Sonntag, 24. November 2024
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)

Das Erste, was in der GRV passieren muss, ist die Abschaffung der BBG. Der Kern des Problems wird in den u.a. Punkten 1-3 deutliich gemacht. Mit der BBG wird der soziale Gedanke vergewaltigt. Keiner hat es so auf dem Punkt gebracht, wie der Kabarettist Volker Pispers.
Die BBG sorgt dafür, dass Einkommen oberhalb einer bestimmten Schwelle nicht mehr zur Finanzierung der GRV herangezogen werden. Das führt zu mehreren Problemen:

1. Ungleichheit in der Beitragslast
Während mittlere und untere Einkommensschichten ihren gesamten Bruttolohn verbeitragen müssen, wird höheres Einkommen von der solidarischen Finanzierung des Bruttoverdienstes ausgenommen. Dieses widerspricht dem dem Grundgesetz Artikel-3 (Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich). Rentner und Arbeitnehmer (also Menschen) werden nicht wie es das Grundgesetz vorschreibt gleich behandelt, sondern nach Einkommen klassifiziert.

2. Begrenzte Einnahmen für die GRV
Die BBG limitiert die Einnahmen der Rentenkasse künstlich. Ihre Abschaffung würde die Finanzierungsbasis erheblich verbreitern und die langfristige Stabilität der Rentenversicherung stärken.

3. Geringere Rentenansprüche für Spitzenverdiener
Ein oft geäußertes Argument für die Beibehaltung der BBG lautet, dass Spitzenverdiener durch höhere Beiträge, auch höhere Rentenansprüche erhalten würden. Doch in einem solidarischen Rentensystem könnten diese Ansprüche gedeckelt werden, um den sozialen Ausgleich zu gewährleisten – wie es in anderen Ländern (siehe Östereich und Schweiz) bereits praktiziert wird.

Fazit
Die Abschaffung der BBG würde somit nicht nur die finanzielle Basis der Rentenversicherung verbessern, sondern auch ein Signal für mehr soziale Gerechtigkeit setzen. Sie wäre ein erster, wichtiger Schritt hin zu einem zukunftsfähigen Rentensystem, das alle Einkommensgruppen solidarisch einbezieht – ähnlich wie in Österreich und der Schweiz.

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