Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich - Grundgesetz Art. 3
Warum die Beitragsbemessungsgrenze Rentner:innen benachteiligt. Die Politik predigt gerne den Gleichheitsgrundsatz. Art. 3 unseres Grundgesetzes, der eindeutig ist: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Schön wär’s. Denn wer das deutsche Sozialrecht genauer anschaut, merkt schnell: Gleich ist hier nicht gleich – zumindest nicht zwischen Arbeitnehmer:innen und Rentner:innen.
Es geht um die Beitragsbemessungsgrenze (BBG), also die Einkommensobergrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge verbeitragt werden. Und hier wird das Problem sichtbar: Arbeitnehmer:innen (Spitzenverdiener:innen) werden geschützt. Rentner:innen dagegen nicht.
Arbeitnehmer:innen werden gedeckelt – Rentner:innen nicht
Für Spitzenverdiener:innen unter den Arbeitnehmer:innen ist die BBG eine echte Schutzmauer:
Egal wie hoch das Gehalt oberhalb der BBG-Grenze ist, es fällt kein weiterer Beitrag an. Das entlastet besonders jene, die am meisten verdienen.
Und die Rentner:innen?
Die zahlen munter weiter – und zwar oft auf nahezu alle Einkunftsarten:
> gesetzliche Rente
> Betriebsrenten
> Kapitalerträge
> Mieteinnahmen
Rentner:innen zahlen deshalb real - teilweise höhere Beiträge als Arbeitnehmer:innen mit Einkommen jenseits der 100.000 Euro. Ja, richtig gelesen: Mehr – obwohl ihre Einkommen meist niedriger sind und nicht mehr steigerbar.
Die Systemlogik – ein politisches Feigenblatt
Der Gesetzgeber behauptet: Rentner:innen und Arbeitnehmer:innen seien „verschiedene Systeme“.
Arbeitnehmer:innen bekämen einen Arbeitgeberanteil, Rentner:innen nicht. Also sei der Unterschied gerechtfertigt.
Das klingt nach Logik – ist aber in Wahrheit ein politisch gepflegter Selbstbetrug.
Denn diese Unterscheidung führt zu einem absurden Ergebnis
> Der Manager mit 20.000 Euro Monatsgehalt wird durch die BBG effektiv geschützt.
> Die Rentnerin mit 1.200 Euro Rente, 300 Euro Betriebsrente und ein paar Hundert Euro Ersparnissen zahlt auf fast jedes einzelne Einkommen Beiträge – ohne jede Deckelung. Das soll gerecht sein?
Das ist nicht Systemlogik. Das ist Systemversagen.
Die doppelte Belastung
Niemand nennt es beim Namen. Rentner zahlen Beiträge auf Einkommen, die früher schon einmal verbeitragt wurden.
Die gesetzliche Rente? Wurde aus Lohn finanziert, von dem bereits Sozialbeiträge abgingen.
Betriebsrenten? Häufig aus versteuertem und verbeitragtem Entgelt aufgebaut. Und trotzdem langt die Krankenkasse im Alter noch einmal kräftig zu.
Das ist eine versteckte Zusatzabgabe, eine Art heimliche Steuer – nur ohne parlamentarische Debatte, ohne Transparenz, ohne Ehrlichkeit.
Demografische Krise? Ja. Fairnesskrise?
Noch viel mehr. In einer alternden Gesellschaft könnte man erwarten, dass die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme gerechter verteilt wird.
Stattdessen erleben wir das Gegenteil:
> Hohe Arbeitseinkommen werden durch die BBG geschont.
> Rentner werden immer stärker zur Kasse gebeten.
> Der demografische Druck wird auf die Schwächeren abgewälzt.
Fazit
Solidarität - Das Wort aus dem Sozialstaatsgebot, wird gerne in Sonntagsreden erwähnt – aber im Alltag der Sozialgesetzgebung systematisch ausgehöhlt.
Es bleibt bei der bitteren Erkenntnis: Vor dem Gesetz sind wir gleich – aber im Beitragsrecht sind Viele gleicher.
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