Montag, 30. Mai 2022
Enteignung

Der Begriff Enteignung, (entsprechend Grundgesetz Art. 14) wird in der Bundesrepublik Deutschland, gleichgesetzt mit einem kommunistischen Kampfbegriff. Dabei ist die Enteignung in Deutschland grundgesetzkonform und durch den Gesetzgeber, auf der Tagesordnung und gewollt.
Es werden Privatgrundstücke und Häuser, für Au­to­bah­nabschnitte, Trassen für die Bundesbahn, Flächen für Flughäfen und Bergbau, gegen den Willen der Eigentümer, durch den Staat enteignet. Das alles zur Stärkung des Gemeinwohls. Das sieht unser Grundgesetz genauso ausdrücklich vor, wie die Entschädigungszahlungen an die betroffenen Privatpersonen und Unternehmen.
Wenn es um die Interessen der großen Immobilien-Gesellschaften und Bodenspekulanten geht, folgt die Rechtssprechung, häufig nicht dem im Grundgesetz verankerten Gemeinwohl. Der demokratische Staat und seine Rechtssprechung, treten das Gemeinwohl mit Füßen.
Für den Normalbürger kaum bezahlbare Mieten. Umwidmung von alten, gewachsenen Wohnbeständen, in Luxus- und Eigentumswohnungen, durch Immobilienspekulanten (Gesellschaften und Investoren).
Diese werden durch die Politik und schwer nachvollziehbare Rechtssprechung, gefördert und unterstützt. Das ist eine Vorgehensweise, die eher dazu beiträgt, soziale Unruhen zu schüren, statt dem Gemeinwohl zu dienen.
Der Staat kommt seiner sozialen Verantwortung, nur selten nach, da die Immobilien-Lobby, nur wenn der Begriff Enteignung fällt, das Ende der Demokratie an die Wand malt. Das obwohl eine evt. Enteignung und Vergesellschaftung (gegen entsprechenden finanziellen Ausgleich), eine angemessene Aktion wäre, die der Vergesellschaftung dient und entsprechend Grundgesetz (Art. 15), vorgesehen ist.
Statt gesetzliche Leitplanken einzubauen, die den Mietwucher und Spekulationen verhindern, wird das zügellose Profitstreben, der Immobilienbranche, staatlich subventioniert und gefördert.
Die Mütter und Väter des Grundgesetz und die Gründer der sozialen Marktwirtschaft, Wirtschaftsprofessoren wie Ludwig Erhard und Alfred Müller-Armack, haben die Enteignung und die Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel, zum Zwecke der Vergesellschaftung genauso bewusst, als Steuerungsinstrument, ins Grundgesetz integriert, wie den Absatz 2, in Artikel 14 - Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Das in weiser Voraussicht, um sozialen Unruhen entgegenzuwirken. Ludwig Erhard (CDU) war der erste Bundeswirtschaftsminister und später auch Bundeskanzler. Erhard, als linken Sozialisten, abzuwerten wird wohl keinen Demokraten in den Sinn kommen.

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