beitragshöhe fällig, wenn sie zusätzliche Einkünfte aus einer Betriebsrente oder anderen Altersvorsorgemodellen beziehen.
Auf diese Versorgungsbezüge wird der volle Beitragssatz erhoben – ohne Beteiligung der Rentenversicherung oder eines anderen Kostenträgers. Damit tragen Rentner*innen in vielen Fällen eine höhere Beitragslast als Arbeitnehmer*innen mit deutlich höherem Einkommen, da durch den vollen Beitragssatz, Beträge über die jeweilige BBG anfallen, die Arbeitnehmer*innen, als Beitragslast abführen, deren Einkommen über die BBG liegt.

Fazit
Diese Ungleichbehandlung ist mit: Art. 3 Absatz 1 GG schwer vereinbar. Dabei gibt es eine einfache Lösung. Der Gesamtbetrag, den Rentner*innen zur Sozialversicherung abführen, darf nicht höher sein, als der von Arbeitnehmer*innen.
Zwar darf der Gesetzgeber unterschiedliche Lebenslagen unterschiedlich regeln – aber nur, wenn ein sachlicher und hinreichend gewichtiger Grund vorliegt. Die Unterscheidung zwischen „Arbeitnehmer*innen und Rentner*innen“ ist ein sozialrechtliches Konstrukt – keine sachlich zwingende Unterscheidung im Sinne der Gleichbehandlung. Beide Gruppen sind entsprechend des GG Menschen. Warum sollten sie also unterschiedlich behandelt werden?
Das Solidaritätsprinzip der Sozialversicherung wird durch diese Praxis ebenfalls in Frage gestellt.Diese Logik ist nicht nur sozial ungerecht, sondern auch verfassungsrechtlich fragwürdig.
Eine Reform ist überfällig: Die Einführung einer Beitragsparität auch für Betriebsrenten oder zumindest die deutliche Anhebung von Freibeträgen wäre ein erster Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und Verfassungstreue. Denn das Grundgesetz ist kein Dekor – es ist verbindlich. Es gilt für alle Menschen – und zwar gleichermaßen!

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Mittwoch, 7. Mai 2025
Parteiverbotsverfahren gegen AfD

Das Grundgesetz, Art. 21, Abs. 2 besagt, dass politische, demokratische Parteien von besonderer Bedeutung für die Demokratie unseres Landes sind.
Für die Überprüfung, ob sich in Deutschland eine Partei an die demokratischen, rechtsstaatlichen Vorgaben hält, ist das Bundesamt für Verfassungsschutz zuständig. Dieser hat auf Basis seiner Ermittlungen die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Damit wurde die demokratische Grundlage für ein Parteiverbotsverfahren der AfD geschaffen.
Auch besteht die Möglichkeit, in gesicherten Fällen, Parteien entsprechend Art. 21, Abs. 3 von staatlicher Finanzierung auszuschließen. Antragsberechtigt für solche Verfahren sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Zurzeit sind sich die demokratischen Verantwortlichen nicht sicher, ob dieser Weg eingeschlagen werden soll, da sich die AfD als gewählte und zweitstärkste politische Kraft als Märtyrer gegen die herrschende Klasse darstellen wird. Ein Scheitern des Antrages könnte die AfD weiter stärken.

Fazit
Die Verharmlosung antidemokratischer Tendenzen ist stets der Anfang vom Ende ist. Demokratie wird nicht von einem Tag auf den anderen zerstört. Sie wird schleichend ausgehöhlt.
Man darf nur hoffen, dass unser neuer Kanzler Merz, mit seiner Regierung aus den in der Vergangenheit gemachten Fehlern im Umgang mit der AfD gelernt hat und die Normalisierung dieser Partei mit allen demokratischen Rechtsmitteln verhindert. Die Frage, die sich stellt, wie kann unsere politische Führung den größten Teil der ca. 10 Millionen AfD-Wählerinnen und Wähler überzeugen, dass sie den falschen Weg gehen.
Deutschland sollte nie vergessen, dass am 31. Juli 1932 37,3 % der Wählerinnen und Wähler bei der Reichstagswahl Hitler und der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) in einer „demokratischen Wahl“ ihre Stimme gaben. Also, weit über ein Drittel der Wählerstimmen. Mit den negativen Folgen durch deren Politik mussten wir jahrzehntelang leben.

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Begriffsvergleiche AfD/NSDAP
Nationalismus und völkisches Denken
   • NSDAP: Extrem nationalistisch, mit einem rassistisch definierten Volksbegriff und der Idee einer Volksgemeinschaft, aus der Fremde ausgeschlossen wurden.
   • AfD: Betonung einer ethnisch-kulturell definierten deutschen Identität; Verwendung völkischer Begriffe wie Umvolkung, Bevölkerungsaustausch oder Remigration.

Ablehnung von Pluralismus und Demokratie
   •NSDAP: Ziel war die Abschaffung der Weimarer Demokratie zugunsten einer Führerdiktatur.
   • AfD: Öffentliche Ablehnung liberal-demokratischer Prinzipien ist nicht offen programmatisch, aber viele führende Vertreter äußern sich demokratiefeindlich (z. B. Björn Höcke über erinnerungspolitische Wende um 180 Grad, Verharmlosung des Nationalsozialismus). Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextrem ein.

Antisemitismus / Feindbildbildung
   • NSDAP: Offener, eliminatorischer Antisemitismus war zentraler Bestandteil.
   • AfD: Kein offizieller Antisemitismus, aber es gibt immer wieder antisemitische Aussagen oder Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen. Statt Juden stehen heute häufig Muslime, Migranten oder die Eliten im Zentrum der Ablehnung.

Autoritarismus und Führerprinzip
   • NSDAP: Führerprinzip als Organisationsprinzip.
   • AfD: Kein offenes Führerprinzip, aber starker Personenkult um Figuren wie Höcke oder Chrupalla; interne Strukturen teils autoritär geprägt.

Rhetorik der Volksverräter und Systemparteien
   • NSDAP: Dämonisierung der etablierten Parteien als korrupt und volksfeindlich.
   • AfD: Spricht regelmäßig von Also Altparteien, Systemmedien, Volksverrätern – also eine gezielte Delegitimierung demokratischer Institutionen.

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