Die aktuelle Lage
Die 33 Empfehlungen der Rentenkommission greifen das Thema Doppelverbeitragung/Arbeitgeberanteil bei bestehenden Betriebsrenten nicht auf.
Was die Kommission stattdessen macht
Sie will den Zugang zu Betriebsrenten ausbauen (mehr Menschen, besonders in kleinen Unternehmen, sollen überhaupt eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) bekommen. Das betrifft die Zukunft, nicht die aktuelle Beitragslast bestehender Betriebsrentner:innen.
Die neue "gesetzliche Kapitalrente" soll paritätisch (hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern) finanziert werden – aber das ist ein komplett neues Instrument für künftige Rentenjahrgänge, keine Reform der bestehenden Betriebsrenten-Verbeitragung.
Zu den Krankenversicherungsbeiträgen auf Versorgungsbezüge findet sich in den bisher bekannten 33 Punkten kein eigener Vorschlag.
Das Thema ist politisch nicht neu
Bereits Kanzler Scholz hatte 2022 versprochen, die Doppelverbeitragung zu beenden – passiert ist bis heute nichts Grundlegendes, außer der schrittweisen Anhebung des Freibetrags (2026: 197,75 €). Der Vorwurf der fehlenden Arbeitgeberbeteiligung bei Betriebsrenten wird seit 2004 von Sozialverbänden (VdK, SoVD) und dem DGB regelmäßig kritisiert, ohne dass es bislang zu einer echten paritätischen Lösung kam.
Fazit
Dein Anliegen bleibt also unabhängig von der aktuellen Rentenreform ein offener Streitpunkt. Falls dich das politisch interessiert – die Linke und der DGB fordern seit Jahren konkret die Abschaffung der vollen Beitragspflicht bzw. eine hälftige Finanzierung; von CDU/CSU- und Arbeitgeberseite kam bislang wenig Bewegung, u.a. mit Verweis auf die Mehrkosten für die GKV.
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