Trotz der eindeutigen Rechtslage durch das Grundgesetz, Artikel 1 in Verbindung mit dem Strafgesetzbuch § 130 StGB (Volksverhetzung), werden rechtsgerichtete Aussagen von AfD-Politikerinnen und Politikern sowie politisch rechtsorientierten Menschen, unterschiedlich von den Gerichten bewertet.
Der demokratische Freiraum der Richterinnen und Richtern lässt zu, dass gleichartige, rechte Aussagen von AfD-Politiker:innen und politisch rechtsorientierten Menschen, unterschiedlich bewertet werden.
Folgend ein paar Urteile, die von der deutschen Justiz über Volksverhetzung gefällt wurden.
Urteile Volksverhetzung:
Bundesgerichtshof
Oberlandesgericht Hamm
Oberlandesgericht Braunschweig
Weitere Beispiele
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