Sonntag, 4. April 2021
Infektionsschutzgesetz und Covid-19

Am 11. März 2021 wurde die COVID-19-Pandemie ein Jahr alt. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG), soll in Pandemiezeiten dafür sorgen, dass die Menschen der Bundesrepublik Deutschland vor solchen Auswirkungen, wie zurzeit durch das Covid 19-Virus verursacht, geschützt werden. Dazu gehören die organisatorischen Voraussetzungen, Herstellung, Beschaffung, Verteilung und Verabreichung sämtlicher Ressourcen, die zur Pandemiebekämpfung notwendig sind.

Die politischen sowie alle organisatorischen Möglichkeiten werden durch § 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite, des IfSG deutlich aufgeführt und sollten als Leitfaden dienen. Hier, insbesondere die Artikel 4-6.

Mit dem IfSG, wird den verantwortlichen Politiker*innen, speziell der Bundesregierung, mit dem von Jens Spahn geführten Bundesministerium für Gesundheit - ein temporäres Werkzeug (ausschließlich für die Zeit der Pandemie) zur Verfügung gestellt, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen. Das betrifft die ungeliebten Maßnahmen, Entscheidungen und schmerzhaften Einschnitte (Lockdown) in das tägliche Leben genauso, wie vorausschauendes Denken und Planen. Dazu gehört (immer noch), ein bundeseinheitliches Konzept, das aufzeigt, wie auf Situation a, b oder c bundesweit zu reagieren ist und wie geht das Zusammenleben mit dem Virus weiter.

Hier liegt das Problem der Bundesregierung und von Frau Merkel - es müssen die vielschichtigen Möglichkeiten des IfSG, auch gegen alle Lobby-Begehrlichkeiten, Länderchefs und Kanzlerkandidaten durchgesetzt werden. In dieser schwierigen Lage vermisst man die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin.

Vor allen Dingen, die Alleingänge der Länderchefs sind schwer nachvollziehbar. Mit ihrer dickköpfigen Vorgehensweise, in Sachen Öffnung, praktizieren sie fahrlässig das Gegenteil von dem, was die Wissenschaft immer wieder predigt - Kontaktminimierung!

Was jetzt passiert, grenzt an vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Statt, wie von den Virologen gefordert, die Pandemie einzugrenzen, wird einer Ausweitung Vorschub geleistet. Bei allen berechtigten, wirtschaftlichen (Lobby-) Zwängen, sollte immer Prämisse sein, die Wirtschaft kann man wiederbeleben, Tote nicht!

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