Sonntag, 20. Juni 2021
Betrugsvergleich - Hartz IV und Steuerbetrug

Ein Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 19./20. Juni 2021, zeigte noch einmal deutlich auf, was es in Deutschland heißt arm zu sein. Es geht einerseits um eine Person, die durch falsche Angaben Hartz IV-Gelder bezogen hat, die ihr nicht zustanden. Im Amtsdeutsch, Sozialbetrug. Andererseits, um Steuerhinterziehung, durch Einzelpersonen oder Unternehmen, im mehrstelligen Millionenbereich.
Um es deutlich zu machen, in beiden Fällen handelt es sich um Betrug. Hartz IV-Bezieher, werden aus Steuermitteln der Bürgerinnen und Bürger bezuschusst und Steuerhinterzieher verweigern dem Staat rechtmäßige Steuern, die für staatliche Aufgaben, wie Bildung, Gesundheitswesen, Infrastruktur, Sicherheit, Kultur, etc. benötigt werden. In diesen Zusammenhang können auch noch beliebige Fälle wie Cum-Ex eingegliedert werden.
Die Frage, die sich hier stellt, wer hat die höhere kriminelle Energie? Millionäre und Bankvorstände, die aus einer komfortablen Situation beschließen, ein paar mehrstellige Millionenbeträge, der Steuerkasse vorzuenthalten oder die Dame, die Hartz IV bezieht und um ein würdiges Dasein kämpft.
Da die Frau angegeben hat allein zu wohnen, statt mit einem Freund in einer Bedarfsgemeinschaft (gleichgestellt einer Ehe, der Freund unterstützt seine Freundin), hat sie über die Jahre, insgesamt ca. 21.400 Euro, zu Unrecht aus der HartzIV-Kasse bekommen. Die Dame wurde, obwohl sie von sich aus verpflichtete, das Geld in Raten, mit ihren Möglichkeiten, zurückzubezahlen, zu anderthalb Jahre auf Bewährung verurteilt und gilt als vorbestraft.
Schaut man sich die Urteile an, wo es um Steuerbetrug, im mehrfachen Millionenbereich geht, stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit der Urteile. Häufig werden diese Fälle nach Zahlung der säumigen Beträge eingestellt und die Betrüger sind reingewaschen. Wie fast immer gewinnt: reich gegen arm. Ein Fazit ziehe jeder für sich selbst.

... comment