In der politischen Diskussion über die Zukunft der Rente ist eine Botschaft inzwischen zum politischen Mantra geworden:
„Die Rentenversicherung ist auf finanzielle, staatliche Unterstützung durch Steuergelder angewiesen.“
Jahr für Jahr überweist der Bund hohe Milliardenbeträge als sogenannten Bundeszuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung.
Allein im Jahr 2023 waren es über 112 Milliarden Euro. Diese Beträge werden regelmäßig als Beweis dafür angeführt, dass die gesetzliche Rente aus den Beiträgen der Versicherten nicht mehr finanzierbar sei und zunehmend auf Subventionen aus Steuermittel angewiesen sei.
Doch was auf den ersten Blick wie eine großzügige Subvention aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als eine massive Schieflage in der Darstellung - wer bezahlt für wem?
Denn tatsächlich fließt der Bundeszuschuss nicht in die regulären Rentenzahlungen, sondern in die Finanzierung für versicherungsfremde Leistungen.
Was sind versicherungsfremde Leistungen?
versicherungsfremde Leistungen sind Ausgaben der Rentenver-sicherung, für die keine Beiträge bezahlt wurden und nichts mit dem eigentlichen Versicherungsprinzip zu tun haben. Sie umfassen beispielsweise:
> Mütterrente (für vor 1992 geborene Kinder)
> Rentenansprüche für Spätaussiedler oder Geflüchtete
> Anrechnungszeiten für Schul- und Ausbildungszeiten
> Leistungen im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung (z. B. DDR-Rentenüberleitung)
> Rehabilitationsleistungen
> Entschädigungsrenten für politische Verfolgung oder Kriegsfolgen
Diese versicherungsfremden Leistungen sind gesellschaftlich sinnvoll – aber sie müssten, wenn man das Versicherungsprinzip ernst nimmt, aus dem Bundeshaushalt finanziert werden und nicht aus den Beiträgen der Versicherten.
Rentner*innen zahlen Steuern – aber niemand redet darüber
Ein weiterer Aspekt, der in der Debatte um „staatliche Zuschüsse zur Rente“ regelmäßig untergeht: Rentnerinnen und Rentner zahlen Steuern auf ihre Rente. Und das nicht zu knapp. Die schrittweise Einführung der Rentenbesteuerung (nachgelagerte Besteuerung) führt dazu, dass heute viele Rentner*innen einen beträchtlichen Teil ihrer Rente wieder an den Staat zurückzahlen – allein 2023 flossen über 45 Milliarden Euro durch Rentenbesteuerung zurück an die Staatskasse.
Diese Einnahmen des Staates werden in der Diskussion um „Bundeszuschüsse zur Rente“ so gut wie nie erwähnt. Es entsteht der Eindruck, der Staat sei nur der zahlende Retter – dabei profitiert er massiv von der Rentenbesteuerung.
Die Rechnung geht anders auf, wenn man beide Beträge zusammennimmt:
Die oft behauptete „staatliche Last durch die Bundeszuschüsse zur Rente“ sind in Wahrheit ein politisch konstruierter Mythos. Der Bundeszuschusses ist nicht mehr, als ein Rücktransfer für staatlich verursachte Leistungen.
Die Einnahmen aus der Rentenbesteuerung übersteigen in manchen Jahren sogar die tatsächlichen Ausgaben für die versicherungsfremden Leistungen.
> die vom Bund, der Rentenversicherung entnommenen Beträge, für die versicherungsfremden Leistungen.
> die Milliarden an Steuern, die Rentner*innen jährlich an den Staat zahlen, dann ergibt sich ein völlig anderes Bild:
Die Rentenversicherung subventioniert den Bundeshaushalt – nicht umgekehrt.
Warum diese Verzerrung?
Weil die offizielle Darstellung den politischen Spielraum für Rentenkürzungen, privatisierte Vorsorgemodelle und eine stärkere Belastung der Jüngeren erhöhen soll.
Wenn der Eindruck entsteht, die Rente sei ein Fass ohne Boden, dann wird es leichter, Leistungskürzungen oder private Zusatzvorsorge zu rechtfertigen – auf Kosten derjenigen, die jahrzehntelang eingezahlt haben.
Solange der Staat sich über versicherungsfremde Leistungen bei der Rentenkasse bedient – und gleichzeitig Milliarden an Steuern von Rentner*innen kassiert – hat er kein Recht, sich als Retter der Rente zu inszenieren.
Fazit
Fakt ist, die jährlichen Einnahmen durch Steuerzahlungen der Rentner*innen werden für die Rentenversicherung nicht berücksichtigt.
Summiert man diese Ausgaben mit den versicherungsfremden Leistungen, die vom Bund aus den Rentenbeiträgen der Versicherten bezahlt werden, wird der Bundeshaushalt durch die Beitragszahlungen der gesetzlich versicherten Rentner*innen subventioniert und nicht belastet.
Solange der Staat sich für die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen über die Beiträge der Versicherten bedient – und gleichzeitig Milliarden an Steuern von Rentner*innen kassiert – hat er kein Recht, sich als Retter der Rente zu inszenieren. Das zeigt auch der folgende Artikel auf, der die finanzielle Realität der Rentenkasse aufzeigt.
... link (0 Kommentare) ... comment