Mittwoch, 7. Mai 2025
Parteiverbotsverfahren gegen AfD

Das Grundgesetz, Art. 21, Abs. 2 besagt, dass politische, demokratische Parteien von besonderer Bedeutung für die Demokratie eines Landes sind.
Für die Überprüfung, ob sich in Deutschland eine Partei an die demokratischen, rechtsstaatlichen Vorgaben hält, ist das Bundesamt für Verfassungsschutz zuständig. Dieser hat auf Basis seiner Ermittlungen die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Damit wurde die demokratische Grundlage für ein Parteiverbotsverfahren der AfD geschaffen.
Auch besteht die Möglichkeit, in gesicherten Fällen, Parteien entsprechend Art. 21, Abs. 3 von staatlicher Finanzierung auszuschließen. Antragsberechtigt für solche Verfahren sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Zurzeit sind sich die demokratischen Verantwortlichen nicht sicher, ob dieser Weg eingeschlagen werden soll, da sich die AfD als gewählte und zweitstärkste politische Kraft als Märtyrer gegen die herrschende Klasse darstellen wird. Ein Scheitern des Antrages könnte die AfD weiter stärken.

Fazit
Die Verharmlosung antidemokratischer Tendenzen ist stets der Anfang vom Ende ist. Demokratie wird nicht von einem Tag auf den anderen zerstört. Sie wird schleichend ausgehöhlt.
Man darf nur hoffen, dass unser neuer Kanzler Merz, mit seiner Regierung aus den in der Vergangenheit gemachten Fehlern im Umgang mit der AfD gelernt hat und die Normalisierung dieser Partei mit allen demokratischen Rechtsmitteln verhindert. Die Frage, die sich stellt, wie kann unsere politische Führung den größten Teil der ca. 10 Millionen AfD-Wählerinnen und Wähler überzeugen, dass sie den falschen Weg gehen.
Deutschland sollte nie vergessen, dass am 31. Juli 1932 37,3 % der Wählerinnen und Wähler bei der Reichstagswahl Hitler und der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) in einer „demokratischen Wahl“ ihre Stimme gaben. Also, weit über ein Drittel der Wählerstimmen. Mit den negativen Folgen durch deren Politik mussten wir jahrzehntelang leben.

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