Samstag, 21. September 2024
Rentenlüge

Alle Jahre wieder wird das Thema Rente, zur Reformation und Nachhaltigkeit, auf die politische Agenda gesetzt. Das geht nun seit Jahrzehnten so. Trotzdem geht die Rentenräuberei weiter.
Die jeweilige Bundesregierung schiebt es, mit immer neuen Arbeitskreisen (bestehend aus Finanzexperten, die keine Rente benötigen), von einer Legislaturperiode zur anderen vor sich her. Als Ergebnis dieser Flickschusterei kommt ausschließlich die Stabilisierung des vorhandenen Zwei-Klassensystems zum Tragen.
Das zeigt sich ganz besonders bei den Beamtenpensionen. Statt für die gesetzliche Rentenversicherung, sichere, zukunftsweisende, umlagefinanzierte Rentensysteme, wie in Österreich und der Schweiz zu installieren, werden, mit unseriösen Daten, die Erhöhung des Renteneintrittsalters und die Zockerei mit Aktien als Alternativen verbreitet. Statt die Rente nachhaltig zu gestalten, wird die Finanzwirtschaft bedient.
Was aus der Aktienrente werden kann, zeigte 2008/09 die Weltfinanzkrise, speziell in den USA , überdeutlich auf. Das Verbrennen von Billionen angesparten Rentendollar.
In einem engen Zusammenhang mit der Finanzierung der Renten in Deutschland stehen speziell, die versicherungsfremden Leistungen.
Diese Leistungen werden zum großen Teil durch Beiträge aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung (DRV) finanziert und nicht, wie Gesetzgeber und Medien immer wieder fälschlich propagieren, komplett aus Steuergeldern, sondern aus den Beiträgen, der ausschließlich Pflichtversicherten. Weder Berufsständische Versorgungswerke, noch Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, noch Politikerinnen und Politiker tragen ihren Teil dazu bei. Solidarität wird anders gelebt.
Nicht publiziert wird, wie die milliardenschweren Fremdleistungen, die gesetzliche Rentenversicherung belasten.
Es gibt keine Zuschüsse des Bundes zur Rentenversicherung! Die sogenannten Bundeszuschüsse gleichen nicht einmal die Ausgaben für diese nicht beitragsgedeckten Leistungen (versicherungsfremden Leistungen) aus, die der Staat jährlich den Beträgen von Pflichtversicherten, der Rentenkasse entzieht.
Im Jahr 2021 wurden, für die versicherungsfremden Leistungen, vom Bund ca. 117,5 Milliarden Euro Beitragsvolumen der DRV entnommen. Zurückgezahlt wurden, über den sogenannten Bundeszuschuss ca. 78,9 Milliarden Euro. Ein irreführender Begriff, da es kein Bundeszuschuss ist, sondern es sich hier nur um die teilweise Rückzahlung, von geliehenen Renten-Beiträgen an die DRV handelt!
Das bedeutet, die Differenz von ca. 38,6 Milliarden Euro, wurde allein im Jahr 2021, aus die für die Rente vorgesehenen, eingezahlten Beiträge, den Rentnern vorenthalten, um nicht zu sagen, staatlich veruntreut. Das wären 38,6 Mrd. oder 13 % höhere Renten, wenn der Bund die versicherungsfremden Leistungen voll finanzieren würde. Von 1957 bis 2022 summiert sich dieser zweckentfremdende Betrag auf ca. 988 Milliarden Euro.
Würde der Staat, wie gesetzlich vorgesehen, die vorgegebenen Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen vollständig aus Steuermitteln finanzieren und eine Rentenversicherung für alle Beschäftigten (siehe Österreich) ohne die Beitragsbemessungsgrenze, einführen, gäbe es keine Diskussion um die Sicherheit der Rente und die Generationengerechtigkeit. Das gegeneinander Ausspielen der Generationen (alt gegen jung) durch die Lobbyisten, würde nicht greifen.
Dass im deutschen Rentensystem, nicht alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, zeigt uns eindrücklich, der Kabarettist Volker Pispers.

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Rente

Update Rente, November 2024

Jahr für Jahr werden Gelder, für versicherungsfremde Leistungen, in hohen zweistelligen Milliardenbeträgen, der DRV (Deutsche Rentenversicherung), vom Bund entnommen. Dass es sich hier um sinnvolle Leistungen des Staates handelt, mit denen diese Leistungen (vor)finanziert werden, ist nicht von der Hand zu weisen.
Der Bund ist aber verpflichtet, diese Summe an die DRV zurückzuzahlen, da das Geld ja – durch die Beitragszahlungen – den Versicherten der gesetzlichen Rente gehört.
Dieses geschieht über den sogenannten Bundeszuschuss. Ein irreführender Begriff! Es handelt sich hier lediglich um die Rückzahlungen von einem Teil der geliehenen DRK-Beiträge für die versicherungsfremden Leistungen. Die Politik und viele Medien suggerieren, das sind Zuschüsse an die Rentenkasse, die aus Steuermitteln damit subventioniert wird.
Auch ist die Zurückzahlung des sogenannten, jährlichen Bundeszuschusses an die Rentenversicherung, um zweistellige Milliardenbeträge geringer, als das, was der Bund für Versicherungsfremde Leitungen 2023 der DRV, Jahr für Jahr entnimmt. Politik und Medien verbreiten immer wieder, ganz bewusst, durch diese Zahlungen aus Steuermitteln würde die gesetzliche Rentenkasse vom Staat subventioniert.
Das ist eine Lüge. Der Bundeshaushalt wird durch die Rentenkasse subventioniert. Es wird vom Bund weniger zurückgezahlt als entnommen. Würde jedes Jahr – vom Bund – alles zurückgezahlt werden, was er dem Beitragstopf der DRV entnommen hat, könnten die RV-Beiträge gesenkt oder die Renten entsprechend erhöht werden.
Im Umkehrschluss könnte man auch sagen, würde der Bund seinen Verpflichtungen nachkommen, sind die Renten, trotz Alterspyramide, sicher.

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