Donnerstag, 16. Juli 2026
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden, ist eine staatliche Leistung wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nur unregelmäßig zahlt. Der Staat springt dann ein, zahlt dann bis zum 18. Geburtstag - versucht aber, sich das Geld vom säumigen Zahler wiederzuholen.
Entsprechend den aktuellen Plänen von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), soll der Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag - statt bis zur Volljährigkeit - gewährt werden.
Nach Angaben des Familienministeriums würden dadurch etwa 110.000 Kinder ihren Anspruch verlieren. Rund 30.000 könnten stattdessen andere Leistungen wie Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Etwa 80.000 Kinder wären von der Kürzung unmittelbar betroffen.
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf lehnt deswegen diese Pläne ab. Er argumentiert, dass der Staat bis zur Volljährigkeit einspringen müsse, wenn ein Elternteil seine gesetzliche Unterhaltspflicht nicht erfülle. Die Höhe des monatlichen Unterhaltsvorschuss richtet sich nach dem Alter.
Besonders Alleinerziehende – überwiegend Frauen mit einem erhöhten Armutsrisiko – dürften nicht zusätzlich belastet werden.

Fazit
Kein Kind ist verantwortlich dafür, dass sich Eltern trennen. Und genau deshalb muss hier auf den Staat Verlass sein.
Durch die Kürzung des Unterhalts, leiden am meisten die, die am wenigsten verantwortlich für ihre finanzielle Situation sind. Die Kinder! – Das erübrigt jede weitere Diskussion.

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