Samstag, 1. Mai 2021
Urteil Bundesverfassungsgericht

Das Urteil des Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG), hat die Thematik bezahlbare Mieten, wieder in den Mittelpunkt gerückt. Die Rechtsprechung ist das Eine, ob man das Urteil persönlich für gerecht empfindet, ist das Andere. Fest steht, dieses Urteil dient nicht den betroffenen Mietern und fördert soziale Unruhen. Die gängige Praxis zeigt, wird der Immobilienbranche freie Hand gelassen, steigen die Mieten. Normalverdienerinnen und Normalverdienern bringt das an die Grenze der finanziellen Belastbarkeit.
Bezeichnend ist, dass die Unionsparteien und die FDP, sich genötigt sahen, die Lobbyisten der privaten Wohnungswirtschaft sowie die großen Immobiliengesellschaften, mit ihrer Klage vor dem BVG, zu bedienen. Wieder einmal ging und geht es nur darum, mehr Geld für ihre Klientel zu generieren, statt sich mit aller Kraft, dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren und Schaden von ihm zu wenden - so die Grundaussage des abgelegten Amtseids. Die Politiker der CDU/CSU und FDP haben mit ihrer Klage das Gegenteil von dem bewirkt, worauf sie ihren Eid abgelegt haben.
Die fadenscheinige Begründung, durch Mietendeckelung wird der freiwillige Anreiz der Investoren, zu mehr privaten Mietwohnungsbau, unterbunden, muss schon seit Jahrzehnten herhalten. Eine freiwillige Selbstverpflichtung ist Wunschdenken der Politik. Wenn es um Profite geht, spielt weder der soziale Gedanke noch die Moral eine Rolle. Deshalb ist Politik zwingend gefordert, für ausreichend, bezahlbaren Mietwohnraum sorgen. Das es mit der Freiwilligkeit nicht klappt, hat die Realität gezeigt. Der Art 14, Abs. 2 des GG - Eigentum verpflichtet (Eigentum soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen), ist für die Branche nur schmückendes Beiwerk. Ausnahmen sind sicherlich vorhanden, die muss an aber in der Immobilienbranche mit der Lupe suchen.

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