Samstag, 23. Mai 2026
Demokratie retten! Was kann Politik tun?

Demokratie und AfD
Menschen wählen die AfD, obwohl sie sich mit der Wahl dieser Partei - wirtschaftlich und sozial - selbst schaden!

Gefühl des Kontrollverlusts
Viele Menschen erleben gesellschaftliche Veränderungen wie die Globalisierung, Digitalisierung, Migration oder wirtschaftliche Unsicherheit – als Verlust von Orientierung und Stabilität.
Parteien wie die AfD greifen diese Gefühle auf und versprechen einfache Lösungen sowie die Rückkehr zu „Ordnung und Kontrolle“.

Protest gegen das politische Establishment
Ein Teil der Wählerschaft fühlt sich von etablierten Parteien nicht mehr vertreten. Die AfD inszeniert sich bewusst als Gegenpol zum „System“ und sammelt dadurch Proteststimmen – auch von Menschen, die nicht alle Inhalte der Partei teilen.

Angst und Unsicherheit als politische Kraft
Themen wie Migration, Kriminalität oder soziale Abstiegsängste wirken emotional stark. Selbst wenn persönliche Erfahrungen oft komplexer sind, prägen mediale Bilder und öffentliche Debatten das Sicherheitsgefühl vieler Menschen.

Soziale und regionale Frustration
Besonders in Regionen mit wirtschaftlichen Problemen, fehlender Infrastruktur oder dem Eindruck politischer Vernachlässigung entsteht leichter das Gefühl, „abgehängt“ zu sein. Populistische Parteien können daraus politischen Zuspruch gewinnen.

Vereinfachung komplexer Probleme
Moderne Gesellschaften sind kompliziert. Die AfD bietet oft klare Schuldzuweisungen und einfache Erklärungen. Das wirkt für manche Menschen verständlicher als differenzierte politische Konzepte anderer Parteien

Emotion schlägt Sachpolitik
Wahlentscheidungen entstehen häufig nicht durch detaillierte Analyse von Parteiprogrammen, sondern durch Identität, Zugehörigkeitsgefühl und emotionale Ansprache.
Wer sich kulturell oder gesellschaftlich bedroht fühlt, wählt eher Parteien, die diese Gefühle bestätigen.

Rolle sozialer Medien und Polarisierung
Plattformen verstärken oft Empörung, Konflikte und einfache Botschaften. Dadurch verbreiten sich zugespitzte Narrative schneller als sachliche Einordnungen. Parteien mit provokativer Kommunikation profitieren davon besonders.

Misstrauen gegenüber Medien und Institutionen
Wenn Menschen das Vertrauen in Politik, Wissenschaft oder klassische Medien verlieren, steigt die Bereitschaft, alternativen oder radikaleren politischen Erzählungen zu folgen.
Gleichzeitig ist wichtig: Nicht alle AfD-Wähler haben dieselben Motive. Manche wählen aus Protest, andere aus Überzeugung, wieder andere aus Frustration oder Angst vor sozialem Abstieg. Politische Entwicklungen lassen sich selten auf einen einzigen Grund reduzieren.

Fazit: Was wirkt wirklich?
* Persönliche Gespräche in vertrautem Umfeld – nicht Lokale Politik stärken: Wo Kommunen sichtbar funktionieren, verliert Populismus an Glaubwürdigkeit.
* Wirtschaftliche Sicherheit: Existenzangst ist der beste Nährboden für Gegenöffentlichkeit durch glaubwürdige, lokale Medien.
Die Nachkriegsgeneration hat gezeigt, was möglich ist: Aus Trümmern eine stabile Demokratie aufzubauen. Diese Leistung ist keine Selbstverständlichkeit – und genau deshalb ist es so wertvoll, wenn Menschen mit dieser Erfahrung ihre Stimme für die Demokratie erheben.

