Freitag, 27. Dezember 2019
Rentenbeitrag finanziert Staatshaushalt

Jahr für Jahr werden Gelder, für versicherungsfremde Leistungen, in hohen zweistelligen Milliardenbeträgen, der DRV (Deutsche Rentenversicherung), vom Bund entnommen. Dass es sich hier um sinnvolle Leistungen des Staates handelt, mit denen diese Leitungen (vor)finanziert werden, ist nicht von der Hand zu weisen.
Der Bund ist aber verpflichtet, diese Summe an die DRV zurückzuzahlen, da das Geld ja - durch die Beitragszahlungen - den Versicherten der gesetzlichen Rente gehört.
Dieses geschieht über den sogenannten Bundeszuschuss. Ein irreführender Begriff! Es handelt sich hier lediglich um die Rückzahlungen, von einem Teil der geliehenen DRV-Beiträge. Die Politik und viele Medien suggerieren, das sind Zuschüsse, an die Rentenkasse, aus Steuermitteln.
Auch ist die Zurückzahlung, des sogenannten, jährlichen Bundeszuschuss, an die Rentenversicherung, um zweistellige Milliardenbeträge geringer, als das was der Bund für versicherungsfremde Leistungen, der DRV, Jahr für Jahr entnimmt. Politik und Medien verbreiten immer wieder, ganz bewusst, durch diese Zahlungen würde die gesetzliche Rentenkasse vom Staat subventioniert.
Das ist eine Lüge. Der Bundeshaushalt wird durch die Rentenkasse subventioniert. Es wird vom Bund weniger zurückgezahlt als entnommen. Würde jedes Jahr - vom Bund - alles zurückgezahlt werden, was er dem Beitragstopf der DRV entnommen hat, könnten die RV-Beiträge gesenkt oder die Renten entsprechend erhöht werden.
Im Umkehrschluss könnte man auch sagen, würde der Bund seinen Verpflichtungen nachkommen, sind die Renten, trotz Alterspyramide, sicher.

... link (2 Kommentare)   ... comment