Alle nachweislich Bedürftigen können zukünftig die Neue Grundsicherung, statt Bürgergeld beantragen – unabhängig von Herkunft oder Staatsangehörigkeit.
Die Neue Grundsicherung wie auch das Bürgergeld, sind staatliche Sozialleistungen in Deutschland. Damit werden Menschen unterstützt, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Seit Januar 2023 ersetzt das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II und richtet sich an erwerbsfähige Personen sowie deren Angehörige in sogenannten Bedarfsgemeinschaften.
Die Zahlen der Betroffenen zeigen, dass Menschen mit Migrationshintergrund und ausländischer Staatsangehörigkeit einen signifikanten Anteil der Empfänger stellen. Das ist kein Skandal, sondern eine Folge der realen Bevölkerungs- und Fluchtbewegungen der letzten Jahre, an denen die Industrienationen der westlichen Welt nicht ganz unbeteiligt sind.
Statt pauschaler Urteile über diese Menschen braucht es eine differenzierte Betrachtung: Wer die „Neue Grundsicherung“ bezieht, tut das in der Regel nicht freiwillig, sondern aus Notwendigkeit – oft vor dem Hintergrund schwieriger oder sogar lebensgefährdender Umstände.
Aktuelle Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass Ende 2024 rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld bezogen. Davon hatten etwa 63 % einen Migrationshintergrund.
Bezogen auf die Staatsangehörigkeit waren etwa 52 % der Bürgergeld-Empfänger deutsche Staatsbürger, während rund 48 % eine ausländische Staatsangehörigkeit besaßen. Zu den größten Gruppen unter den ausländischen Empfängern gehörten Personen aus der Ukraine, Syrien, Afghanistan und der Türkei.
Der hohe Anteil von Personen mit Migrationshintergrund unter den Bürgergeld-Empfängern ist unter anderem auf die Zuwanderung der letzten Jahre zurückzuführen. Viele Geflüchtete aus Kriegsregionen, insbesondere aus der Ukraine, Syrien und Afghanistan, haben Anspruch auf Bürgergeld, da sie entweder als anerkannte Flüchtlinge gelten oder unter vorübergehendem Schutz stehen.
Fazit
Das deutsche Sozialsystem dient der Sicherung des Existenzminimums und der sozialen Teilhabe. Es bildet zugleich gesellschaftliche Herausforderungen ab, die sich aus ökonomischen Entwicklungen, migrationsbedingter Vielfalt und politischen Rahmenbedingungen ergeben.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Begriff Migrationshintergrund sowohl Personen umfasst, die selbst nach Deutschland eingewandert sind, als auch deren Nachkommen. Daher ist nicht jeder mit Migrationshintergrund ein Ausländer im staatsrechtlichen Sinne.
Während das Bürgergeld grundsätzlich allen Bedürftigen offensteht, zeigen die aktuellen Zahlen, dass Personen mit Migrationshintergrund und ausländischer Staatsangehörigkeit einen signifikanten Anteil der Empfänger ausmachen. Dies spiegelt die demografischen Veränderungen und Migrationsbewegungen der letzten Jahre wider.
Man darf nur hoffen, dass die Koalitionregierung aus CDU/CSU und SPD, nicht die Fehler der Ampelkoalition wiederholt und mit unübersichtlichen Regelungen und Gesetzen Verwirrung - nicht nur - unter den Betroffenen schafft. Man darf gespannt sein, wie lange es gut geht.
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