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Miete Eigenbedarf
"Bezahlbarer Wohnraum ist kein Naturgesetz. Er ist das Ergebnis
von politischen Entscheidungen. Die Menschen erwarten, dass die Demokratie diese Entscheidungen sicherstellt. Steigende Mieten werden zum Argument für die Gegner der Demokratie. Die Angst, die Wohnung zu verlieren, treibt ihnen die Menschen zu. Der Mietenwahnsinn dieser Tage gefährdet die
Demokratie."

Eigenbedarf nicht plausibel – Gericht weist Räumungsklage ab

Mit der Kündigung einer Mietwohnung für Eigenbedarf, wird viel Schindluder betrieben. Das Amtsgericht Hamburg, hat mit seinem Urteil - vom 2. Februar 2026, 44 C 148/25 - ein für Mieter*innen - interessantes Urteil gefällt.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Dirk Schwarzenberger

Eine Räumungsklage nach einer erfolgten Eigenbedarfskündigung hatte vor dem Amtsgericht Hamburg keinen Erfolg, weil sich der behauptete Nutzungswille der Bedarfsperson nicht mit der erforderlichen richterlichen Überzeugung feststellen ließ. Die verklagte Mieterin bewohnte die Wohnung bereits seit Ende der 1980er-Jahre. Die Vermieter hatten das Mietverhältnis übernommen und aufgrund vorgetragenen Eigenbedarfs gekündigt. Zur Begründung führten sie an, ihre Tochter wolle die Wohnung nach Abschluss des Studiums beziehen. Die Mieterin widersprach der Kündigung. Die Vermieter klagten daraufhin auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.

Das Gericht stellte in seinem Urteil zunächst die allgemeinen Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung dar. Demnach setze ein berechtigtes Interesse der Vermieterseite voraus, dass die benannte Bedarfsperson die Wohnung ernsthaft zu eigenen Wohnzwecken nutzen will. Es genügt zwar, wenn in dem Kündigungsschreiben ein nachvollziehbarer Lebenssachverhalt genannt werde. Im Prozess müsse der behauptete Nutzungswille jedoch zur Überzeugung des Gerichts feststehen. Das Gericht betonte in diesem Zusammenhang, dass keine absolute Gewissheit erforderlich sei, wohl aber ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der verbleibende Zweifel schweigen lasse. Diesen Maßstab sah das Gericht nach Durchführung einer Beweisaufnahme nicht als erfüllt an.

Die als Zeugin vernommene Tochter der Vermieter erklärte nachvollziehbar, nach Hamburg ziehen zu wollen. Dem Gericht waren ihre Angaben jedoch zu unbestimmt. Es fehlten konkrete Kenntnisse zur Wohnung und belastbare Planungen mit den Eltern oder ihrem Lebensgefährten. Das Gericht sah darin eher einen allgemeinen Wohnwunsch als einen konkreten Nutzungsentschluss.

Zudem betonte das Gericht, dass Plausibilität allein keinen Beweis darstelle. Auch die Anhörung der Vermieter beseitigte die Zweifel nicht, da sie ein eigenes Interesse am Prozessausgang hätten. Mangels nachgewiesenen Eigenbedarfs war die Kündigung unwirksam; Räumungs- und Herausgabeansprüche bestanden daher nicht.

Kommentar: Die Entscheidung verdeutlicht die grundsätzlich hohen Anforderungen an den Nachweis eines ernsthaften Eigenbedarfs. Das Amtsgericht Hamburg verlangt nicht nur einen plausiblen, sondern einen konkret verfestigten Nutzungswillen der Bedarfsperson, die zukünftig die Mietwohnung bewohnen soll. Allgemeine Umzugsabsichten genügen nicht. Bemerkenswert ist die strenge Würdigung der Zeugenaussage: Fehlende Kenntnisse über die Wohnung und unklare Lebensplanung wurden als Hinweise dafür gewertet, dass ein echter Eigennutzungsentschluss nicht besteht.

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